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Bau-Glossar

Fachbegriffe, die auf der Baustelle wirklich vorkommen.

Von VOB bis XRechnung - 60 zentrale Begriffe aus Baurecht, Abrechnung und Baustellenorganisation. Kurz erklärt, mit Paragraphen und Praxisbeispielen.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ

A

8 Begriffe

Abnahme

Vertrag

Die Abnahme ist die förmliche oder tatsächliche Billigung des Werks durch den Auftraggeber als im Wesentlichen vertragsgemäß. Sie ist rechtlich der zentrale Zeitpunkt im Bauvertrag. Rechtsgrundlagen sind § 640 BGB und § 12 VOB/B.

Abnahmeprotokoll

Dokumentation

Das Abnahmeprotokoll (auch Abnahmeniederschrift) dokumentiert die förmliche Abnahme einer Bauleistung. Es enthält Angaben zu Vertragsparteien, Leistung, festgestellten Mängeln und Vorbehalten und hat erhebliche Beweiskraft für Gewährleistung und Vergütung.

Abschlagsrechnung

Vertrag

Eine Abschlagsrechnung ist eine Zwischenrechnung während der Bauausführung über bereits erbrachte, noch nicht endgültig abgerechnete Teilleistungen. Sie dient der Liquidität des Auftragnehmers und setzt je nach Vertragsgrundlage prüfbare Nachweise nach § 632a BGB oder § 16 Abs. 1 VOB/B voraus. Am Bau wird sie üblicherweise kumulativ geführt: Jede Abschlagsrechnung bildet den Gesamtstand der Leistung ab und zieht bereits geleistete Zahlungen ab.

Anordnungsbeziehungen

Planung
Abk. AOB

Anordnungsbeziehungen beschreiben die logische Abhängigkeit zweier Vorgänge in einem Netzplan. Die Netzplantechnik nach DIN 69900 unterscheidet vier Typen: Ende-Anfang, Anfang-Anfang, Ende-Ende und Anfang-Ende, jeweils kombinierbar mit zeitlichen Versätzen.

Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Arbeitsrecht
Abk. AEntG

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erstreckt deutsche Tarifmindestlöhne und Sozialkassenbeiträge auf alle in Deutschland eingesetzten Arbeitnehmer. Es ist für die Bauwirtschaft zentral, weil es die Generalunternehmerhaftung nach § 14 AEntG und die SOKA-Bau-Beitragspflicht absichert.

Arbeitszeitgesetz

Arbeitsrecht
Abk. ArbZG

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten in Deutschland. Es gilt auch für das Baugewerbe und setzt Mindestanforderungen, die durch Tarifverträge wie den BRTV-Bau ergänzt werden.

Aufmaß

Dokumentation

Das Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen am Bauwerk. Es bildet die Grundlage für die prüfbare Rechnung. Die Abrechnungsregeln stehen in VOB/C (DIN 18299 ff.); bei öffentlichen Auftraggebern wird oft zusätzlich nach REB 23.003 addressiert.

Aufmaßblatt

Dokumentation

Das Aufmaßblatt ist das zentrale Formular zur Dokumentation von Aufmaßen pro Leistungsposition. Es enthält Positionsbezug, Rechenansatz, Messwerte und in der Regel eine Skizze und bildet die Grundlage für prüffähige Abschlags- und Schlussrechnungen.

B

14 Begriffe

Bauablaufbezogene Darstellung

Dokumentation
Abk. baD

Die bauablaufbezogene Darstellung (baD) ist die konkrete, auf den individuellen Bauablauf bezogene Nachweisführung, wie sich eine Behinderung auf Termine und Kosten ausgewirkt hat. Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ist sie Voraussetzung für Mehrkostenansprüche nach § 6 Abs. 6 VOB/B.

