Das Leistungsverzeichnis listet die Leistungen, die der Auftragnehmer erbringen soll, in einer hierarchischen Struktur auf. Aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers ist es das Herzstück der Ausschreibung, aus Sicht des Bieters die Grundlage für Kalkulation und spätere Abrechnung.
Aufbau
Ein klassisches LV besteht aus:
- Titeln und ggf. Untertiteln, die nach Gewerken oder Bauabschnitten gegliedert sind
- Positionen, die jeweils eine einzelne Leistung beschreiben
- Kurz- und Langtext, Menge, Einheit und Einheitspreis
- optionalen Besonderen Vertragsbedingungen und Vorbemerkungen
Die Gesamtsumme je Position ergibt sich aus Einheitspreis multipliziert mit der Menge. Summen bilden Titel- und Angebotssumme.
Rechtlicher Rahmen
Für öffentliche Auftraggeber fordert VOB/A eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung, damit alle Bieter die Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. In der Praxis unterscheidet man:
- Detail-LV: funktionale Leistungen sind in einzelne Positionen zerlegt.
- Funktionales LV / Leistungsprogramm: das Bauziel wird beschrieben, die Bieter erarbeiten die konkrete Umsetzung selbst. Typisch bei GU-Ausschreibungen.
Austausch
Der Datenaustausch zwischen Auftraggeber, Planer und Bieterkalkulation erfolgt in Deutschland überwiegend per GAEB DA XML. Die jeweiligen Austauschphasen (z. B. X81, X83, X84, X89) bilden den Prozess von Ausschreibung, Angebot, Nebenangebot und Auftrag ab. Details erläutert der Beitrag GAEB DA XML: X81, X83, X84, X89 erklärt.
Praxis
Ein sauberes LV reduziert Nachträge deutlich. Wichtige Werkzeuge sind Standardleistungsbücher wie das STLB-Bau für technisch-eindeutige Langtexte sowie ein konsistentes Ordnungssystem über alle Gewerke. Für die spätere Abrechnung muss das Aufmaß zu den Positionen passen; das gelingt nur, wenn Titel, Positionen und Einheiten realistisch mit der Ausführung verknüpft sind.
Häufige Fehler
- Mischkalkulation einzelner Positionen, die bei Mengenverschiebungen Probleme bereitet.
- Unklare Mengenansätze, die zu Nachträgen führen.
- Freie Texte statt STLB-konformer Langtexte, was Vergleichbarkeit der Angebote einschränkt.
- Fehlende Vorbemerkungen, die im späteren Streitfall entscheidend werden.
Verwandte Begriffe
Siehe GAEB DA XML, STLB-Bau, VOB/A und Nachunternehmer.
Leistungsverzeichnis in der Praxis umsetzen.
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