
Eine Abschlagsrechnung nach VOB/B ist eine Zwischenrechnung über bereits erbrachte, prüfbare Leistungen. Sie wird kumulativ gestellt: Sie weisen den Gesamtwert aller bisher erbrachten Leistungen aus und ziehen alle bisherigen Abschlagszahlungen wieder ab. Die Grundlage bildet § 16 VOB/B, insbesondere Absatz 1.
Das Prinzip ist einfach, in der Umsetzung aber fehleranfällig. Wer kumulativ sauber abrechnet, schafft Transparenz, vermeidet Streit und sichert den Zahlungsfluss. Dieser Artikel zeigt, wie Sie Abschlagsrechnungen korrekt aufbauen, typische Fallen vermeiden und Skonto sowie Sicherheitseinbehalt richtig behandeln.
Was ist eine Abschlagsrechnung?
Eine Abschlagsrechnung ist keine endgültige Rechnung. Sie dient der Liquiditätssicherung während der Bauausführung. Der Auftragnehmer erhält seine Vergütung Zug um Zug für bereits erbrachte, nachgewiesene Teilleistungen, ohne auf die Schlussrechnung warten zu müssen.
Voraussetzungen nach § 16 Abs. 1 VOB/B sind typischerweise:
- Die Leistungen sind vertragsgemäß erbracht.
- Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung (Aufmaß) nachgewiesen.
- Die Rechnung ist als Abschlagsrechnung gekennzeichnet.
- Die Fälligkeit tritt 21 Tage nach Zugang der prüfbaren Aufstellung ein.
Beim BGB-Vertrag gelten eigene Regelungen zu Abschlagszahlungen, insbesondere im Bauvertragsrecht (§ 632a BGB). Dieser Artikel fokussiert auf die VOB/B.
Das Prinzip der kumulativen Abrechnung
Der entscheidende Unterschied zu einer klassischen Teilrechnung: Bei der kumulativen Abschlagsrechnung wird nicht die Differenz zur vorherigen Rechnung abgerechnet, sondern der Gesamtwert aller bisher erbrachten Leistungen. Anschließend werden alle bisherigen Abschlagszahlungen (brutto) abgezogen.
Warum kumulativ?
Die kumulative Methode hat drei wichtige Vorteile:
- Fehlerkorrektur: Rechenfehler aus früheren Abschlägen werden automatisch mit ausgeglichen.
- Transparenz: Der Bauherr sieht den aktuellen Leistungsstand insgesamt, nicht nur den letzten Abschnitt.
- Einfacher Übergang zur Schlussrechnung: Die Schlussrechnung folgt demselben Schema, nur mit der Gesamtsumme am Ende.
Aufbau einer Abschlagsrechnung
Eine vollständige Abschlagsrechnung enthält typischerweise:
- Überschrift: klare Kennzeichnung als "Abschlagsrechnung Nr. X"
- Vertragsdaten: Auftraggeber, Bauvorhaben, Auftragsnummer, Vertragsdatum
- Leistungsstand: Bezug auf das zugrunde liegende Aufmaß
- Positionen des LV: je Position Menge, Einheitspreis, Gesamtpreis
- Summe erbrachter Leistungen (netto)
- Nachträge: separat ausgewiesen, mit Nachtragsnummer
- Zwischensumme netto
- Umsatzsteuer: ggf. mit Hinweis auf § 13b UStG bei Bauleistungen
- Bruttosumme
- Abzüge: Sicherheitseinbehalt, bisherige Abschlagszahlungen
- Zahlbetrag
- Zahlungsziel und Skontobedingungen
- Bankverbindung
Beispiel: Rechenweg einer 3. Abschlagsrechnung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Erbrachte Leistungen gesamt (netto) | 350.000,00 EUR |
| + Nachträge (netto) | 18.500,00 EUR |
| = Zwischensumme netto | 368.500,00 EUR |
| + 19 % USt | 70.015,00 EUR |
| = Bruttosumme | 438.515,00 EUR |
| - Sicherheitseinbehalt 5 % | -21.925,75 EUR |
| - 1. Abschlagszahlung (brutto) | -120.000,00 EUR |
| - 2. Abschlagszahlung (brutto) | -180.000,00 EUR |
| = Zahlbetrag dieser Abschlagsrechnung | 116.589,25 EUR |
Dieses Schema ist der Kern jeder kumulativen Abrechnung. Es funktioniert unabhängig davon, wie viele Abschläge bereits gestellt wurden.
Sicherheitseinbehalt richtig behandeln
Der Sicherheitseinbehalt (typischerweise 5 %, max. 10 % nach § 17 VOB/B) dient als Sicherheit für Vertragserfüllung und Gewährleistung. Er wird von jeder Rechnung einbehalten, bis die vereinbarte Höhe erreicht ist.
Wichtig in der Praxis:
- Der Sicherheitseinbehalt wird vom Bruttobetrag berechnet, sofern vertraglich nicht anders geregelt.
- Der Auftragnehmer kann nach § 17 VOB/B die Ablösung durch eine Bürgschaft verlangen.
- Nach Abnahme wird der Einbehalt für die Vertragserfüllung frei, der Gewährleistungseinbehalt bleibt bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
- Der Einbehalt muss auf einem Sperrkonto verwahrt werden, falls keine Bürgschaft vorliegt.
