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Arbeitsrecht

BRTV-Bau(BRTV)

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) ist der zentrale Tarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe in Deutschland. Er regelt Arbeitszeit, Urlaub, Schlechtwetterzeit und Zuschläge und ist in der Regel allgemeinverbindlich erklärt.

Der BRTV-Bau ist das tarifrechtliche Rückgrat des deutschen Bauhauptgewerbes. Er wird zwischen den Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände HDB und ZDB auf der einen, IG BAU auf der anderen Seite) abgeschlossen und gilt nach Allgemeinverbindlicherklärung für nahezu alle Baubetriebe. Ergänzt wird er durch den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren (SOKA-Bau).

Geltungsbereich

Der BRTV-Bau gilt fachlich für Betriebe, die überwiegend bauliche Leistungen im Sinne des Bauhauptgewerbes erbringen (Hoch-, Tief-, Straßen- und Stahlbau sowie weitere Teilbereiche). Persönlich erfasst er die gewerblichen Arbeitnehmer dieser Betriebe; für Angestellte gelten separate Tarifverträge (BRTV-Bau gilt nicht für technische und kaufmännische Angestellte).

Kerninhalte

  • Arbeitszeit: Der BRTV-Bau sieht ein flexibles Arbeitszeitmodell mit saisonalem Korridor vor. In den Sommermonaten ist eine verlängerte wöchentliche Arbeitszeit zulässig, in den Wintermonaten eine verkürzte. Ausgleich erfolgt über ein Arbeitszeitkonto.
  • Schlechtwetterzeit: Die Schlechtwetterzeit umfasst den Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März. In dieser Zeit kann bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG) mit ergänzenden Leistungen (Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld) gewährt werden.
  • Urlaub: Der BRTV-Bau regelt den Urlaubsanspruch der gewerblichen Arbeitnehmer in Verbindung mit dem Sozialkassenverfahren der SOKA-Bau. Der Urlaub wird tariflich erworben und kann aufgrund des Arbeitsplatzwechsels innerhalb der Branche übertragen werden.
  • Zuschläge: Für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie erschwerte Arbeiten sind tarifliche Zuschläge festgelegt.
  • Auslösung und Fahrtkosten: Für Einsätze außerhalb des Betriebssitzes bestehen tarifliche Regelungen zur Auslöse sowie zu Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand.

SOKA-Bau-Verfahren

Über die SOKA-Bau werden zentral der Urlaubsanspruch, die Berufsausbildung und die Zusatzrente der gewerblichen Arbeitnehmer verwaltet. Arbeitgeber zahlen Beiträge auf die Bruttolohnsumme; die SOKA-Bau erstattet Urlaubsvergütungen und Ausbildungskosten. Dieses Verfahren sichert, dass Urlaubsansprüche trotz häufiger Firmenwechsel erhalten bleiben.

Praxis

Bauunternehmen müssen bei Einstellung, Lohnabrechnung und Urlaubsplanung die jeweils aktuelle Fassung des BRTV-Bau beachten. Besonders relevant sind die aktuellen Tabellenwerte (Löhne, Auslösen, Zuschläge), die regelmäßig neu verhandelt werden. Eine rechtssichere Zeiterfassung ist Voraussetzung für die korrekte Berechnung von Zuschlägen und Saison-KuG.

Häufige Fehler

  • Falscher Geltungsbereich: Betriebe des Baunebengewerbes nehmen irrtümlich BRTV-Bau-Regelungen an.
  • Unvollständige Arbeitszeitkonten: Ohne saubere Führung ist der saisonale Ausgleich nicht belegbar.
  • Versäumte SOKA-Meldungen: Verspätete Meldungen führen zu Beitragsnachforderungen.
  • Schlechtwetterzeit nicht genutzt: Viele Betriebe beantragen Saison-KuG zu spät oder gar nicht.

Verwandte Begriffe

Der BRTV-Bau steht im Zusammenspiel mit ArbZG und MiLoG § 17. Für die Urlaubsplanung im Bau siehe Urlaubsplanung Bau und das Modul Urlaub.

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) in der jeweils aktuellen Fassung
  • Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)
  • SOKA-Bau - Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft
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