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1 BegriffA
19 BegriffeA1-Bescheinigung
ArbeitsrechtDie A1-Bescheinigung weist nach, in welchem Staat eine entsandte oder in mehreren Staaten tätige Person sozialversichert ist. Sie beruht auf der europäischen Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und ist auf der Baustelle mitzuführen, wenn Beschäftigte grenzüberschreitend eingesetzt werden.
Abnahme
VertragDie Abnahme ist die förmliche oder tatsächliche Billigung des Werks durch den Auftraggeber als im Wesentlichen vertragsgemäß. Sie ist rechtlich der zentrale Zeitpunkt im Bauvertrag. Rechtsgrundlagen sind § 640 BGB und § 12 VOB/B.
Abnahmebegehung
DokumentationDie Abnahmebegehung ist der gemeinsame Termin, in dem Auftraggeber und Auftragnehmer die fertiggestellte Leistung besichtigen und das Ergebnis in einem Abnahmeprotokoll festhalten. Bei der förmlichen Abnahme nach § 12 Abs. 4 VOB/B ist dieser Termin die maßgebliche Handlung.
Abnahmeprotokoll
DokumentationDas Abnahmeprotokoll (auch Abnahmeniederschrift) dokumentiert die förmliche Abnahme einer Bauleistung. Es enthält Angaben zu Vertragsparteien, Leistung, festgestellten Mängeln und Vorbehalten und hat erhebliche Beweiskraft für Gewährleistung und Vergütung.
Abschlagsrechnung
VertragEine Abschlagsrechnung ist eine Zwischenrechnung während der Bauausführung über bereits erbrachte, noch nicht endgültig abgerechnete Teilleistungen. Sie dient der Liquidität des Auftragnehmers und setzt je nach Vertragsgrundlage prüfbare Nachweise nach § 632a BGB oder § 16 Abs. 1 VOB/B voraus. Am Bau wird sie üblicherweise kumulativ geführt: Jede Abschlagsrechnung bildet den Gesamtstand der Leistung ab und zieht bereits geleistete Zahlungen ab.
Abzugsfläche
AbrechnungEine Abzugsfläche ist eine Fläche, die bei der Mengenermittlung von der Bruttofläche abgezogen wird, typischerweise Fenster- und Türöffnungen, Aussparungen oder Durchbrüche. Ob und ab welcher Größe abgezogen wird, regelt Abschnitt 5 der jeweiligen ATV in der VOB/C; kleinere Öffnungen werden übermessen.
Alternativposition
KalkulationEine Alternativposition, auch Wahlposition genannt, beschreibt eine andere Ausführungsart als die zugehörige Grundposition. Der Auftraggeber entscheidet, ob die Grund- oder die Alternativausführung zum Zuge kommt. Beide Varianten werden bepreist, ausgeführt und abgerechnet wird nur eine.
Angebotskalkulation
KalkulationDie Angebotskalkulation ermittelt vor Abgabe eines Angebots die Preise für alle Positionen eines Leistungsverzeichnisses. Sie führt von den Einzelkosten der Teilleistungen über die Gemeinkosten und die Umlage bis zum Einheitspreis. Ihr Ergebnis ist die Angebotssumme, ihre interne Fassung die Urkalkulation.
Anordnungsbeziehungen
PlanungAnordnungsbeziehungen beschreiben die logische Abhängigkeit zweier Vorgänge in einem Netzplan. Die Netzplantechnik nach DIN 69900 unterscheidet vier Typen: Ende-Anfang, Anfang-Anfang, Ende-Ende und Anfang-Ende, jeweils kombinierbar mit zeitlichen Versätzen.
Ansatz (Formelansatz)
AbrechnungEin Ansatz ist die kleinste Einheit der Mengenermittlung: eine Rechenzeile, die aus einer Formel, den eingesetzten Maßen und dem Ergebnis besteht. Mehrere Ansätze werden je Position des Leistungsverzeichnisses summiert. Nach REB 23.003 trägt jeder Ansatz eine Adresse und eine Formelnummer.
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
ArbeitsrechtDas Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erstreckt deutsche Tarifmindestlöhne und Sozialkassenbeiträge auf alle in Deutschland eingesetzten Arbeitnehmer. Es ist für die Bauwirtschaft zentral, weil es die Generalunternehmerhaftung nach § 14 AEntG und die SOKA-Bau-Beitragspflicht absichert.
Arbeitszeitgesetz
ArbeitsrechtDas Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten in Deutschland. Es gilt auch für das Baugewerbe und setzt Mindestanforderungen, die durch Tarifverträge wie den BRTV-Bau ergänzt werden.
Arbeitszeitkonto
ArbeitsrechtEin Arbeitszeitkonto erfasst die Differenz zwischen der vereinbarten und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Am Bau dient es dazu, die auftrags- und witterungsbedingten Schwankungen über einen Ausgleichszeitraum auszugleichen, ohne dass jede Mehrarbeit sofort als Überstunde ausgezahlt wird.
ARGE
RollenEine ARGE ist der Zusammenschluss mehrerer Bauunternehmen zur gemeinsamen Ausführung eines Bauauftrags. Sie wird in der Regel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt, ist auf das eine Projekt begrenzt und haftet dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch.
Aufbewahrungsfrist
AbrechnungAufbewahrungsfristen legen fest, wie lange Unterlagen aufzubewahren sind. Steuerlich und handelsrechtlich gelten die Fristen der Abgabenordnung und des Handelsgesetzbuchs, für Rechnungen zusätzlich das Umsatzsteuergesetz. Am Bau kommen vertragliche Gründe hinzu, insbesondere die Verjährung von Mängelansprüchen.
Aufmaß
DokumentationDas Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen am Bauwerk. Es bildet die Grundlage für die prüfbare Rechnung. Die Abrechnungsregeln stehen in VOB/C (DIN 18299 ff.); bei öffentlichen Auftraggebern wird oft zusätzlich nach REB 23.003 addressiert.
Aufmaß nach VOB
NormenDas Aufmaß nach VOB ist die Mengenfeststellung im VOB-Vertrag. § 14 Abs. 2 VOB/B verlangt, dass die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen dem Fortgang der Leistung entsprechend möglichst gemeinsam vorgenommen werden. Wie gemessen und gerechnet wird, bestimmen die Abrechnungsregeln in Abschnitt 5 der ATV der VOB/C.
Aufmaßblatt
DokumentationDas Aufmaßblatt ist das zentrale Formular zur Dokumentation von Aufmaßen pro Leistungsposition. Es enthält Positionsbezug, Rechenansatz, Messwerte und in der Regel eine Skizze und bildet die Grundlage für prüffähige Abschlags- und Schlussrechnungen.
Auslösung
ArbeitsrechtDie Auslösung ist eine tarifliche Leistung für Beschäftigte, die auf einer auswärtigen Arbeitsstelle eingesetzt sind und nicht täglich nach Hause zurückkehren können. Sie gleicht Mehraufwand für Verpflegung und Unterkunft aus und ist kein Arbeitslohn für geleistete Arbeit.
B
27 BegriffeBauablaufbezogene Darstellung
DokumentationDie bauablaufbezogene Darstellung (baD) ist die konkrete, auf den individuellen Bauablauf bezogene Nachweisführung, wie sich eine Behinderung auf Termine und Kosten ausgewirkt hat. Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ist sie Voraussetzung für Mehrkostenansprüche nach § 6 Abs. 6 VOB/B.
Bauablaufstörung
VertragEine Bauablaufstörung ist jede Abweichung vom geplanten Bauablauf, die den Fortgang der Arbeiten hemmt. Sie kann zu einer Bauzeitverlängerung und zu Mehrkosten führen. Voraussetzung für Ansprüche ist ein Nachweis, der Soll-Ablauf, Störung und Auswirkung konkret gegenüberstellt.
