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Einwilligungen

Datenschutz, nachweislich sauber.

Einwilligungen Ihrer Mitarbeiter nach DSGVO - Datenschutzerklärung, Bildrechte, IT-Nutzung und mehr. Zugestimmt oder widerrufen, versioniert und revisionssicher protokolliert, jederzeit als CSV prüfbar.

Einwilligung
Datenschutzerklärung
MitarbeiterMichael Bauer
RechtsgrundlageArt. 6 (1) a - Einwilligung
Versionv2.1 · gültig seit 01.08.2026
Zeitstempel14.08.2026, 09:42 Uhr
IP-Adresse91.64.xxx.xxx
Zugestimmt
revisionssicher protokolliert
Übersicht

Wer hat wozu zugestimmt?

Je Mitarbeiter und je Einwilligungstyp der aktuelle Stand - offene Punkte fallen sofort auf.

Mitarbeiter
Datenschutz
Bildrechte
IT-Nutzung
Michael Bauer
Zugestimmt
Zugestimmt
Zugestimmt
Sarah Klein
Zugestimmt
Vorgelegt
Zugestimmt
Tom Schmidt
Zugestimmt
Zugestimmt
Ausstehend
Anna Weber
Vorgelegt
Ausstehend
Widerrufen
Neue Version einer Einwilligung? Alle Mitarbeiter erhalten sie erneut zur Zustimmung vorgelegt.
Art. 6 DSGVO

Immer mit Rechtsgrundlage.

Art. 6 (1) a
Einwilligung
Art. 6 (1) a - freiwillige Zustimmung, jederzeit widerrufbar.
Art. 6 (1) b
Vertragspflicht
Art. 6 (1) b - zur Erfüllung des Arbeitsvertrags erforderlich.
Art. 6 (1) c
Gesetzliche Pflicht
Art. 6 (1) c - gesetzlich vorgeschrieben.

Datenschutz, der sich führen lässt.

Fertige Vorlagen
Datenschutzerklärung, Verarbeitungsverzeichnis, Bildrechte, Notfallkontakt, IT-Nutzungsordnung - startklar, eigene Typen jederzeit ergänzbar.
Mitarbeiter-Self-Service
Jeder stimmt selbst zu oder widerruft. Offene Pflicht-Einwilligungen werden beim Login abgefragt, bis sie geklärt sind.
Versionierung
Ändert sich der Text, erhält jeder die neue Version zur erneuten Zustimmung - kein veralteter Stand rutscht durch.
Revisionssicheres Audit
Jede Zustimmung und jeder Widerruf landet in einem fortlaufenden, unveränderbaren Protokoll - GoBD-fest.
CSV-Export mit Nachweis
Alle Einwilligungen als CSV exportieren - mit Zeitstempel, IP-Adresse und der zugestimmten Version, prüfbereit fürs Audit.
Getrennt von Rechten
Bewusst ein eigener Bereich - so kann ihn zum Beispiel der Datenschutzbeauftragte betreuen, ohne Rollen bearbeiten zu dürfen.

Im Zweifel: nachweisbar.

Einwilligungen dokumentiert, versioniert und exportierbar - DSGVO-Pflichten ohne Papierkram.

Häufige Fragen

Die datenschutzrechtlichen Einwilligungen Ihrer Mitarbeiter nach DSGVO und §26 BDSG. Sie legen Einwilligungstypen an, dokumentieren Zustimmungen und Widerrufe und halten alles revisionssicher fest. Es ist bewusst ein eigener Bereich, getrennt von den Berechtigungen.

Startklare Vorlagen für Datenschutzerklärung, Verarbeitungsverzeichnis, Bildrechte, Notfallkontakt und IT-Nutzungsordnung. Eigene Typen mit Name, Rechtsgrundlage, Pflicht-Kennzeichen und PDF ergänzen Sie jederzeit.

Vier: Ausstehend, Vorgelegt, Zugestimmt und Widerrufen. In der Übersicht sehen Sie je Mitarbeiter und je Einwilligungstyp den aktuellen Stand auf einen Blick.

Die drei Grundlagen aus Art. 6 DSGVO: Einwilligung (Art. 6 (1) a), Vertragspflicht (Art. 6 (1) b) und gesetzliche Pflicht (Art. 6 (1) c). So ist immer klar, warum eine Verarbeitung erlaubt ist.

Im Self-Service: Jeder Mitarbeiter erteilt oder widerruft seine Einwilligungen selbst. Offene Pflicht-Einwilligungen werden beim Anmelden abgefragt, bis sie bearbeitet sind.

Ändert sich der Text einer Einwilligung, wird die neue Version allen Mitarbeitern erneut zur Zustimmung vorgelegt - so gilt nie ein veralteter Stand.

Ja. Jede Zustimmung und jeder Widerruf wird in einem fortlaufenden, unveränderbaren Protokoll festgehalten. Zusätzlich exportieren Sie alle Einwilligungen als CSV - mit Zeitstempel, IP-Adresse und der zugestimmten Version.

Nein. Hier geht es um den Datenschutz der Mitarbeiterdaten (§26 BDSG) - nicht um Cookie-Consent auf einer Website und nicht um Auftragsverarbeitungs-Verträge mit Kunden.