Einwilligungen Ihrer Mitarbeiter nach DSGVO - Datenschutzerklärung, Bildrechte, IT-Nutzung und mehr. Zugestimmt oder widerrufen, versioniert und revisionssicher protokolliert, jederzeit als CSV prüfbar.
Je Mitarbeiter und je Einwilligungstyp der aktuelle Stand - offene Punkte fallen sofort auf.
Einwilligungen dokumentiert, versioniert und exportierbar - DSGVO-Pflichten ohne Papierkram.
Die datenschutzrechtlichen Einwilligungen Ihrer Mitarbeiter nach DSGVO und §26 BDSG. Sie legen Einwilligungstypen an, dokumentieren Zustimmungen und Widerrufe und halten alles revisionssicher fest. Es ist bewusst ein eigener Bereich, getrennt von den Berechtigungen.
Startklare Vorlagen für Datenschutzerklärung, Verarbeitungsverzeichnis, Bildrechte, Notfallkontakt und IT-Nutzungsordnung. Eigene Typen mit Name, Rechtsgrundlage, Pflicht-Kennzeichen und PDF ergänzen Sie jederzeit.
Vier: Ausstehend, Vorgelegt, Zugestimmt und Widerrufen. In der Übersicht sehen Sie je Mitarbeiter und je Einwilligungstyp den aktuellen Stand auf einen Blick.
Die drei Grundlagen aus Art. 6 DSGVO: Einwilligung (Art. 6 (1) a), Vertragspflicht (Art. 6 (1) b) und gesetzliche Pflicht (Art. 6 (1) c). So ist immer klar, warum eine Verarbeitung erlaubt ist.
Im Self-Service: Jeder Mitarbeiter erteilt oder widerruft seine Einwilligungen selbst. Offene Pflicht-Einwilligungen werden beim Anmelden abgefragt, bis sie bearbeitet sind.
Ändert sich der Text einer Einwilligung, wird die neue Version allen Mitarbeitern erneut zur Zustimmung vorgelegt - so gilt nie ein veralteter Stand.
Ja. Jede Zustimmung und jeder Widerruf wird in einem fortlaufenden, unveränderbaren Protokoll festgehalten. Zusätzlich exportieren Sie alle Einwilligungen als CSV - mit Zeitstempel, IP-Adresse und der zugestimmten Version.
Nein. Hier geht es um den Datenschutz der Mitarbeiterdaten (§26 BDSG) - nicht um Cookie-Consent auf einer Website und nicht um Auftragsverarbeitungs-Verträge mit Kunden.