Bauabzugsteuer
ArbeitsrechtDie Bauabzugsteuer ist ein gesetzlicher Steuerabzug nach §§ 48 ff. EStG. Erbringt ein Unternehmen im Inland Bauleistungen an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, muss der Leistungsempfänger 15 % der Gegenleistung einbehalten und an das Finanzamt abführen - es sei denn, der Leistende legt eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor oder eine Bagatellgrenze greift.
Bauakte
DokumentationDie Bauakte ist die geordnete Sammlung aller Unterlagen eines Bauvorhabens: Vertrag, Pläne, Schriftverkehr, Protokolle, Aufmaße, Rechnungen und Nachweise. Sie dient der Steuerung während der Ausführung und als Beweismittel nach der Abnahme, insbesondere in der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Bauhandwerkersicherung
VertragDie Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB ist ein gesetzlicher Anspruch des Bauunternehmers auf Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung. Sie beträgt in der Regel 110 % der vereinbarten und noch nicht gezahlten Vergütung (inklusive 10 % für Nebenforderungen). Verweigert der Besteller die Sicherheit, kann der Unternehmer die Leistung einstellen oder den Vertrag kündigen.
Bauherr
RollenDer Bauherr ist Auftraggeber und Besteller im Bauvertrag. Ihm stehen zentrale Rechte zu, etwa das Anordnungsrecht nach § 650b BGB. Zugleich treffen ihn Pflichten zu Zahlung, Mitwirkung, Planung und gegebenenfalls zur Bestellung eines SiGeKo nach BaustellV.
Bauleiter
RollenDer Bauleiter überwacht die Ausführung des Bauvorhabens gemäß Baugenehmigung und anerkannten Regeln der Technik. Die Rolle ist öffentlich-rechtlich in den Landesbauordnungen geregelt. Sie ist strikt zu trennen von der Objektüberwachung nach HOAI Leistungsphase 8.
Baustelleneinrichtungsplan
PlanungDer Baustelleneinrichtungsplan stellt die Einrichtung einer Baustelle zeichnerisch dar: Zufahrten, Verkehrswege, Kranstandorte und Schwenkbereiche, Lager- und Vormontageflächen, Container, Medienanschlüsse und Sicherungsmaßnahmen. Er ist Planungs-, Kalkulations- und Sicherheitsinstrument zugleich.
Baustellenordnung
DokumentationDie Baustellenordnung ist ein Regelwerk des Auftraggebers oder der Bauleitung für alle Personen auf der Baustelle. Sie regelt Zutritt, Arbeitszeiten, Verkehrswege, Lagerflächen, Sauberkeit, Sicherheitsanforderungen und den Umgang mit Medien und Abfall. Wird sie Vertragsbestandteil, ist sie für alle Auftragnehmer verbindlich.
Baustellenverordnung (BaustellV)
NormenDie Baustellenverordnung (BaustellV) regelt Sicherheits- und Gesundheitsschutzpflichten auf Baustellen. Sie verpflichtet den Bauherrn zu Vorankündigung, Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) und Erstellung eines SiGe-Plans. Sie setzt die Richtlinie 92/57/EWG in nationales Recht um.
Bautagebuch
DokumentationDas Bautagebuch ist die fortlaufende Dokumentation des Baustellengeschehens. Es erfasst Wetter, Personal, Gewerke, Lieferungen, Besonderheiten und Behinderungen. Die Pflicht ergibt sich meist aus dem Bauvertrag; als Beweismittel ist es besonders bei Behinderungen nach § 6 VOB/B wichtig.
Bautagesbericht
DokumentationDer Bautagesbericht ist die tägliche schriftliche Zusammenfassung der Ereignisse auf einer Baustelle. Er dokumentiert Wetter, Personal, erbrachte Leistungen, Lieferungen und Besonderheiten und bildet die Grundlage für Nachweise, Nachträge und die bauablaufbezogene Darstellung.
Bauüberwachung
RollenDie Bauüberwachung ist die Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung, den Ausführungsplänen, den anerkannten Regeln der Technik und den Vertragsunterlagen. Sie ist Kern der Leistungsphase 8 der HOAI und wird für den Bauherrn erbracht.
Bauvertrag (BGB)
VertragDer Bauvertrag nach §§ 650a ff. BGB ist seit der Reform 2018 ein eigener Vertragstyp neben dem allgemeinen Werkvertrag. Er regelt Anordnungsrecht, Mehrvergütung, Abschlagszahlungen, Kündigung und Zustandsfeststellung speziell für Bauleistungen.
Bauvertrag (VOB/B)
VertragDer VOB/B-Bauvertrag ist ein Bauvertrag, in den die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B als Allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen wird. Die VOB/B gilt nicht automatisch, sondern nur bei wirksamer Vereinbarung zwischen den Parteien.
Bauzeitenplan
PlanungEin Bauzeitenplan ist die terminliche Darstellung aller Vorgänge eines Bauvorhabens mit Reihenfolge, Dauer und Abhängigkeiten. Er dient der Steuerung der Ausführung und ist gleichzeitig Nachweisinstrument für vertragliche Ausführungsfristen nach VOB/B.
Bauzeitverlängerung
VertragDie Bauzeitverlängerung ist die Verschiebung der Ausführungsfristen wegen einer Behinderung. Nach § 6 Abs. 2 VOB/B verlängern sich die Fristen, wenn die Behinderung auf einem Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers, auf Streik oder Aussperrung oder auf höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren Umständen beruht.
BBBBZI
AbrechnungBBBBZI bezeichnet den Aufbau der Adresse einer Mengenzeile nach REB 23.003: vier Stellen für die Blattnummer (BBBB), eine Stelle für die Zeile (Z) und eine Stelle für den Index (I). Über diese sechsstellige Adresse ist jede Zeile der Mengenberechnung eindeutig identifizierbar und maschinell prüfbar.
Bedarfsposition
KalkulationEine Bedarfsposition, auch Eventualposition genannt, ist eine Position des Leistungsverzeichnisses, deren Ausführung bei Vertragsschluss noch nicht feststeht. Sie wird bepreist, aber erst nach Abruf durch den Auftraggeber ausgeführt und abgerechnet. Nach VOB/A sollen Bedarfspositionen grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.
Bedenkenanmeldung
VertragDie Bedenkenanmeldung ist die schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers, dass er Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte gelieferter Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer hat. Sie ist in § 4 Abs. 3 VOB/B geregelt und kann von der Mängelhaftung befreien.
Behinderungsanzeige
DokumentationDie Behinderungsanzeige ist die unverzügliche, regelmäßig schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers, dass er sich in der Ausführung behindert sieht. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 VOB/B. Sie ist Voraussetzung für Bauzeitverlängerung und ggf. Mehrkostenansprüche.
Bemusterung
VertragBemusterung bezeichnet die Auswahl konkreter Ausstattungs- und Baumaterialien wie Fliesen, Sanitärobjekte, Türen oder Bodenbeläge durch den Bauherrn aus dem vertraglich vorgesehenen Leistungsumfang. Das Ergebnis wird in einem Bemusterungsprotokoll festgehalten. Im Verbraucherbauvertrag knüpft die Bemusterung an die Baubeschreibung nach § 650k BGB an.
Beschleunigung
VertragVon Beschleunigung spricht man, wenn Arbeiten schneller ausgeführt werden sollen als geplant, etwa durch mehr Personal, längere Arbeitszeiten oder zusätzliche Geräte. Verlangt der Auftraggeber die Beschleunigung, wird dies als Anordnung behandelt, die einen Anspruch auf Anpassung der Vergütung auslösen kann.
Bestandsplan
DokumentationDer Bestandsplan dokumentiert den tatsächlich ausgeführten Zustand eines Bauwerks, im Unterschied zum Ausführungsplan, der den geplanten Zustand zeigt. Er wird nach Fertigstellung erstellt, indem Abweichungen der Ausführung in die Planung eingearbeitet werden, und ist Teil der Revisionsunterlagen.
