Das Aufmaß überführt die ausgeführte Bauleistung in abrechnungsfähige Mengen. Ohne belastbares Aufmaß ist eine Rechnung nicht prüfbar und damit nach VOB/B nicht fällig. Wie genau gemessen wird, regeln in Deutschland die Abrechnungsvorschriften der VOB/C.
Grundlagen
DIN 18299 formuliert allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art; die gewerkespezifischen Abrechnungsregeln folgen in DIN 18300 ff. (z. B. Erdarbeiten, Beton-, Maurer-, Putzarbeiten). Sie legen fest, wie Längen, Flächen und Volumen zu ermitteln sind, welche Öffnungen abgezogen werden und welche Übermessungsregeln gelten.
Bei öffentlichen Auftraggebern wird häufig nach REB 23.003 aufgemaßt. REB steht für Regelungen für die elektronische Bauabrechnung; die Verfahrensbeschreibung 23.003 kennt eine strukturierte Adressierung der Aufmaßzeilen im Format BBBBZI mit vier Stellen Blocknummer, einer Ziffer für die Zeile und einem Buchstaben für den Index. Mengen werden als Formelansätze erfasst, sodass sie rechnerisch nachvollziehbar sind.
Verfahren
In der Praxis gibt es drei typische Vorgehensweisen:
- örtliches Aufmaß am Bauwerk mit Maßband, Laser oder Tachymeter
- Aufmaß aus Plan, wenn die Ausführung maßgerecht erfolgt ist und dies vereinbart wurde
- Aufmaß aus dem Modell (BIM/5D), abgestimmt mit den VOB/C-Regeln
Das Aufmaß ist zu protokollieren, gegenzuzeichnen und zur Rechnung vorzulegen. Details zur REB-Systematik enthält der Beitrag Aufmaß nach REB 23.003 und Formelansatz, die BauGrid-Funktion liegt unter Aufmaß.
Häufige Fehler
- Vermischung von Leistungs- und Abrechnungsmengen: das LV beschreibt Soll, das Aufmaß die Ist-Menge nach VOB/C.
- Übermessungsregeln unbeachtet, z. B. bei Öffnungen unter einer bestimmten Größe, die nach der jeweiligen DIN nicht abzuziehen sind.
- Fehlende Gegenzeichnung und damit mangelnde Prüfbarkeit der Rechnung.
- Aufmaß nicht adressiert, sodass einzelne Zeilen nicht eindeutig einer Position des Leistungsverzeichnisses zuzuordnen sind.
Verwandte Begriffe
Siehe VOB/C, Leistungsverzeichnis, Abschlagsrechnung und Schlussrechnung.
Aufmaß in der Praxis umsetzen.
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