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Rollen

Nachunternehmer(NU)

Ein Nachunternehmer (NU) oder Subunternehmer führt für den Generalunternehmer oder Hauptunternehmer einzelne Gewerke oder Teilleistungen aus. Rechtlich liegt ein eigener Werkvertrag vor. Der Hauptunternehmer haftet gegenüber dem Bauherrn für die NU-Leistung wie für eigene.

Der Nachunternehmer wird durch den Hauptunternehmer beauftragt und erbringt seine Leistung im Rahmen eines selbständigen Werkvertrags. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Haupt- und Nachunternehmer, nicht zwischen NU und Bauherr.

Rechtsgrundlage

Rechtlicher Rahmen ist der Werkvertrag nach § 631 BGB bzw. bei Bauleistungen der Bauvertrag nach §§ 650a ff. BGB. Häufig wird die VOB/B in den NU-Vertrag einbezogen, entweder gespiegelt zum Hauptvertrag oder mit eigenen, oft strikteren Regelungen.

Auftraggeberhaftung

§ 13 MiLoG verpflichtet den Auftraggeber zur Haftung für den Mindestlohn, den sein Nachunternehmer oder dessen eigene Nachunternehmer an Arbeitnehmer schulden. Die Haftung gilt wie für einen Bürgen, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. In der Bauwirtschaft ist dies wegen der tiefen NU-Ketten besonders relevant.

Ähnliche Haftungsregelungen bestehen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (§ 14 AEntG) für tarifliche Mindestlöhne und Beiträge an gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien wie die SOKA-Bau. Auch § 28e SGB IV sieht eine Haftung für Sozialversicherungsbeiträge vor.

Erforderliche Nachweise

Vor Beauftragung sollte der Hauptunternehmer insbesondere einholen:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkassen
  • Gewerbeanmeldung und ggf. Handwerksrolleneintragung
  • Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung
  • Mindestlohnerklärung und Erklärung zum MiLoG
  • Bei ausländischen Unternehmen: A1-Bescheinigung für entsandte Arbeitnehmer

Diese Nachweise sollten vor jeder Beauftragung und während der laufenden Ausführung aktualisiert werden.

Praxis

Das NU-Management ist eine zentrale Aufgabe des Hauptunternehmers. Ein sauberes Nachunternehmerverzeichnis, dokumentierte Bonitäts- und Zuverlässigkeitsprüfungen und klare Leistungsabgrenzung reduzieren das Haftungsrisiko deutlich. Digitale Tools wie Nachunternehmermanagement unterstützen die Dokumentation.

Bei der Vergabe sollten die Leistungen eindeutig abgegrenzt und Schnittstellen im LV sauber beschrieben sein. Gute Praxis ist die Aufteilung des Haupt-LV in NU-Pakete mit eigener Positionsnummerierung.

Häufige Fehler

Häufig fehlen aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen, MiLoG-Erklärungen oder Versicherungsnachweise. Problematisch ist auch die fehlende Dokumentation bei Scheinselbständigkeit und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung.

Verwandte Begriffe

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • § 631 BGB
  • § 13 MiLoG
  • § 14 AEntG
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