Bietergemeinschaft
RollenEine Bietergemeinschaft ist der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot abgeben. Nach VOB/A sind Bietergemeinschaften Einzelbietern gleichzusetzen. Erhält die Gemeinschaft den Zuschlag, führt sie den Auftrag in der Regel als Arbeitsgemeinschaft aus und haftet gesamtschuldnerisch.
Blattnummer
AbrechnungDie Blattnummer ist die eindeutige Nummer eines Aufmaßblatts innerhalb der Mengenermittlung eines Projekts. Nach REB 23.003 bildet sie als vierstellige Zahl den ersten Teil der Adresse jeder Mengenzeile (BBBB in BBBBZI) und verbindet damit die einzelne Zeile mit dem unterschriebenen Blatt.
BRTV-Bau
ArbeitsrechtDer Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) ist der zentrale Tarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe in Deutschland. Er regelt Arbeitszeit, Urlaub, Schlechtwetterzeit und Zuschläge und ist in der Regel allgemeinverbindlich erklärt.
D
4 BegriffeDA11
DigitalDA11 bezeichnet die Datenart 11 des REB-Datenaustauschs. In diesem Format werden Mengenberechnungen nach REB 23.003 zeilenweise mit Adresse, Formelnummer und Werten übertragen, damit der Auftraggeber sie in seiner Prüfsoftware einlesen und nachrechnen kann.
DGUV Vorschrift 38
NormenDie DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten ist die Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung für Bauarbeiten. Sie konkretisiert die Anforderungen an sicheres Arbeiten auf Baustellen, etwa zu Absturzsicherung, Verkehrswegen, Gerüsten, Baugruben und Gräben, und ist für die Mitgliedsbetriebe verbindlich.
DIN 276
NormenDIN 276 ist die zentrale deutsche Norm zur Gliederung und Ermittlung von Kosten im Bauwesen. Sie teilt alle Kosten eines Bauvorhabens in acht Kostengruppen von 100 (Grundstück) bis 800 (Finanzierung) und stellt ein einheitliches System für Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung bereit. Die aktuelle Fassung ist DIN 276:2018-12.
DIN 277
NormenDIN 277 *Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau* definiert, wie Flächen und Volumen eines Gebäudes einheitlich zu ermitteln sind. Die aktuelle Fassung ist DIN 277:2021-08. Sie unterscheidet u. a. Brutto-Grundfläche (BGF), Nutzungsfläche (NUF), Verkehrsfläche (VF), Technikfläche (TF) und Brutto-Rauminhalt (BRI).
E
7 BegriffeE-Rechnung
DigitalEine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931. Ein PDF ohne strukturierte Daten ist keine E-Rechnung.
E-Rechnungspflicht
DigitalDie E-Rechnungspflicht verpflichtet Unternehmen, Rechnungen in einem strukturierten Format nach EN 16931 auszustellen und zu empfangen. Für Rechnungen an Bundesbehörden gilt sie bereits seit 2020, für inländische Umsätze zwischen Unternehmen wurde sie mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt und gilt gestuft.
Einheitspreis
KalkulationDer Einheitspreis ist der Preis für eine Mengeneinheit einer Position des Leistungsverzeichnisses, etwa je Quadratmeter, laufendem Meter oder Stück. Multipliziert mit der abgerechneten Menge ergibt er den Positionsbetrag. Beim Einheitspreisvertrag trägt der Auftraggeber das Mengenrisiko, der Auftragnehmer das Preisrisiko.
Einheitspreisvertrag
VertragBeim Einheitspreisvertrag werden für jede Position des Leistungsverzeichnisses Preise je Mengeneinheit vereinbart. Abgerechnet wird nach den tatsächlich ausgeführten Mengen, die durch Aufmaß festgestellt werden. Der Auftraggeber trägt damit das Mengenrisiko, der Auftragnehmer das Risiko seiner Preise.
EN 16931
DigitalEN 16931 ist die europäische Norm für die elektronische Rechnung. Sie definiert ein semantisches Datenmodell, das von nationalen Umsetzungen wie XRechnung und ZUGFeRD ausgefüllt wird. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2014/55/EU.
Ersatzvornahme
VertragBei der Ersatzvornahme lässt der Auftraggeber einen Mangel durch ein anderes Unternehmen beseitigen, nachdem der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung fruchtlos hat verstreichen lassen. Die Kosten trägt nach § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B der Auftragnehmer.
Erschwerniszuschlag
ArbeitsrechtDer Erschwerniszuschlag ist ein tariflicher Aufschlag für Arbeiten unter besonders belastenden Bedingungen, etwa unter starkem Schmutz, Nässe, Hitze, in Zwangshaltung oder unter Druckluft. Er wird zusätzlich zum Stundenlohn für die Dauer der erschwerten Arbeit gezahlt.
F
5 BegriffeFahrtzeit am Bau
ArbeitsrechtFahrtzeit am Bau ist die Zeit für die An- und Abfahrt zur Baustelle. Ob sie als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zählt und ob sie zu vergüten ist, sind zwei getrennte Fragen. Maßgeblich sind die Anordnung des Arbeitgebers, der Tarifvertrag und die arbeitsvertraglichen Regelungen.
Fertigstellungsgrad
PlanungDer Fertigstellungsgrad gibt an, welcher Anteil einer Leistung bereits erbracht ist. Am Bau wird er aus den festgestellten Mengen je Position ermittelt und ist damit zugleich die Grundlage der Abschlagsrechnung. Eine Schätzung nach Augenmaß ist für Abrechnung und Controlling ungeeignet.
Fiktive Abnahme
VertragVon einer fiktiven Abnahme spricht man, wenn eine Bauleistung kraft Gesetzes oder Vertrags als abgenommen gilt, ohne dass der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich erklärt hat. Grundlage sind § 12 Abs. 5 VOB/B mit Fristen nach Fertigstellungsmitteilung oder Benutzung und § 640 Abs. 2 BGB nach fruchtloser Fristsetzung.
Fotodokumentation
DokumentationDie Fotodokumentation hält den Bauzustand im Bild fest. Sie dient als Nachweis für ausgeführte Leistungen, für später verdeckte Bauteile, für Mängel und für Behinderungen. Ihr Beweiswert hängt davon ab, ob Zeitpunkt, Ort und Bezug zum Bauteil nachvollziehbar sind.
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
AbrechnungDie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG befreit den Auftraggeber von der Pflicht, 15 Prozent des Rechnungsbetrags als Bauabzugsteuer einzubehalten. Sie wird vom Finanzamt des leistenden Unternehmens auf Antrag erteilt und muss dem Auftraggeber vor der Zahlung vorliegen.
G
12 BegriffeGAEB
DigitalGAEB steht für den Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen und zugleich für die von ihm herausgegebenen Regeln zum elektronischen Austausch von Bauleistungsdaten. Über GAEB-Dateien wandern Leistungsverzeichnisse, Angebotsaufforderungen, Angebote und Aufträge zwischen Auftraggeber, Planer und Bieter, ohne dass Positionen abgetippt werden müssen.
GAEB DA XML
DigitalGAEB DA XML ist der deutsche Standard für den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen und Angeboten im Bauwesen. Er ist in Austauschphasen (X81, X83, X84, X85, X86, X89) strukturiert. Aktuelle Fassung ist Version 3.3; Version 3.4 liegt als Beta (Ausgabe 2026-03) vor.
Gantt-Diagramm
PlanungDas Gantt-Diagramm ist die Darstellung eines Ablaufs als Balken über einer Zeitachse. Jeder Balken steht für einen Vorgang, seine Länge für die Dauer. Verbindungslinien zeigen die Anordnungsbeziehungen. Am Bau ist es die übliche Darstellungsform des Bauzeitenplans.
