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Planung

Meilenstein

Ein Meilenstein ist ein definiertes Ereignis im Bauablauf mit der Dauer null. Er markiert den Abschluss einer Phase oder einen vertraglich fixierten Termin und dient der Fortschrittskontrolle sowie der Auslösung von Zahlungen.

Meilensteine sind Fixpunkte im Bauzeitenplan, die keine eigene Dauer besitzen, sondern ein Ereignis darstellen. Sie verdichten die Vielzahl einzelner Vorgänge auf wenige zentrale Ergebnisse, die für Auftraggeber, Bauleitung und Nachunternehmer gleichermaßen sichtbar sind. In der DIN 69900 sind Meilensteine als Ereignisse im Netzplan definiert.

Aufbau und Arten

Meilensteine werden in der Regel in zwei Gruppen unterschieden:

  • Vertragsmeilensteine: Im Bauvertrag ausdrücklich als verbindliche Termine vereinbart. Beispiele: Baubeginn, Rohbaufertigstellung, Dichtigkeit der Gebäudehülle, Abnahme. Die Nichteinhaltung kann Verzugsfolgen nach VOB/B § 5 oder BGB-Werkvertragsrecht auslösen.
  • Steuerungsmeilensteine: Vom Auftragnehmer oder der Bauleitung intern festgelegt zur Fortschrittssteuerung, z. B. Beginn Innenausbau, Inbetriebnahme TGA-Anlagen. Sie sind nicht vertraglich bindend.

Typischerweise werden Meilensteine auch zur Auslösung von Abschlagszahlungen genutzt: Erreicht das Gewerk einen definierten Meilenstein, wird eine Abschlagsrechnung fällig. Voraussetzung ist die eindeutige, überprüfbare Definition des Ereignisses.

Praxis

Gute Meilensteine sind beobachtbar, eindeutig und binär: Der Zustand ist entweder erreicht oder nicht. Unscharfe Formulierungen wie 'Rohbau weitgehend fertig' sind unbrauchbar, weil Streit vorprogrammiert ist. Bewährte Formulierungen sind etwa 'Bodenplatte betoniert und abgenommen' oder 'Fenster aller Geschosse eingebaut und verglast'.

Im Zusammenspiel mit dem kritischen Pfad zeigen Meilensteine frühzeitig, ob der Gesamttermin gehalten werden kann. Verschiebt sich ein Vertragsmeilenstein, ist in der Regel eine Behinderungsanzeige oder eine Anpassung der Bauzeit erforderlich.

Häufige Fehler

  • Zu viele Meilensteine: Wer jede Aktivität zum Meilenstein erklärt, entwertet das Instrument.
  • Unklare Definition: Unscharfe Ereignisse sind in der Praxis nicht prüfbar.
  • Verwechslung mit Zahlungsplan: Nicht jeder Meilenstein ist automatisch Zahlungsauslöser; das muss im Vertrag geregelt sein.
  • Fehlende Abnahmeregelung: Ohne klare Abnahmeprozedur entsteht Streit über das Erreichen des Meilensteins.

Verwandte Begriffe

Meilensteine sind integraler Bestandteil des Bauzeitenplans und bestimmen gemeinsam mit Anordnungsbeziehungen den kritischen Pfad. Für Zahlungsauslösungen relevant sind Abschlagsrechnung und Abnahme.

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • DIN 69900 - Projektmanagement, Netzplantechnik, Beschreibungen und Begriffe
  • DIN 69901 - Projektmanagement, Projektmanagementsysteme
  • VOB/B § 5 Ausführungsfristen
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