Mangel fotografieren, per Pin am Plan verorten und mit Frist an den Nachunternehmer geben. BauGrid verfolgt jeden Mangel bis zur Abnahme - und erzeugt auf Knopfdruck die Mängelrüge nach § 13 VOB/B.
Zwei Fotos, ein klarer Verlauf: Der Nachunternehmer lädt das Nachher-Foto hoch und setzt behoben, die Bauleitung prüft und gibt frei.
Jeder Mangel ist mit Foto, Pin-Position, Frist und Historie dokumentiert - und die Mängelrüge zitiert die passenden Absätze aus § 13 VOB/B. Sauber genug für den Ernstfall.
Fotografieren, pinnen, zuweisen - und lückenlos bis zur Abnahme verfolgen.
Mängelmanagement ist die strukturierte Erfassung, Dokumentation, Zuweisung und Verfolgung von Baumängeln über den gesamten Lebenszyklus eines Bauvorhabens. Es beginnt mit der ersten Mängelfeststellung während der Ausführung (§ 4 VOB/B), läuft über die Abnahme (§ 12 VOB/B) und endet erst mit Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (in der Regel 5 Jahre für Bauwerke nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Die Mängelrüge nach § 13 Abs. 5 VOB/B muss den Mangel hinreichend genau beschreiben, einen Ort der Feststellung benennen, eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen und in Textform (E-Mail genügt) zugehen. BauGrid erzeugt aus jedem Mangel eine PDF-Mängelrüge mit Foto, Pin-Position am Plan, Beschreibung, Frist und Verweisen auf § 13 VOB/B.
Bei Bauwerken beträgt die Verjährung für Mängelansprüche nach BGB-Werkvertrag 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei VOB/B-Verträgen sind es regelmäßig 4 Jahre für Bauwerke (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B) - vertraglich verlängerbar auf 5 Jahre. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren ab Kenntnis (§ 199 BGB), höchstens 10 Jahre.
Ein hochgeladenes PDF (Grundriss, Schnitt, Ansicht) wird im Mangelmodul angezeigt. Pro Mangel setzen Sie einen Pin per Klick auf dem Plan - die Position (Seite, x/y) wird zusammen mit dem Mangel gespeichert. Pin und Foto sind anschließend Bestandteil der PDF-Mängelrüge.
Vorher- und Nachher-Foto werden als zwei separate Foto-Felder am Mangel geführt. Sie laden bei der Erfassung das Vorher-Foto hoch (oder direkt aus der Kamera, am Smartphone). Nach Beseitigung lädt der zuständige Mitarbeiter oder Subunternehmer das Nachher-Foto hoch. Beide Fotos bleiben am Mangel verknüpft und erscheinen im Mängelrüge-PDF und im Abnahmeprotokoll.
Jeder Mangel bekommt einen eindeutigen QR-Code-Bezeichner ('MANGEL-<projekt>-<nummer>'). Beim Anzeigen wird daraus ein Deep-Link erzeugt, der die Mobile-Mängelansicht direkt auf diesen Mangel öffnet. Den QR-Code drucken Sie an das Bauteil oder den Aushang. Voraussetzung für die Mobil-Ansicht ist ein BauGrid-Login - eine Public-Token-Variante für Subunternehmer ohne BauGrid-Account ist derzeit nicht implementiert.
Zwei Email-Events sind eingebaut: (1) Wenn ein Mangel mit Zuständigem erstellt oder der Zuständige gewechselt wird, erhält der neue Zuständige eine Email mit Mangel-Nummer, Titel, Priorität, Frist und Deep-Link zum Mangel. (2) Wenn der Status auf 'behoben' gesetzt wird, bekommt der Ersteller eine Email mit der Aufforderung 'Bitte vor Ort prüfen'. Comment-Events, Status-Übergänge offen→in Bearbeitung und Frist-Änderungen bleiben in-app, um die Inbox nicht zu fluten.
BauGrid führt fünf Status: offen, in Bearbeitung, behoben, geprüft, abgelehnt. Der Polier oder Nachunternehmer setzt den Status auf 'behoben' und lädt das Nachher-Foto hoch (Email an den Ersteller wird ausgelöst); die Bauleitung prüft und setzt 'geprüft' oder begründet 'abgelehnt'. Die Erledigt-Status (behoben, geprüft, abgelehnt) maskieren die Frist-Farbcodierung.
Zwölf Gewerke stehen als Auswahl bereit: Rohbau, Elektro, Sanitär, Heizung, Lüftung, Fassade, Dach, Estrich, Trockenbau, Maler, Boden und Sonstiges. Damit deckt das Modul die typischen Bauhauptgewerke ab; Sonstiges ist der Auffangpunkt für nicht standardisierte Gewerke.
Ja. Über die maengel.share-Funktion teilen Sie Ihre Mängelliste mit einem anderen Projekt-User. Der Empfänger erhält Lese- oder Kommentar-Zugriff. Die Sharing-Liste pro Mängelliste lässt sich jederzeit anpassen oder zurücknehmen.
Zwei Vorlagen: Die Mängelrüge nach § 13 VOB/B für einen einzelnen Mangel mit expliziten Zitaten von § 13 Abs. 5 Nr. 1 (Frist), Abs. 5 Nr. 2 (Ersatzvornahme), Abs. 6 (Minderung) und Abs. 7 (Schadensersatz). Und das Abnahmeprotokoll nach § 12 VOB/B als Sammel-Protokoll aller Mängel eines Projekts mit konfigurierbarem Rechtstext aus dem Vorlagen-Modul. Beide mit Firmen-Briefkopf, Pin-Plan-Position und Vorher-Foto.
Ja, sofern Sie im Projekt eine Bauwerksstruktur hinterlegt haben. Bauteil, Geschoss und Raum werden als kaskadierende Auswahl angeboten und an den Mangel angehängt. Das hilft beim Filtern der Mängelliste (z. B. 'alle Mängel im 2. OG, Bad Whg. 4').
Vier Stufen: kritisch, hoch, mittel, niedrig. Kritisch deckt sicherheitsrelevante Mängel und Bauablauf-Stopper ab. Die Stufe bestimmt die vorgeschlagene Frist und sortiert die Mängelliste.
Mängelprotokolle sind Teil der Bauakte und damit handelsrechtlich 10 Jahre aufbewahrungspflichtig (§ 257 HGB). Praktisch empfohlen sind 10 Jahre - das deckt sowohl steuerliche Anforderungen als auch die Verjährung bei arglistig verschwiegenen Mängeln (bis 10 Jahre nach § 199 BGB) ab.
Mängel teilen die gleiche Projekt-, Firmen- und Bauwerksstruktur wie alle anderen BauGrid-Module. Sie tauchen in der Projekt-Übersicht auf, lassen sich mit LV-Positionen verknüpfen und sind über die gleichen Rollen und Rechte gesteuert wie Aufmaß, Bautagebuch und Rechnung. Statt sechs Tools verwalten Sie alles in einer Plattform.