Gefährdungsbeurteilung
DokumentationDie Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen bei der Arbeit und die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen. Sie ist nach § 5 ArbSchG für jeden Arbeitgeber verpflichtend, unabhängig von der Betriebsgröße, und nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren.
Gefahrübergang
VertragGefahrübergang bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Werkleistung vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber übergeht. Im BGB-Werkvertrag tritt er grundsätzlich mit der Abnahme ein (§ 644 BGB). § 7 VOB/B regelt den Gefahrübergang für VOB-Verträge abweichend.
Gemeinkosten
KalkulationGemeinkosten sind Kosten, die sich keiner einzelnen Position des Leistungsverzeichnisses zuordnen lassen. Am Bau unterscheidet man Baustellengemeinkosten (BGK) für die Einrichtung und den Betrieb einer Baustelle und allgemeine Geschäftskosten (AGK) für Verwaltung und Betrieb des Unternehmens. Beide werden über Zuschläge auf die Einzelkosten umgelegt.
Generalplaner
RollenEin Generalplaner übernimmt gegenüber dem Bauherrn sämtliche Planungsleistungen eines Bauvorhabens aus einer Hand, einschließlich der Fachplanungen, die er an Fachplaner weitervergibt. Der Bauherr hat damit nur einen Vertragspartner für die Planung.
Generalübernehmer
RollenDer Generalübernehmer (GÜ) schuldet dem Bauherrn die schlüsselfertige Erstellung eines Bauwerks, führt aber selbst keine Bauleistungen aus. Er vergibt sämtliche Ausführungsleistungen an Nachunternehmer und übernimmt häufig zusätzlich die Planung.
Generalunternehmer
RollenEin Generalunternehmer (GU) übernimmt gegenüber dem Bauherrn die schlüsselfertige Erstellung eines Bauwerks mit allen Gewerken. Die Ausführung einzelner Gewerke wird meist an Nachunternehmer vergeben. Der GU trägt die Koordinations- und Schnittstellenverantwortung.
Gewährleistungsbürgschaft
VertragDie Gewährleistungsbürgschaft sichert den Auftraggeber während der Mängelansprüchefrist gegen mangelhafte Leistung des Auftragnehmers ab. Üblich sind 3 bis 5 Prozent der Abrechnungssumme über die gesamte Gewährleistungsfrist. Sie löst häufig den Sicherheitseinbehalt ab.
GoBD
DigitalGoBD steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Sie sind ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen und legen fest, wie digitale Aufzeichnungen zu führen und aufzubewahren sind.
Gutschriftsverfahren
AbrechnungIm Gutschriftsverfahren stellt nicht der Leistende die Rechnung, sondern der Leistungsempfänger rechnet ab. Das ist umsatzsteuerlich zulässig, wenn es vorher vereinbart wurde. Die Abrechnung muss die Angabe Gutschrift enthalten und alle übrigen Pflichtangaben einer Rechnung erfüllen.
H
2 BegriffeHOAI
VertragDie HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine deutsche Verordnung, die das Honorar für Planungsleistungen am Bau strukturiert. Sie gliedert die Leistungen von Architekten und Ingenieuren in neun Leistungsphasen (LPH 1 bis LPH 9), definiert Grundleistungen und Besondere Leistungen und stellt Honorartafeln nach anrechenbaren Kosten bereit. Die aktuelle Fassung ist die HOAI 2021.
Höchstarbeitszeit
ArbeitsrechtDie werktägliche Arbeitszeit darf nach § 3 ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Werktage im Sinne des Gesetzes sind Montag bis Samstag.
K
5 BegriffeKostenstelle und Kostenträger
KalkulationDie Kostenstelle beantwortet, wo Kosten entstanden sind, der Kostenträger, wofür sie angefallen sind. Am Bau ist der Kostenträger meist die Baustelle oder ein Bauabschnitt, während Kostenstellen Bereiche wie Bauhof, Fuhrpark, Werkstatt oder Verwaltung abbilden.
Kritischer Pfad
PlanungDer kritische Pfad ist die längste durchgehende Kette von Vorgängen in einem Netzplan, auf der kein zeitlicher Puffer liegt. Jede Verzögerung auf dem kritischen Pfad verschiebt unmittelbar den Endtermin des Bauvorhabens.
Kumulierte Abrechnung
AbrechnungBei der kumulierten Abrechnung weist jede Abschlagsrechnung nicht nur den Zuwachs seit der letzten Rechnung aus, sondern den gesamten bisher erbrachten Leistungsstand. Die bereits geleisteten Zahlungen werden am Ende abgezogen, sodass der Zahlbetrag der Differenz entspricht.
Kurzarbeit
ArbeitsrechtKurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit im Betrieb wegen eines erheblichen Arbeitsausfalls. Die Agentur für Arbeit gleicht einen Teil des Entgeltausfalls mit Kurzarbeitergeld aus. Im Baugewerbe geht in der Schlechtwetterzeit das Saison-Kurzarbeitergeld vor.
Kurztext und Langtext
KalkulationDer Kurztext ist die knappe Bezeichnung einer LV-Position für Listen, Aufmaß und Rechnung. Der Langtext beschreibt die geschuldete Leistung vollständig mit Material, Ausführung und Anforderungen. Vertraglich maßgeblich ist der Langtext; der Kurztext dient nur der Orientierung.
L
7 BegriffeLaseraufmaß
DokumentationDas Laseraufmaß ist die örtliche Maßaufnahme mit optischen Messgeräten statt Maßband: Laser-Distanzmesser für Einzelmaße, Laserscanner für vollständige Punktwolken und Tachymeter für Koordinaten. Die gemessenen Werte fließen in das Aufmaßblatt und die Mengenermittlung ein; die Abrechnungsregeln der VOB/C bleiben unverändert.
Last Planner System
PlanungDas Last Planner System ist eine Methode der kollaborativen Terminplanung aus dem Lean Construction. Geplant wird nicht von oben, sondern gemeinsam mit denen, die die Arbeit ausführen. Kern sind eine rollierende Vorschau, verbindliche Wochenzusagen und die Auswertung der eingehaltenen Zusagen.
Lean Construction
PlanungLean Construction überträgt die Prinzipien der schlanken Produktion auf das Bauen. Ziel ist ein gleichmäßiger Arbeitsfluss ohne Wartezeiten, Suchen, Umlagern und Nacharbeit. Bekannte Methoden sind die Taktplanung und das Last Planner System.
Leistungsbeschreibung
VertragDie Leistungsbeschreibung ist der Teil der Vergabeunterlagen, der die zu erbringende Bauleistung festlegt. Nach VOB/A ist sie eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, sodass alle Bewerber sie im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise sicher berechnen können. Sie erfolgt entweder als Leistungsverzeichnis oder als Leistungsprogramm.
Leistungsphase 8 (HOAI)
PlanungDie Leistungsphase 8 der HOAI umfasst die Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation. Sie stellt die Ausführungsqualität sicher und ist mit einem der höchsten Honoraranteile aller Leistungsphasen hinterlegt.
Leistungsverzeichnis
DokumentationDas Leistungsverzeichnis (LV) ist die strukturierte Beschreibung aller zu erbringenden Bauleistungen mit Mengen, Einheiten und Einheitspreisen. Es ist zentrale Grundlage für Angebot, Vergabe, Abrechnung und Rechnungsprüfung.
Leitweg-ID
DigitalDie Leitweg-ID ist eine standardisierte Kennung, mit der elektronische Rechnungen an den richtigen öffentlichen Auftraggeber in Deutschland zugestellt werden. Sie ist bei der Einreichung einer XRechnung an Bund, Länder und Kommunen in der Regel Pflicht und wird im Feld BT-10 des Rechnungsstandards übertragen.
