Der Lohnlauf zieht die freigegebenen Zeiten, Bau-Zuschläge und Abwesenheiten - exakt dieselben Stunden wie im Stundennachweis - und rechnet sie vertragsabhängig zu einer prüfbaren Brutto-Lohnzeile. Festschreiben, DATEV-Export, fertig. Keine Doppelerfassung.
Lohn, Stundennachweis und Urlaub greifen auf dieselbe Quelle zu. Was im Stundennachweis freigegeben ist, zählt im Lohn - Zahl für Zahl. So kann Lohn und Nachweis gar nicht auseinanderlaufen.
Vom freigegebenen Stundennachweis bis zum DATEV-Export - in vier Schritten.
Gestempelte und genehmigte Zeiten sind die Grundlage. Der Lohn zählt exakt dieselben Stunden wie der Stundennachweis - keine Doppelerfassung.
Ein Lauf je Monat zieht Stunden, Bau-Zuschläge, Abwesenheiten und feste Bezüge für alle Mitarbeiter zusammen - vertragsabhängig gerechnet.
Jede Lohnzeile ist Position für Position nachvollziehbar. Ist alles korrekt, wird der Lauf festgeschrieben und eingefroren - GoBD-fest.
Der festgeschriebene Brutto-Lohn geht per DATEV-Export an die Lohnbuchhaltung - Netto, SV und Lohnsteuer laufen sauber im Steuerbüro.
Löhne und Personendaten sind besonders schützenswert. Der Zugriff ist streng nach Berechtigungsstufe getrennt, die Anzeige setzt eine dokumentierte Einwilligung des Mitarbeiters voraus, und gehostet wird ausschließlich in Deutschland - verschlüsselt. Das entspricht DSGVO Art. 9 und dem Beschäftigtendatenschutz.
Die Stunden stimmen schon - der Lohnlauf setzt genau darauf auf und übergibt sauber an DATEV.
Ein Lohnlauf je Monat, der die freigegebenen Zeiten, Bau-Zuschläge, Abwesenheiten und festen Bezüge je Mitarbeiter zusammenzieht und vertragsabhängig zu einer prüfbaren Lohnzeile rechnet. Es ist die Brücke zwischen Zeiterfassung und Lohnbuchhaltung - Sie geben nichts doppelt ein.
Aus der Zeiterfassung, und zwar genau die freigegebenen Stunden (bestätigt, genehmigt oder exportiert). Es sind dieselben Stunden wie im Stundennachweis, damit Lohn und Nachweis nie auseinanderlaufen.
Beides. Die Vergütungsart aus dem Vertrag entscheidet: Beim Monatsgehalt gilt der vereinbarte Betrag und die Stunden sind Vergleichszahl; beim Stundenlohn wird nach geleisteten Stunden gerechnet. Das trennt BauGrid strikt, damit niemand doppelt bezahlt oder zu Unrecht gekürzt wird.
Ja. Schlechtwetter, Fahrzeit und das Arbeitszeitkonto (Soll gegen Ist) werden je Eintrag erfasst und als Monatssumme in die Lohnzeile eingefroren - zusammen mit den BRTV-Zuschlägen für Samstag, Sonntag und Nacht.
BauGrid bereitet den Brutto-Lohn vollständig auf - Stunden, Zuschläge, Abwesenheiten, feste Bezüge und Korrekturen - und übergibt ihn per DATEV-Export an die Lohnbuchhaltung. Netto, Sozialversicherung und Lohnsteuer werden dort bzw. im Steuerbüro final gerechnet. So bleibt die steuerliche Verantwortung, wo sie hingehört, und Sie sparen die Doppelerfassung.
Ja. Ein Lohnlauf durchläuft Entwurf, Festschreibung und Export. Beim Festschreiben werden alle Werte eingefroren und sind danach nicht mehr veränderbar - nachträgliche Anpassungen laufen sauber als Korrektur. Das entspricht der GoBD-Logik der übrigen Belege.
Lohn- und Personendaten sind besonders schützenswert. Der Zugriff ist streng nach Berechtigungsstufe getrennt - nur ausdrücklich berechtigte Personen sehen sie -, die Anzeige der Daten setzt eine dokumentierte Einwilligung des Mitarbeiters voraus, und gehostet wird ausschließlich in Deutschland. Das entspricht DSGVO Art. 9 und dem Beschäftigtendatenschutz.