Skonto: Was Sie wissen müssen
Skonto ist ein Nachlass für schnelle Zahlung. Es ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine vertragliche Vereinbarung. Für Abschlagsrechnungen gelten drei wichtige Regeln:
- Skonto muss ausdrücklich vereinbart sein, am besten im Bauvertrag.
- Die Skontofrist beginnt typischerweise mit dem Zugang einer prüfbaren Rechnung.
- Mängel oder unvollständige Leistung können den Skontoabzug ausschließen.
Typische Skontoklauseln lauten z. B. "bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto, 30 Tage netto". In der Praxis wird Skonto auf den Bruttobetrag berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Skonto und Sicherheitseinbehalt
Wird ein Sicherheitseinbehalt abgezogen, ist Skonto typischerweise nur auf den tatsächlichen Zahlbetrag zu berechnen. Wer hier Fehler macht, rechnet Skonto auf einen Betrag, der gar nicht gezahlt wird.
Prüffrist und Fälligkeit
Nach § 16 Abs. 1 VOB/B sind Abschlagszahlungen 21 Tage nach Zugang einer prüfbaren Rechnung fällig. Die Prüfbarkeit setzt voraus, dass der Auftraggeber die Rechnung in angemessener Zeit inhaltlich überprüfen kann.
Praktische Folgen:
- Ist die Rechnung nicht prüfbar (fehlendes Aufmaß, unklare Leistungen), beginnt die Frist nicht zu laufen.
- Mit Fristablauf entsteht automatisch Verzug, ohne dass eine Mahnung nötig wäre.
- Bei Verzug stehen Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten zu.
Schlussrechnung: Der Übergang
Die Schlussrechnung folgt derselben Logik. Sie enthält die Gesamtsumme aller vertraglich geschuldeten Leistungen, alle Nachträge und zieht dann alle bisherigen Abschlagszahlungen ab. Nach § 16 Abs. 3 VOB/B ist die Schlussrechnung zu stellen, sobald die Leistung vollständig erbracht ist.
Formale Anforderungen:
- Klare Kennzeichnung als Schlussrechnung
- Vollständige Aufstellung aller Leistungen und Nachträge
- Ausweis aller Abschlagszahlungen
- Ausweis des Sicherheitseinbehalts und seiner weiteren Behandlung
Nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung läuft die Prüffrist (typischerweise 30 Tage). Danach tritt die Fälligkeit ein.
Schlusszahlungsvorbehalt
Eine wichtige Besonderheit: Zahlt der Auftraggeber die Schlussrechnung ohne Vorbehalt, kann er später keine weiteren Einwände mehr erheben. Umgekehrt muss der Auftragnehmer gegen ungerechtfertigte Abzüge innerhalb der Fristen der VOB/B Vorbehalt erklären, sonst gelten diese als anerkannt.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Nicht kumulativ gerechnet: Wer nur die neue Leistung berechnet, verliert die Möglichkeit zur Fehlerkorrektur.
- Aufmaß fehlt: Ohne prüfbares Aufmaß ist die Rechnung nicht prüfbar, die Fälligkeit wird nicht ausgelöst.
- Nachträge unklar: Nachträge ohne Nachtragsnummer und Beauftragungsnachweis sind streitanfällig.
- Sicherheitseinbehalt falsch berechnet: Auf Netto statt Brutto oder auf die einzelne Rate statt kumulativ.
- USt falsch: § 13b UStG wird übersehen, wenn Bauleistung an Bauleister erfolgt.
- Skonto ohne Vereinbarung abgezogen: Der Auftraggeber darf nicht eigenmächtig Skonto ziehen.
Digitale Abrechnung: Der Praxis-Workflow
In der Praxis bewährt sich folgender Ablauf:
- Aufmaß auf der Baustelle: Mengen werden direkt mit Raum-/Bauteilbezug erfasst.
- Zuordnung zum LV: Jede Menge wird einer LV-Position zugeordnet.
- Abschlag erstellen: Die kumulativen Mengen werden per Knopfdruck in die Rechnung übernommen.
- Nachträge ergänzen: Separat gekennzeichnet mit Nachtragsnummer.
- PDF-Export mit Aufmaßanhang: Rechnung und Nachweis in einem Dokument.
- Übergabe an den Auftraggeber: E-Mail oder Portal, mit Zustellnachweis.
Ein integriertes digitales Aufmaß mit LV- und Rechnungsanbindung spart pro Abrechnungsperiode typischerweise mehrere Stunden. Vor allem werden Rechenfehler und doppelte Abrechnung von Mengen vermieden, weil jede Menge nur einmal im System existiert.
Verbindung zu Bautagebuch und Zeiterfassung
Stundenlohnleistungen und Regiearbeiten lassen sich über das Bautagebuch und die Zeiterfassung dokumentieren. Bei Streit über tatsächlich geleistete Stunden sind diese Aufzeichnungen oft entscheidend.
Zusammenfassung
Eine Abschlagsrechnung nach VOB/B ist das wichtigste Instrument zur Liquiditätssicherung während der Bauphase. Die kumulative Abrechnung ist dabei der Standard: Sie ist selbstkorrigierend, transparent und mündet nahtlos in die Schlussrechnung. Wer Sicherheitseinbehalt, Skonto und Prüffrist sauber trennt, vermeidet die häufigsten Streitpunkte.
Mit einem durchgängigen System von Aufmaß bis Rechnung lassen sich diese Prozesse beschleunigen und absichern. Einen Überblick finden Sie im Aufmaß- und Abrechnungsmodul von BauGrid.
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