M
13 BegriffeMangel (Definition)
VertragEin Mangel am Bau liegt vor, wenn die erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht. § 633 Abs. 2 BGB und § 13 Abs. 1 VOB/B regeln den Mangelbegriff parallel und unterscheiden Sachmangel und Rechtsmangel.
Mangelbeseitigungsfrist
VertragDie Mangelbeseitigungsfrist ist die Frist, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Beseitigung eines Mangels setzt. Sie muss angemessen sein, also den Aufwand, die Vorbereitungszeit und die Erreichbarkeit berücksichtigen. Erst nach fruchtlosem Ablauf entstehen die weiteren Rechte wie Ersatzvornahme oder Minderung.
Mängelrüge
DokumentationDie Mängelrüge ist die förmliche Aufforderung an den Auftragnehmer, einen Mangel zu beseitigen. Vor Abnahme greift sie nach § 4 Abs. 7 VOB/B, nach Abnahme während der Gewährleistung nach § 13 VOB/B.
Massenermittlung
AbrechnungMassenermittlung bezeichnet die Berechnung der Mengen einer Bauleistung, historisch mit Schwerpunkt auf Volumen und Gewichten. In der VOB und in den REB wurde der Begriff weitgehend durch Mengenermittlung ersetzt; im Erd-, Straßen- und Tiefbau ist Massenermittlung für die Berechnung von Aushub- und Auftragsmassen aus Querprofilen weiter üblich.
Mehrkostenanzeige
VertragDie Mehrkostenanzeige ist die Ankündigung des Auftragnehmers, dass eine geforderte Leistung zusätzliche Vergütung auslöst. Bei zusätzlichen Leistungen nach § 2 Abs. 6 VOB/B besteht der Anspruch auf besondere Vergütung nur, wenn der Auftragnehmer ihn dem Auftraggeber ankündigt, bevor er mit der Ausführung beginnt.
Meilenstein
PlanungEin Meilenstein ist ein definiertes Ereignis im Bauablauf mit der Dauer null. Er markiert den Abschluss einer Phase oder einen vertraglich fixierten Termin und dient der Fortschrittskontrolle sowie der Auslösung von Zahlungen.
Mengenblatt
AbrechnungDas Mengenblatt ist die tabellarische Form der Mengenermittlung: Jede Zeile enthält einen Ansatz mit Adresse, Positionsbezug, Formel, Eingabewerten und Ergebnis. Es fasst die Mengen je Position des Leistungsverzeichnisses zusammen und ist die Grundlage der prüfbaren Abrechnung nach § 14 VOB/B.
Mengenermittlung
AbrechnungDie Mengenermittlung ist die rechnerische Bestimmung der Mengen einer Bauleistung, also von Längen, Flächen, Volumen, Stückzahlen oder Massen je Position des Leistungsverzeichnisses. Sie liefert vor der Ausführung die Soll-Mengen für Ausschreibung und Kalkulation und nach der Ausführung die Ist-Mengen für die prüfbare Abrechnung nach § 14 VOB/B.
MiLoG § 17
Arbeitsrecht§ 17 Mindestlohngesetz verpflichtet Arbeitgeber in bestimmten Branchen, darunter das Bauhauptgewerbe, zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Aufzeichnungen sind spätestens am siebten Tag nach der Arbeitsleistung anzufertigen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Minderung
VertragDie Minderung ist die Herabsetzung der Vergütung wegen eines Mangels, der nicht beseitigt wird. Sie kommt nach § 13 Abs. 6 VOB/B in Betracht, wenn die Beseitigung unmöglich, für den Auftraggeber unzumutbar oder unverhältnismäßig aufwendig ist und deshalb verweigert wird, und im BGB-Vertrag nach § 638 BGB.
Mindestlohn Bau
ArbeitsrechtDer Mindestlohn Bau ist der tariflich vereinbarte und durch Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärte Branchenmindestlohn des Baugewerbes. Er gilt für alle Betriebe im Geltungsbereich, auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden, und liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Mitführungspflicht
ArbeitsrechtDie Mitführungspflicht verpflichtet Beschäftigte in bestimmten Branchen, darunter das Baugewerbe, bei der Arbeit Ausweispapiere mitzuführen und auf Verlangen der Behörden vorzuzeigen. Der Arbeitgeber muss auf diese Pflicht schriftlich hinweisen und den Hinweis für die Dauer der Tätigkeit aufbewahren.
Mittellohn
KalkulationDer Mittellohn ist der durchschnittliche Stundensatz der gewerblichen Arbeitnehmer einer Kolonne, der in die Kalkulation eingeht. Je nachdem, welche Bestandteile enthalten sind, unterscheidet man die Stufen A, AP, APS und APSL, bis hin zum vollen Kalkulationslohn mit Aufsicht, Sozialkosten und Lohnnebenkosten.
N
4 BegriffeNachlass
KalkulationEin Nachlass ist ein Preisabschlag auf das Angebot oder auf einzelne Positionen. Er wird bei Angebotsabgabe oder in der Auftragsverhandlung vereinbart und mindert die Vergütung dauerhaft. Anders als Skonto ist der Nachlass nicht an eine schnelle Zahlung geknüpft.
Nachtrag
VertragEin Nachtrag ist eine Forderung des Auftragnehmers auf zusätzliche Vergütung, wenn sich Leistung, Menge oder Bauumstände gegenüber dem ursprünglichen Vertrag ändern. Rechtsgrundlage sind §§ 2 und 6 VOB/B sowie § 650c BGB. Der Nachtrag muss begründet, kalkuliert und in der Regel vor Ausführung angekündigt werden.
Nachunternehmer
RollenEin Nachunternehmer (NU) oder Subunternehmer führt für den Generalunternehmer oder Hauptunternehmer einzelne Gewerke oder Teilleistungen aus. Rechtlich liegt ein eigener Werkvertrag vor. Der Hauptunternehmer haftet gegenüber dem Bauherrn für die NU-Leistung wie für eigene.
Netzplantechnik
PlanungDie Netzplantechnik ist ein Verfahren zur Analyse von Abläufen mit Vorgängen und Anordnungsbeziehungen. Über eine Vorwärts- und eine Rückwärtsrechnung werden früheste und späteste Termine, Pufferzeiten und der kritische Pfad ermittelt. Die Begriffe sind in DIN 69900 festgelegt.
O
3 BegriffeObligo
AbrechnungDas Obligo bezeichnet die Summe der bereits eingegangenen, aber noch nicht abgerechneten Verpflichtungen eines Projekts. Dazu zählen offene Bestellungen bei Lieferanten und beauftragte, aber noch nicht in Rechnung gestellte Nachunternehmerleistungen. Es macht künftige Kosten sichtbar, bevor die Rechnung kommt.
Ordnungszahl (OZ)
KalkulationDie Ordnungszahl, kurz OZ, ist die eindeutige Nummer einer Position im Leistungsverzeichnis. Sie bildet zugleich die Hierarchie aus Losen, Titeln und Positionen ab und verbindet Ausschreibung, Angebot, Aufmaß und Rechnung. Über die OZ wird jede Menge und jeder Betrag der richtigen Leistung zugeordnet.
OZ-Maske
KalkulationDie OZ-Maske beschreibt den formalen Aufbau der Ordnungszahlen eines Leistungsverzeichnisses: wie viele Stellen auf Los, Titel, Untertitel, Position und Index entfallen. Sie wird vor dem Anlegen des LV festgelegt und gilt für alle Positionen, damit Nummern maschinell auswertbar bleiben.
P
12 BegriffePauschalvertrag
VertragBeim Pauschalvertrag wird für eine beschriebene Bauleistung ein fester Gesamtpreis vereinbart, unabhängig von den tatsächlich ausgeführten Mengen. Das Mengenrisiko trägt der Auftragnehmer. Man unterscheidet den Detail-Pauschalvertrag auf Basis eines Leistungsverzeichnisses vom Global-Pauschalvertrag auf Basis einer funktionalen Beschreibung.