Bauabzugsteuer

Arbeitsrecht

Die Bauabzugsteuer ist ein gesetzlicher Steuerabzug nach §§ 48 ff. EStG. Erbringt ein Unternehmen im Inland Bauleistungen an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, muss der Leistungsempfänger 15 % der Gegenleistung einbehalten und an das Finanzamt abführen - es sei denn, der Leistende legt eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor oder eine Bagatellgrenze greift.

Bauhandwerkersicherung

Vertrag

Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB ist ein gesetzlicher Anspruch des Bauunternehmers auf Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung. Sie beträgt in der Regel 110 % der vereinbarten und noch nicht gezahlten Vergütung (inklusive 10 % für Nebenforderungen). Verweigert der Besteller die Sicherheit, kann der Unternehmer die Leistung einstellen oder den Vertrag kündigen.

Bauherr

Rollen

Der Bauherr ist Auftraggeber und Besteller im Bauvertrag. Ihm stehen zentrale Rechte zu, etwa das Anordnungsrecht nach § 650b BGB. Zugleich treffen ihn Pflichten zu Zahlung, Mitwirkung, Planung und gegebenenfalls zur Bestellung eines SiGeKo nach BaustellV.

Bauleiter

Rollen

Der Bauleiter überwacht die Ausführung des Bauvorhabens gemäß Baugenehmigung und anerkannten Regeln der Technik. Die Rolle ist öffentlich-rechtlich in den Landesbauordnungen geregelt. Sie ist strikt zu trennen von der Objektüberwachung nach HOAI Leistungsphase 8.

Baustellenverordnung (BaustellV)

Normen
Abk. BaustellV

Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt Sicherheits- und Gesundheitsschutzpflichten auf Baustellen. Sie verpflichtet den Bauherrn zu Vorankündigung, Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) und Erstellung eines SiGe-Plans. Sie setzt die Richtlinie 92/57/EWG in nationales Recht um.

Bautagebuch

Dokumentation

Das Bautagebuch ist die fortlaufende Dokumentation des Baustellengeschehens. Es erfasst Wetter, Personal, Gewerke, Lieferungen, Besonderheiten und Behinderungen. Die Pflicht ergibt sich meist aus dem Bauvertrag; als Beweismittel ist es besonders bei Behinderungen nach § 6 VOB/B wichtig.

Bautagesbericht

Dokumentation

Der Bautagesbericht ist die tägliche schriftliche Zusammenfassung der Ereignisse auf einer Baustelle. Er dokumentiert Wetter, Personal, erbrachte Leistungen, Lieferungen und Besonderheiten und bildet die Grundlage für Nachweise, Nachträge und die bauablaufbezogene Darstellung.

Bauvertrag (BGB)

Vertrag

Der Bauvertrag nach §§ 650a ff. BGB ist seit der Reform 2018 ein eigener Vertragstyp neben dem allgemeinen Werkvertrag. Er regelt Anordnungsrecht, Mehrvergütung, Abschlagszahlungen, Kündigung und Zustandsfeststellung speziell für Bauleistungen.

Bauvertrag (VOB/B)

Vertrag

Der VOB/B-Bauvertrag ist ein Bauvertrag, in den die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B als Allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen wird. Die VOB/B gilt nicht automatisch, sondern nur bei wirksamer Vereinbarung zwischen den Parteien.

Bauzeitenplan

Planung

Ein Bauzeitenplan ist die terminliche Darstellung aller Vorgänge eines Bauvorhabens mit Reihenfolge, Dauer und Abhängigkeiten. Er dient der Steuerung der Ausführung und ist gleichzeitig Nachweisinstrument für vertragliche Ausführungsfristen nach VOB/B.

Behinderungsanzeige

Dokumentation

Die Behinderungsanzeige ist die unverzügliche, regelmäßig schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers, dass er sich in der Ausführung behindert sieht. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 VOB/B. Sie ist Voraussetzung für Bauzeitverlängerung und ggf. Mehrkostenansprüche.

