Als Pro-Kunde reichen Sie Ihren Wunsch direkt in der App ein - wir prüfen Machbarkeit und Aufwand und melden uns. Individuelle Module, Vorlagen, Berichte oder Schnittstellen sind im Pro-Abo ohne Aufpreis enthalten, solange sie die Plattform weiterbringen.
Kein Formular, kein Ticketsystem. In BauGrid sitzt unten rechts der Feedback-Button. Wunsch eintippen, absenden - den Rest übernehmen wir.
Keine Warteschlange im Support. Sie sprechen direkt mit dem Team, das baut.
In BauGrid unten rechts auf den Feedback-Button tippen und kurz beschreiben, was Ihnen fehlt - gerne mit Screenshot oder Beispiel.
Ein Produktverantwortlicher prüft Machbarkeit und Aufwand, stellt Rückfragen und entscheidet über Umsetzung, Anpassung oder begründete Ablehnung.
Das Feature, die Vorlage oder die Schnittstelle wird entwickelt und auf einer Preview-Instanz für Sie getestet.
Nach Freigabe wird die Funktion in Ihrer Instanz aktiviert - und, wenn sinnvoll, für alle Kunden freigeschaltet, mit Ihnen als Ideengeber.
Diese Beispiele zeigen, welche Art von Wünschen sich typischerweise gut umsetzen lässt. Die Zeitangaben sind unverbindliche Schätzungen.
Ein fester Bauherr verlangt ein bestimmtes Nachtrags-Layout mit Logo, Unterschriftenzeilen und Pflichtfeldern. Typisch als zusätzliche Druckvorlage umsetzbar.
Ein Fachbetrieb benötigt pro LV-Position ein eigenes Feld, z. B. einen Dichtheits- oder Abnahmestatus mit PDF-Anhang. Meist als zusätzliches Eingabefeld realisierbar.
Ein Altsystem liefert CSV mit eigener Spaltenreihenfolge. Ein einmalig geschriebener Import-Adapter lässt sich typischerweise zügig umsetzen.
Regelmäßige Kennzahlen-Berichte an den Bauherrn mit Fortschritt, Soll-Ist und Budget. Als eigener Bericht mit PDF-Export umsetzbar.
Wir bauen für Sie, wollen dabei aber auch unsere Plattform sauber halten. Deshalb gelten für Wunschmodule folgende Regeln.
Das Angebot gilt ausschließlich für Organisationen mit aktivem, bezahltem Pro- oder Enterprise-Abo. Im Starter-Plan oder bei offenen Rechnungen bearbeiten wir keine Wünsche.
Pro Organisation setzen wir maximal einen Wunsch in einem 30-Tage-Zeitraum um. So bleiben Kapazitäten fair verteilt. Kleinigkeiten (z. B. Feldzusatz in einer Vorlage) können wir nach Ermessen ausnehmen.
Nach Eingang prüfen wir den Wunsch und entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, ob wir ihn umsetzen. Wir behalten uns vor, einen Wunsch ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen.
Die Bestätigung eines Wunsches ist kein rechtsverbindlicher Liefervertrag. Zeitangaben (z. B. 2-4 Wochen) sind unverbindliche Schätzungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Umsetzung oder einen bestimmten Liefertermin.
Wir lehnen typischerweise ab, wenn ein Wunsch die System-Stabilität, Performance oder Sicherheit gefährden, gegen Recht (z. B. DSGVO, VOB) verstoßen, einer Vereinbarung mit anderen Kunden entgegenstehen oder außerhalb unseres Produktfokus liegen würde.
Den konkreten Umfang, die technische Umsetzung und die Benutzerführung definieren wir nach Rücksprache. Eigene Designs, Logos oder Texte können eingebracht werden, werden aber von uns auf Eignung geprüft.
Umgesetzte Funktionen werden Teil der BauGrid-Plattform. BauGrid erhält das uneingeschränkte, dauerhafte Recht, die entwickelten Module, Vorlagen oder Schnittstellen auch anderen Kunden zur Verfügung zu stellen - ohne Vergütung an den Ideengeber.
Wunschmodule sind keine Individualsoftware im Sinne eines Werkvertrags. Eine exklusive Nutzung oder branchenexklusive Freigabe ist ausgeschlossen.
Inhalte Ihrer Anfrage behandeln wir vertraulich, soweit sie nicht bereits zur Umsetzung in das Produkt einfließen. Geschäftsgeheimnisse bitten wir separat zu kennzeichnen.
BauGrid kann dieses Angebot jederzeit anpassen, pausieren oder beenden. Bereits bestätigte Wünsche werden zu Ende geführt oder bei Ablehnung begründet zurückgegeben.
Diese Bedingungen ergänzen Ihren BauGrid-Nutzungsvertrag und gelten ab dem 21. April 2026. Im Zweifel oder bei Widersprüchen zu individuellen Rahmenverträgen haben individuelle Vereinbarungen Vorrang. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Gerichtsstand ist der Sitz der BauGrid-Betreibergesellschaft, soweit gesetzlich zulässig.
Öffnen Sie den Feedback-Button unten rechts in der App und schicken Sie uns Ihren Wunsch. Wir melden uns schnell.
Als Pro-Kunde reichen Sie eine fehlende Funktion ein - ein Modul, eine Vorlage, einen Bericht oder eine Schnittstelle. Wir prüfen Machbarkeit und Aufwand und setzen den Wunsch um, wenn er unsere Plattform weiterbringt. Ohne Aufpreis im Pro-Abo.
Direkt in der App: In BauGrid finden Sie unten rechts den Feedback-Button. Dort beschreiben Sie kurz, was Ihnen fehlt - gerne mit Screenshot oder Beispiel - und senden es ab. Kein Formular, kein Ticketsystem.
Wir sind im Feedback-Bereich sehr schnell. In der Regel meldet sich ein Produktverantwortlicher kurzfristig, häufig noch am selben Tag, mit einer ersten Einschätzung zu Machbarkeit und Aufwand. Konkrete Reaktionszeiten sind unverbindlich.
Für Organisationen mit aktivem, bezahltem Pro- oder Enterprise-Abo. Im Starter-Plan oder bei offenen Rechnungen bearbeiten wir keine Wünsche.
Nichts extra. Individuelle Module, Vorlagen, Berichte oder Schnittstellen sind im Pro-Abo ohne Aufpreis enthalten, solange sie unsere Plattform sinnvoll weiterbringen. Die Prüfung ist immer kostenlos.
Typischerweise 2 bis 4 Wochen, je nach Umfang auch schneller oder länger. Diese Zeitangaben sind unverbindliche Schätzungen, kein zugesicherter Liefertermin.
Nein. Nach Eingang prüfen wir jeden Wunsch und entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen. Wir behalten uns vor, einen Wunsch ganz oder teilweise abzulehnen - etwa bei Risiken für Stabilität, Sicherheit oder Recht. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Pro Organisation setzen wir maximal einen Wunsch je 30-Tage-Zeitraum um, damit die Kapazitäten fair verteilt bleiben. Kleinigkeiten wie ein zusätzliches Feld in einer Vorlage können wir nach Ermessen ausnehmen.
Umgesetzte Funktionen werden Teil der BauGrid-Plattform. BauGrid erhält das dauerhafte Recht, sie auch anderen Kunden zur Verfügung zu stellen. Eine exklusive oder branchenexklusive Nutzung ist ausgeschlossen.