Peppol
DigitalPeppol ist ein offenes, europaweit standardisiertes Netzwerk für den elektronischen Austausch von Geschäftsdokumenten wie Rechnungen und Bestellungen. Betrieben wird es durch OpenPeppol. Teilnehmer tauschen Dokumente über zertifizierte Access Points aus.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
ArbeitsrechtArbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten einzuführen und zu nutzen. Das Bundesarbeitsgericht leitet diese Pflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ab, im Anschluss an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Am Bau bestehen zusätzlich die Aufzeichnungspflichten nach MiLoG und ArbZG.
Planaufmaß
DokumentationDas Planaufmaß ist die Ermittlung der Mengen aus Zeichnungen statt durch Messung am Bauwerk. Nach Abschnitt 5 der DIN 18299 ist die Leistung aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht; nur wenn keine Zeichnungen vorliegen oder die Ausführung abweicht, ist örtlich aufzumessen.
Plankopf
DokumentationDer Plankopf ist das Schriftfeld eines Bauplans, üblicherweise rechts unten. Er enthält die Angaben, mit denen ein Plan eindeutig identifiziert wird: Projekt, Bauteil, Planinhalt, Maßstab, Plannummer, Index, Datum, Ersteller und Freigabevermerk.
Planlaufliste
DokumentationDie Planlaufliste ist eine Übersicht aller Pläne eines Projekts mit Plannummer, Index, Datum und Empfängern. Sie dokumentiert, wer welchen Planstand wann erhalten hat, und dient zugleich der Terminüberwachung ausstehender Planlieferungen.
Polier
RollenDer Polier ist die operative Führungskraft auf der Baustelle zwischen Bauleiter und gewerblichen Mitarbeitern. Er organisiert den Bauablauf vor Ort, führt die Kolonnen und stellt die Ausführung nach Plan, Leistungsverzeichnis und Sicherheitsvorgaben sicher.
Projektsteuerung
RollenDie Projektsteuerung (PS) ist die delegierbare Bauherrenfunktion zur Wahrnehmung von Führungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben über den gesamten Projektverlauf. Das AHO-Heft Nr. 9 gilt in Deutschland als De-facto-Standard für Leistungsbild und Honorierung.
Projektstrukturplan
PlanungDer Projektstrukturplan zerlegt ein Projekt hierarchisch in Teilprojekte, Teilaufgaben und Arbeitspakete. Er ist die gemeinsame Gliederung für Termine, Kosten und Verantwortung und stellt sicher, dass keine Leistung vergessen wird.
Prüfbare Rechnung
AbrechnungEine prüfbare Rechnung ist eine Bauabrechnung, die der Auftraggeber ohne unzumutbaren Aufwand nachvollziehen kann. Sie folgt der Reihenfolge und den Bezeichnungen des Vertrags, weist Mengen und Preise je Position aus und enthält als Anlagen die Mengenberechnungen, Zeichnungen und Belege.
Prüfbarkeit (§ 14 VOB/B)
VertragPrüfbarkeit bedeutet, dass der Auftraggeber eine Rechnung anhand der beigefügten Unterlagen ohne unzumutbaren Aufwand nachvollziehen kann. § 14 Abs. 1 VOB/B verlangt eine übersichtliche Aufstellung in der Reihenfolge der Positionen mit den vertraglichen Bezeichnungen sowie die Beifügung von Mengenberechnungen, Zeichnungen und Belegen. Ohne Prüfbarkeit wird die Schlussrechnung nicht fällig.
Pufferzeit
PlanungDie Pufferzeit ist die Zeitspanne, um die ein Vorgang verschoben oder verlängert werden kann, ohne dass Folgen eintreten. Der Gesamtpuffer bemisst sich am Projektende, der freie Puffer am frühesten Anfang des Nachfolgers. Vorgänge ohne Gesamtpuffer bilden den kritischen Pfad.
R
6 BegriffeREB
NormenREB ist die Abkürzung für die Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung. Es handelt sich um eine Sammlung von Verfahrensbeschreibungen (REB-VB) des Bundesverkehrsministeriums, die festlegen, wie Mengen rechnerisch nachvollziehbar ermittelt und elektronisch ausgetauscht werden. Die bekannteste ist REB-VB 23.003 für die allgemeine Mengenberechnung.
REB 23.003
NormenREB 23.003 ist die Verfahrensbeschreibung für die allgemeine Mengenberechnung innerhalb der Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung. Jede Mengenzeile erhält eine eindeutige Adresse, eine Formelnummer aus dem Formelkatalog und die Eingabewerte, sodass das Ergebnis vom Auftraggeber maschinell nachgerechnet werden kann.
Rechnungsprüfung
AbrechnungDie Rechnungsprüfung ist die Kontrolle einer Bauabrechnung durch den Auftraggeber. Geprüft wird sachlich, ob die abgerechnete Leistung erbracht und beauftragt war, und rechnerisch, ob Mengen, Preise und Summen stimmen. Das Ergebnis ist eine Zahlungsfreigabe, gegebenenfalls mit Kürzungen.
Regiebericht
AbrechnungDer Regiebericht ist die tägliche Aufzeichnung von Arbeiten, die nach Aufwand statt nach Einheitspreisen vergütet werden. Er hält Personal, Geräte, Material und die ausgeführten Tätigkeiten fest und ist die Grundlage für die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten.
Revisionsunterlagen
DokumentationRevisionsunterlagen sind die Unterlagen, die den tatsächlich ausgeführten Zustand einer baulichen Anlage dokumentieren: Bestandspläne, Schemata, Datenblätter, Prüfprotokolle, Bedienungs- und Wartungsanleitungen. Sie werden mit der Abnahme übergeben und sind Voraussetzung für den sicheren Betrieb.
Ruhezeit
ArbeitsrechtDie Ruhezeit ist die zusammenhängende arbeitsfreie Zeit zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten. Nach § 5 ArbZG muss sie mindestens elf Stunden ununterbrochen betragen. Verkürzungen sind nur in den im Gesetz genannten Bereichen und mit Ausgleich zulässig.
S
17 BegriffeSaison-Kurzarbeitergeld
ArbeitsrechtSaison-Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Betriebe des Baugewerbes, die in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März Arbeit ausfallen lassen müssen. Es ersetzt einen Teil des ausgefallenen Nettoentgelts und wird durch Wintergeld und die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ergänzt.
Schlechtwetterzeit
ArbeitsrechtDie Schlechtwetterzeit ist der gesetzlich festgelegte Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März, in dem Betriebe des Baugewerbes bei witterungsbedingtem oder wirtschaftlich bedingtem Arbeitsausfall Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen der Winterbauförderung erhalten können.
Schlussrechnung
VertragDie Schlussrechnung ist die abschließende und endgültige Rechnung über alle im Rahmen eines Bauvertrags erbrachten Leistungen. Sie setzt regelmäßig die Abnahme voraus und muss nach § 14 VOB/B prüfbar sein, also übersichtlich aufgestellt, mit den vertraglichen Bezeichnungen versehen und mit Aufmaßen, Zeichnungen und Nachweisen belegt. Erst mit einer prüfbaren Schlussrechnung wird die Schlusszahlung fällig.
Schlusszahlung
AbrechnungDie Schlusszahlung ist die abschließende Zahlung des Auftraggebers auf die Schlussrechnung. Nach § 16 Abs. 3 VOB/B ist sie alsbald nach Prüfung und Feststellung zu leisten, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung. Ihre vorbehaltlose Annahme kann Nachforderungen ausschließen.
Selbstvornahme
VertragDie Selbstvornahme ist das Recht des Bestellers, einen Mangel nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Sie ist in § 637 BGB geregelt und gilt im BGB-Bauvertrag.
