Das Bautagebuch dokumentiert täglich oder arbeitstäglich den Zustand der Baustelle. Es ist eines der wichtigsten Beweismittel in Streitigkeiten über Bauzeit, Leistungen und Behinderungen. Eine generelle gesetzliche Pflicht zur Führung besteht zwar nicht, sie ergibt sich aber regelmäßig aus Bauvertrag, Leistungsbeschreibung oder den anerkannten Regeln der Technik für die Bauüberwachung.
Inhalt
Ein belastbares Bautagebuch enthält typischerweise:
- Datum, Wochentag und Wetter (Temperatur, Niederschlag, Wind)
- eigenes Personal und Fremdpersonal nach Firma und Anzahl
- ausgeführte Arbeiten je Gewerk und Bauabschnitt
- Lieferungen, Maschineneinsatz, Entsorgung
- Behinderungen, Ausfälle, Unterbrechungen mit Ursache
- Mängel, Besonderheiten, Anordnungen des Auftraggebers
- Besucher, Abnahmen, Prüfungen
Praxis
Das Bautagebuch wird typischerweise vom Polier oder Bauleiter geführt. In der klassischen Form ist es ein gebundenes Buch, zunehmend wird es aber digital auf Tablet oder Handy erfasst. Digitale Varianten erlauben Fotos, GPS-Zeitstempel und automatische Wetterdaten, was die Beweiskraft erhöht. Einzelheiten dazu zeigt unser Beitrag Bautagebuch führen: Pflicht, Vorlage, digital, die BauGrid-Funktion finden Sie unter Bautagebuch.
Beweisfunktion
Bei Streit über Bauzeitverlängerung oder Mehrkosten greift § 6 VOB/B. Eine Behinderungsanzeige ist nur dann wirksam belegt, wenn die konkreten Auswirkungen auf den Bauablauf nachvollziehbar dokumentiert sind. Das Bautagebuch ist dabei zentrale Quelle für den bauablaufbezogenen Nachweis. Fehlt es, werden Mehrkostenansprüche vor Gericht regelmäßig gekürzt oder abgewiesen.
Häufige Fehler
- Lückenhafte Tage, unleserliche Einträge, nachträgliche Ergänzungen ohne Kennzeichnung.
- Pauschale Formulierungen wie "gearbeitet" ohne Bezug zu Gewerk, Ort und Leistung.
- Fehlende Unterschrift bzw. fehlende digitale Freigabe am Tagesende.
- Keine Trennung zwischen eigenem und Fremdpersonal, was bei Nachunternehmerstreitigkeiten problematisch wird.
Verwandte Begriffe
Siehe Behinderungsanzeige, VOB/B, Mängelrüge und Bauleiter.
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