Nachtrag mit VOB-Grund im Leistungsverzeichnis anlegen, als Angebot an den Bauherrn senden und per Freigabelink genehmigen lassen - solange getrennt vom Haupt-LV, bis alles bestätigt ist.
Ein Nachtrag ist die Anpassung des Bauvertrags, wenn der Auftraggeber eine geänderte Leistung anordnet (§ 2 Abs. 5 VOB/B) oder eine zusätzliche, nicht vereinbarte Leistung verlangt (§ 2 Abs. 6 VOB/B). Er hält den Grund, die betroffenen Positionen mit Menge und Preis sowie die Anordnung fest und wird erst mit der Nachtragsvereinbarung Teil des Leistungsverzeichnisses. Auch eine Minderleistung ist ein Nachtrag und wird als negative Menge erfasst.
Der Bauherr öffnet einen Link, sieht das Leistungsverzeichnis in seiner Struktur und die freigegebenen Dokumente - und entscheidet direkt: genehmigen, nachfragen oder ablehnen.
Bewusst getrennt - jedes Nachtrag-Konzept gehört zu einem anderen Vertragsverhältnis.
Änderung am Bauvertrag - VOB-Grund, Angebot, Freigabelink, Übernahme ins Leistungsverzeichnis.
An einen einzelnen Handwerker-Auftrag gebunden - Kunde akzeptiert per Unterschrift oder Link, direkt in die Schlussrechnung.
Eine Änderung an einer bereits laufenden Bestellung - nicht am Bauvertrag.
Der Nachtrag sitzt im Leistungsverzeichnis des Projekts und wird nach Genehmigung als eigener Titel übernommen. Seinen Preis bildet die Kalkulation aus der Urkalkulation, abgerechnet wird er anschließend wie jede andere Position in der Bauabrechnung nach VOB. Den Nachweis, wann angeordnet und wann behindert wurde, liefert das Bautagebuch.
Wer seine Nachträge bisher in einer Tabelle führt, findet den Aufbau in der Nachtragsliste-Vorlage; ein LV vom Auftraggeber öffnen Sie ohne Konto im kostenlosen GAEB-Viewer. Die Begriffe erklärt das Glossar: Nachtrag und Behinderungsanzeige. Welche Programme Nachträge sonst noch führen, ordnet der Bausoftware-Vergleich ein - alle Module und Preise stehen in der Preisübersicht.
VOB-Grund, Angebot, Freigabelink, Vereinbarung, Übernahme ins LV - lückenlos und ohne Excel-Zettelwirtschaft.
Ein Nachtrag ist Ihr Anspruch auf Mehr- oder Minderleistung gegenüber dem Bauherrn: Sie erfassen den VOB-Grund, die betroffenen Positionen mit Menge und Preis, bieten sie als PDF an und lassen sie über einen Freigabelink genehmigen. Erst nach Genehmigung wird der Nachtrag Teil des Leistungsverzeichnisses.
Es ist kein eigenständiges Modul in der Navigation, sondern sitzt im Leistungsverzeichnis eines Projekts: Im Kopf der LV-Seite finden Sie den Knopf 'Nachträge' - von dort legen Sie neue Nachträge an und verwalten bestehende.
Damit ungenehmigte Mehrleistung nicht versehentlich abgerechnet werden kann. Der Nachtrag ist ein eigener Entwurf mit eigenen Positionen; erst wenn der Bauherr genehmigt und eine Vereinbarung vorliegt, übernimmt BauGrid die Positionen als eigenen Titel ins Haupt-LV.
§ 2 Abs. 5 VOB/B für eine Leistungsänderung oder § 2 Abs. 6 für eine zusätzliche, nicht vereinbarte Leistung - dazu die Anordnung des Bauherrn. Das Ankündigungsdatum wird als Nachweis-Datum festgehalten.
Über einen öffentlichen Link, ohne eigenes BauGrid-Konto: Er sieht das Leistungsverzeichnis in seiner Struktur, lädt die freigegebenen Dokumente herunter, kommentiert einzelne Positionen und kann Dokumente zurücksenden. Am Ende genehmigt er, fragt nach oder lehnt ab.
BauGrid legt das Freigabe-Protokoll automatisch als Nachtragsvereinbarung ab - das Dokument, das für die Übernahme ins LV vorgeschrieben ist. Ohne dieses (oder eine manuell hochgeladene Vereinbarung) bleibt der Nachtrag ein Entwurf.
Ja. Eine Reduzierung der Leistung ist ebenfalls ein Nachtrag und wird als negative Menge erfasst - derselbe Ablauf, dasselbe Genehmigungsverfahren.
Nein. BauGrid kennt drei getrennte Nachtrag-Konzepte: diesen hier (Änderung am Bauvertrag mit dem Bauherrn, im LV eines Projekts), einen im Handwerker-Modus (an einen einzelnen Auftrag gebunden) und einen im Einkauf (eine Änderung gegenüber einem Lieferanten). Diese Seite beschreibt ausschließlich den Bau-Nachtrag im LV.