Bemusterung

Vertrag

Bemusterung bezeichnet die Auswahl konkreter Ausstattungs- und Baumaterialien wie Fliesen, Sanitärobjekte, Türen oder Bodenbeläge durch den Bauherrn aus dem vertraglich vorgesehenen Leistungsumfang. Das Ergebnis wird in einem Bemusterungsprotokoll festgehalten. Im Verbraucherbauvertrag knüpft die Bemusterung an die Baubeschreibung nach § 650k BGB an.

BRTV-Bau

Arbeitsrecht
Abk. BRTV

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) ist der zentrale Tarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe in Deutschland. Er regelt Arbeitszeit, Urlaub, Schlechtwetterzeit und Zuschläge und ist in der Regel allgemeinverbindlich erklärt.

D

2 Begriffe

E

1 Begriff

G

5 Begriffe

GAEB DA XML

Digital

GAEB DA XML ist der deutsche Standard für den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen und Angeboten im Bauwesen. Er ist in Austauschphasen (X81, X83, X84, X85, X86, X89) strukturiert. Aktuelle Fassung ist Version 3.3; Version 3.4 liegt als Beta (Ausgabe 2026-03) vor.

Gefahrübergang

Vertrag

Gefahrübergang bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Werkleistung vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber übergeht. Im BGB-Werkvertrag tritt er grundsätzlich mit der Abnahme ein (§ 644 BGB). § 7 VOB/B regelt den Gefahrübergang für VOB-Verträge abweichend.

Generalübernehmer

Rollen
Abk.

Der Generalübernehmer (GÜ) schuldet dem Bauherrn die schlüsselfertige Erstellung eines Bauwerks, führt aber selbst keine Bauleistungen aus. Er vergibt sämtliche Ausführungsleistungen an Nachunternehmer und übernimmt häufig zusätzlich die Planung.

Generalunternehmer

Rollen
Abk. GU

Ein Generalunternehmer (GU) übernimmt gegenüber dem Bauherrn die schlüsselfertige Erstellung eines Bauwerks mit allen Gewerken. Die Ausführung einzelner Gewerke wird meist an Nachunternehmer vergeben. Der GU trägt die Koordinations- und Schnittstellenverantwortung.

Gewährleistungsbürgschaft

Vertrag

Die Gewährleistungsbürgschaft sichert den Auftraggeber während der Mängelansprüchefrist gegen mangelhafte Leistung des Auftragnehmers ab. Üblich sind 3 bis 5 Prozent der Abrechnungssumme über die gesamte Gewährleistungsfrist. Sie löst häufig den Sicherheitseinbehalt ab.

H

1 Begriff

K

1 Begriff

L

3 Begriffe

M

4 Begriffe

N

2 Begriffe

P

3 Begriffe

S

7 Begriffe

Schlussrechnung

Vertrag

Die Schlussrechnung ist die abschließende und endgültige Rechnung über alle im Rahmen eines Bauvertrags erbrachten Leistungen. Sie setzt regelmäßig die Abnahme voraus und muss nach § 14 VOB/B prüfbar sein, also übersichtlich aufgestellt, mit den vertraglichen Bezeichnungen versehen und mit Aufmaßen, Zeichnungen und Nachweisen belegt. Erst mit einer prüfbaren Schlussrechnung wird die Schlusszahlung fällig.

Sicherheitseinbehalt

Vertrag

Ein Sicherheitseinbehalt ist ein vom Auftraggeber einbehaltener Teil der Vergütung, der zur Absicherung von Vertragserfüllung oder Gewährleistung dient. Die rechtliche Grundlage im VOB-Vertrag ist § 17 VOB/B. Der Auftragnehmer hat nach § 17 Abs. 3 VOB/B das Recht, eine einbehaltene Geldsicherheit gegen eine Bürgschaft auszutauschen. Der Auftraggeber kann dieses Austauschrecht nicht ausschließen.