Sicherheitseinbehalt
VertragEin Sicherheitseinbehalt ist ein vom Auftraggeber einbehaltener Teil der Vergütung, der zur Absicherung von Vertragserfüllung oder Gewährleistung dient. Die rechtliche Grundlage im VOB-Vertrag ist § 17 VOB/B. Der Auftragnehmer hat nach § 17 Abs. 3 VOB/B das Recht, eine einbehaltene Geldsicherheit gegen eine Bürgschaft auszutauschen. Der Auftraggeber kann dieses Austauschrecht nicht ausschließen.
SiGe-Plan
DokumentationDer Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, kurz SiGe-Plan, ist ein Dokument nach der Baustellenverordnung. Er beschreibt die auf der Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen, insbesondere dort, wo mehrere Arbeitgeber tätig sind und sich Gefährdungen gegenseitig beeinflussen.
SiGeKo
RollenDer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) koordiniert den Arbeitsschutz auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern. Rechtsgrundlage ist die Baustellenverordnung (BaustellV), insbesondere § 3.
Skonto
VertragSkonto ist ein prozentualer Nachlass, den der Auftraggeber abziehen darf, wenn er eine Rechnung innerhalb einer vereinbarten kurzen Frist zahlt. Er dient als Anreiz für schnelle Zahlung und ist im Baurecht nur wirksam, wenn er ausdrücklich vereinbart ist. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B stellt klar, dass ein Skontoabzug nur bei entsprechender Vereinbarung zulässig ist. Üblich sind Sätze zwischen 2 und 3 Prozent.
Sofortmeldung
ArbeitsrechtDie Sofortmeldung ist eine Meldung an die Datenstelle der Rentenversicherung, die in bestimmten Branchen spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung zu erstatten ist. Sie soll verhindern, dass Beschäftigungen erst nach einer Kontrolle angemeldet werden, und gilt unter anderem im Baugewerbe.
SOKA-Bau
ArbeitsrechtSOKA-Bau ist der Dachbegriff für die Sozialkassen der Bauwirtschaft mit Sitz in Wiesbaden. Unter dem Dach arbeiten die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Rechtsgrundlage ist der allgemeinverbindliche Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren (VTV).
SOKA-BAU-Beitrag
ArbeitsrechtDer SOKA-BAU-Beitrag ist der monatliche Beitrag, den Betriebe des Baugewerbes an die Sozialkassen der Bauwirtschaft abführen. Er wird auf die Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer berechnet und finanziert das Urlaubsverfahren, die Berufsausbildung und die tarifliche Zusatzversorgung.
Soll-Ist-Vergleich
PlanungDer Soll-Ist-Vergleich stellt geplante Werte den tatsächlichen gegenüber. Am Bau wird er für Termine, Mengen, Stunden und Kosten geführt. Er zeigt Abweichungen früh genug, um zu steuern, und ist die Grundlage für Nachkalkulation und Prognose.
STLB-Bau
NormenDas STLB-Bau (Standardleistungsbuch für das Bauwesen) ist ein vom Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) herausgegebenes, datenbankgestütztes Textsystem zur standardisierten Beschreibung von Bauleistungen. Es liefert VOB-konforme Positionstexte je Leistungsbereich und dient als Grundlage für Leistungsverzeichnisse, insbesondere im öffentlichen Bauwesen. Die Texte sind auf die ATV in VOB/C und die Kostengruppen nach DIN 276 abgestimmt.
Stundenlohnarbeiten
VertragStundenlohnarbeiten sind Bauleistungen, die nach tatsächlichem Aufwand an Zeit und Material vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt über Stundenlohnzettel (Regieberichte). Rechtsgrundlage im VOB-Vertrag ist § 15 VOB/B.
Stundenlohnzettel
AbrechnungDer Stundenlohnzettel ist der Nachweis für Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB/B. Er enthält die geleisteten Arbeitsstunden mit Namen, den Verbrauch an Material und den Einsatz von Geräten. Er ist zeitnah einzureichen; gibt der Auftraggeber ihn nicht fristgerecht zurück, gilt er als anerkannt.
Stundennachweis
DokumentationDer Stundennachweis dokumentiert je Beschäftigtem und Tag Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie den Einsatzort. Er ist Grundlage für Lohnabrechnung, Nachkalkulation und die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen nach MiLoG und ArbZG.
T
4 BegriffeTaktplanung
PlanungDie Taktplanung teilt ein Bauvorhaben in gleich große Arbeitsbereiche und lässt die Gewerke in einem festen Zeittakt nacheinander durch diese Bereiche wandern. Ziel ist ein gleichmäßiger Arbeitsfluss ohne Wartezeiten, mit planbarem Personaleinsatz und kurzer Durchlaufzeit.
Tariflohn Bau
ArbeitsrechtDer Tariflohn Bau ist der in den Tarifverträgen des Baugewerbes vereinbarte Lohn je Lohngruppe. Er wird zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelt und ist für tarifgebundene Betriebe verbindlich. Er liegt in der Regel über dem Branchenmindestlohn und bildet die Grundlage für die Lohnkalkulation.
Teilabnahme
VertragDie Teilabnahme ist die förmliche Abnahme abgeschlossener Teile einer Bauleistung vor Fertigstellung des Gesamtwerks. Nach § 12 Abs. 2 VOB/B kann sie für in sich abgeschlossene Teile verlangt werden und hat für den abgenommenen Teil die vollen Rechtsfolgen einer Abnahme.
Teilschlussrechnung
AbrechnungDie Teilschlussrechnung ist die endgültige Abrechnung eines in sich abgeschlossenen Teils der Leistung. Nach § 16 Abs. 4 VOB/B können solche Teile nach einer Teilabnahme ohne Rücksicht auf die Vollendung der übrigen Leistungen endgültig festgestellt und bezahlt werden.
U
3 BegriffeUnterweisung
DokumentationDie Unterweisung ist die Unterrichtung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Sie ist nach § 12 ArbSchG bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren erforderlich und nach DGUV Vorschrift 1 regelmäßig zu wiederholen.
Urkalkulation
VertragDie Urkalkulation ist die detaillierte Ausgangskalkulation, auf der das Angebot des Auftragnehmers beruht. Sie gliedert Einzelkosten der Teilleistungen, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn nach Positionen des Leistungsverzeichnisses auf. Sie ist zentrale Grundlage für die Ermittlung von Nachtragspreisen.
Urlaubskasse Bau
ArbeitsrechtDie Urlaubskasse der Bauwirtschaft führt das tarifliche Urlaubsverfahren des Baugewerbes. Weil Beschäftigte häufig den Betrieb wechseln, werden Urlaubsansprüche betriebsübergreifend bei der Kasse geführt. Der Betrieb zahlt Beiträge, gewährt Urlaub und erhält die gezahlte Urlaubsvergütung erstattet.
V
12 BegriffeVerfahrensdokumentation
DigitalDie Verfahrensdokumentation beschreibt, wie steuerlich relevante Daten und Belege im Unternehmen entstehen, erfasst, verarbeitet, ausgegeben, aufbewahrt und gelöscht werden. Sie ist nach den GoBD Voraussetzung dafür, dass die elektronische Buchführung als ordnungsmäßig anerkannt wird.
Verjährung von Mängelansprüchen
VertragMängelansprüche verjähren im VOB-Vertrag für Bauwerke regelmäßig in vier Jahren nach § 13 Abs. 4 VOB/B, im BGB-Bauvertrag in fünf Jahren nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die Frist beginnt mit der Abnahme. Nach Ablauf kann der Auftraggeber Mängelrechte nicht mehr durchsetzen, wenn sich der Auftragnehmer auf die Verjährung beruft.
Vertragserfüllungsbürgschaft
VertragDie Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftraggeber gegen Nicht- oder Schlechterfüllung des Bauvertrages ab. Sie wird in der Regel von einer Bank oder einem Kreditversicherer gestellt und beträgt typischerweise 5 bis 10 Prozent der Auftragssumme. Rechtsgrundlage ist § 17 VOB/B.