SiGeKo

Rollen

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) koordiniert den Arbeitsschutz auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern. Rechtsgrundlage ist die Baustellenverordnung (BaustellV), insbesondere § 3.

Skonto

Vertrag

Skonto ist ein prozentualer Nachlass, den der Auftraggeber abziehen darf, wenn er eine Rechnung innerhalb einer vereinbarten kurzen Frist zahlt. Er dient als Anreiz für schnelle Zahlung und ist im Baurecht nur wirksam, wenn er ausdrücklich vereinbart ist. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B stellt klar, dass ein Skontoabzug nur bei entsprechender Vereinbarung zulässig ist. Üblich sind Sätze zwischen 2 und 3 Prozent.

SOKA-Bau

Arbeitsrecht
Abk. SOKA

SOKA-Bau ist der Dachbegriff für die Sozialkassen der Bauwirtschaft mit Sitz in Wiesbaden. Unter dem Dach arbeiten die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Rechtsgrundlage ist der allgemeinverbindliche Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren (VTV).

STLB-Bau

Normen

Das STLB-Bau (Standardleistungsbuch für das Bauwesen) ist ein vom Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) herausgegebenes, datenbankgestütztes Textsystem zur standardisierten Beschreibung von Bauleistungen. Es liefert VOB-konforme Positionstexte je Leistungsbereich und dient als Grundlage für Leistungsverzeichnisse, insbesondere im öffentlichen Bauwesen. Die Texte sind auf die ATV in VOB/C und die Kostengruppen nach DIN 276 abgestimmt.

Stundenlohnarbeiten

Vertrag

Stundenlohnarbeiten sind Bauleistungen, die nach tatsächlichem Aufwand an Zeit und Material vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt über Stundenlohnzettel (Regieberichte). Rechtsgrundlage im VOB-Vertrag ist § 15 VOB/B.

T

1 Begriff

U

1 Begriff

V

5 Begriffe

Vertragserfüllungsbürgschaft

Vertrag

Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftraggeber gegen Nicht- oder Schlechterfüllung des Bauvertrages ab. Sie wird in der Regel von einer Bank oder einem Kreditversicherer gestellt und beträgt typischerweise 5 bis 10 Prozent der Auftragssumme. Rechtsgrundlage ist § 17 VOB/B.

Vertragsstrafe

Vertrag

Die Vertragsstrafe ist ein pauschalierter Geldanspruch des Auftraggebers, wenn der Auftragnehmer Termine oder andere Pflichten nicht einhält. Im Bauvertrag ist sie in § 339 ff. BGB und § 11 VOB/B geregelt. Nach BGH-Rechtsprechung ist in AGB eine Höchstgrenze von 5 % der Auftragssumme einzuhalten; bei Abnahme muss die Strafe nach § 341 Abs. 3 BGB bzw. § 11 Abs. 4 VOB/B vorbehalten werden.

VOB/A

Vertrag

Die VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A) enthält die Regeln für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Sie legt fest, wie öffentliche Auftraggeber Bauleistungen ausschreiben, Angebote bewerten und den Zuschlag erteilen müssen. Damit steht sie am Anfang jedes öffentlichen Bauvertrags, noch vor der eigentlichen Vertragsausführung nach VOB/B.

VOB/B

Vertrag

Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Sie regelt die Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Bauausführung, insbesondere Abschlagszahlungen, Abnahme, Mängelansprüche, Kündigung und Abrechnung. Die VOB/B gilt nur, wenn sie wirksam in den Bauvertrag einbezogen wurde.

VOB/C

Normen

Die VOB/C (Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Sie sind als DIN-Normen veröffentlicht, beginnend mit DIN 18299 als allgemeine Grundnorm und fortgesetzt durch zahlreiche gewerkespezifische ATV (DIN 18300 ff.). Sie regeln Ausführung, Nebenleistungen, Besondere Leistungen und Abrechnung je Gewerk.

X

1 Begriff

Z

1 Begriff

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