Vertragsfristen
VertragVertragsfristen sind die im Bauvertrag verbindlich vereinbarten Termine für Beginn, Zwischenschritte und Vollendung der Leistung. Nach § 5 Abs. 1 VOB/B gelten in einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
Vertragsstrafe
VertragDie Vertragsstrafe ist ein pauschalierter Geldanspruch des Auftraggebers, wenn der Auftragnehmer Termine oder andere Pflichten nicht einhält. Im Bauvertrag ist sie in § 339 ff. BGB und § 11 VOB/B geregelt. Nach BGH-Rechtsprechung ist in AGB eine Höchstgrenze von 5 % der Auftragssumme einzuhalten; bei Abnahme muss die Strafe nach § 341 Abs. 3 BGB bzw. § 11 Abs. 4 VOB/B vorbehalten werden.
Verzugszinsen
AbrechnungVerzugszinsen sind Zinsen, die ein Schuldner ab Eintritt des Zahlungsverzugs schuldet. Bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im VOB-Vertrag ist zusätzlich § 16 Abs. 5 VOB/B zu beachten.
VOB/A
VertragDie VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A) enthält die Regeln für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Sie legt fest, wie öffentliche Auftraggeber Bauleistungen ausschreiben, Angebote bewerten und den Zuschlag erteilen müssen. Damit steht sie am Anfang jedes öffentlichen Bauvertrags, noch vor der eigentlichen Vertragsausführung nach VOB/B.
VOB/B
VertragDie VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Sie regelt die Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Bauausführung, insbesondere Abschlagszahlungen, Abnahme, Mängelansprüche, Kündigung und Abrechnung. Die VOB/B gilt nur, wenn sie wirksam in den Bauvertrag einbezogen wurde.
VOB/C
NormenDie VOB/C (Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Sie sind als DIN-Normen veröffentlicht, beginnend mit DIN 18299 als allgemeine Grundnorm und fortgesetzt durch zahlreiche gewerkespezifische ATV (DIN 18300 ff.). Sie regeln Ausführung, Nebenleistungen, Besondere Leistungen und Abrechnung je Gewerk.
Vorbehalt der Schlusszahlung
AbrechnungDer Vorbehalt der Schlusszahlung ist die Erklärung des Auftragnehmers, dass er trotz Annahme der Schlusszahlung weitere Forderungen geltend macht. Er ist nach § 16 Abs. 3 VOB/B innerhalb von 28 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Schlusszahlung zu erklären und innerhalb weiterer 28 Tage zu begründen.
Vorbehalt der Vertragsstrafe
VertragDer Vorbehalt der Vertragsstrafe ist die Erklärung des Auftraggebers bei der Abnahme, dass er eine verwirkte Vertragsstrafe geltend machen will. Nach § 11 Abs. 4 VOB/B wird die Vertragsstrafe wegen verzögerter Vollendung nur fällig, wenn der Auftraggeber sie bei der Abnahme vorbehält.
Vorgangsdauer
PlanungDie Vorgangsdauer ist die Zeit, die ein Vorgang im Terminplan benötigt. Am Bau wird sie aus der Menge, dem Aufwandswert und der eingesetzten Kolonnenstärke berechnet. Sie ist die Basisgröße jeder Terminplanung und bestimmt zusammen mit den Anordnungsbeziehungen Puffer und kritischen Pfad.
W
2 BegriffeWagnis und Gewinn
KalkulationWagnis und Gewinn sind der Teil des Angebotspreises, der über die Kosten hinausgeht. Das Wagnis deckt allgemeine unternehmerische Risiken ab, die sich nicht einzeln kalkulieren lassen; der Gewinn ist der beabsichtigte Unternehmerlohn. Beide werden gemeinsam als prozentualer Zuschlag über die Kalkulation umgelegt.
Wintergeld
ArbeitsrechtWintergeld ist eine ergänzende Leistung der Winterbauförderung. Das Mehraufwands-Wintergeld gleicht die Mehrbelastung durch Arbeit bei Winterwitterung aus, das Zuschuss-Wintergeld fördert den Einsatz von Arbeitszeitguthaben statt Kurzarbeit. Beide sind in § 102 SGB III geregelt.
X
6 BegriffeX31
DigitalX31 ist die Datenart Mengenermittlung innerhalb von GAEB DA XML. Sie überträgt Mengenberechnungen nach REB 23.003, also Adressen, Formeln, Werte und Positionsbezüge, in einer XML-Datei, die vom Auftraggeber automatisch nachgerechnet werden kann.
X81
DigitalX81 ist die Datenart Leistungsbeschreibung im Format GAEB DA XML. Sie enthält das vollständige Leistungsverzeichnis mit Losen, Titeln, Positionen, Mengen und Texten, aber ohne Preise. X81 ist die Datei, mit der ein Planer sein LV an andere Beteiligte weitergibt, bevor daraus eine Angebotsaufforderung wird.
X83
DigitalX83 ist die Datenart Angebotsaufforderung in GAEB DA XML. Der Auftraggeber gibt damit das Leistungsverzeichnis an die Bieter heraus, die es kalkulieren und mit Preisen als X84 zurückgeben. X83 ist die Datei, die dem Angebot rechtlich zugrunde liegt.
X84
DigitalX84 ist die Datenart Angebotsabgabe in GAEB DA XML. Der Bieter gibt darin das Leistungsverzeichnis aus der X83 unverändert zurück und ergänzt seine Einheitspreise, Gesamtbeträge und gegebenenfalls Nachlässe. X84 ist damit die elektronische Form des Angebots.
X86
DigitalX86 ist die Datenart Auftragserteilung in GAEB DA XML. Der Auftraggeber übergibt damit das beauftragte Leistungsverzeichnis mit den Preisen des bezuschlagten Angebots. Die X86 dokumentiert den Vertragsstand des LV und ist die Grundlage für Aufmaß, Nachträge und Abrechnung.
XRechnung
DigitalDie XRechnung ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen im XML-Format. Sie basiert auf der europäischen Norm EN 16931 und wird von der KoSIT gepflegt. Aktuelle Fassung ist Version 3.0.2; Version 4.0 ist angekündigt.
Z
5 BegriffeZahlungsfristen nach VOB/B
AbrechnungDie VOB/B regelt eigene Zahlungsfristen: Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig, die Schlusszahlung spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung. Vertragliche Zahlungsziele sind durch § 271a BGB begrenzt.
ZUGFeRD
DigitalZUGFeRD ist ein hybrides E-Rechnungsformat aus PDF/A-3 mit eingebettetem XML. Ab Version 2 ist es EN-16931-konform und wird gemeinsam mit dem französischen Factur-X gepflegt. Es kennt mehrere Profile, die den Funktionsumfang bestimmen.
Zurückbehaltungsrecht
VertragDas Zurückbehaltungsrecht erlaubt dem Auftraggeber, einen Teil der Vergütung einzubehalten, solange ein Mangel nicht beseitigt ist. Nach § 641 Abs. 3 BGB kann er in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten zurückhalten, den sogenannten Druckzuschlag.
Zuschläge am Bau
ArbeitsrechtZuschläge am Bau sind tarifliche Aufschläge auf den Stundenlohn für Arbeit zu besonderen Zeiten oder unter besonderen Bedingungen. Der BRTV-Bau kennt insbesondere Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit; die Sätze ergeben sich aus dem jeweils geltenden Tarifvertrag.
Zuschlagskalkulation
KalkulationDie Zuschlagskalkulation verteilt Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn über prozentuale Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen. Am Bau sind zwei Varianten üblich: die Kalkulation über die Endsumme, bei der der Zuschlag aus der Deckungssumme errechnet wird, und die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen.