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Rollen

Generalunternehmer(GU)

Ein Generalunternehmer (GU) übernimmt gegenüber dem Bauherrn die schlüsselfertige Erstellung eines Bauwerks mit allen Gewerken. Die Ausführung einzelner Gewerke wird meist an Nachunternehmer vergeben. Der GU trägt die Koordinations- und Schnittstellenverantwortung.

Der Generalunternehmer ist ein Vertragsmodell, bei dem ein einziger Auftragnehmer dem Bauherrn die gesamte Bauleistung schuldet. Er führt einzelne Gewerke selbst aus und vergibt die übrigen als Nachunternehmerleistungen.

Aufgaben

Der GU übernimmt die Verantwortung für die vollständige Ausführung des Bauwerks einschließlich Koordination sämtlicher Gewerke, Terminsteuerung, Qualitätssicherung und Abrechnung. Gegenüber dem Bauherrn haftet er für alle Leistungen seiner Nachunternehmer wie für eigene.

Typische Leistungsbestandteile: Rohbau in Eigenregie, Ausbaugewerke und Technische Gebäudeausrüstung meist als Subunternehmerleistung. Der GU erstellt einen Generalzeitplan, führt Jour-fixe-Besprechungen und koordiniert Schnittstellen zwischen Gewerken.

Abgrenzung

Generalübernehmer (GÜ): Übernimmt zusätzlich die Planung und wird häufig vor Baubeginn beauftragt. Er führt keine eigene Bauleistung aus, sondern vergibt alles weiter. In Deutschland weniger verbreitet als der GU.

Einzelvergabe: Der Bauherr vergibt jedes Gewerk direkt. Er trägt die Schnittstellen- und Koordinationsverantwortung selbst und braucht eine starke Bauleitung.

ARGE (Arbeitsgemeinschaft): Zwei oder mehr Bauunternehmen bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, um gemeinsam ein Bauvorhaben abzuwickeln. Alle Partner haften gesamtschuldnerisch nach außen.

Vertragsgrundlage

Der GU-Vertrag ist rechtlich ein Bauvertrag nach §§ 650a ff. BGB oder ein VOB/B-Vertrag. Er enthält regelmäßig einen Pauschalpreis, eine Festfrist und eine umfassende Leistungsbeschreibung. Sonderregelungen betreffen Planungsverantwortung (falls ausführungsnahe Planung übernommen wird), Bemusterung und Schnittstellen zur Bauherren-Planung.

Praxis

Für den Bauherrn ist der GU attraktiv, weil er nur einen Ansprechpartner hat. Risiken wie Koordination, Terminverzug eines Gewerks oder Insolvenz von Nachunternehmern trägt der GU. Im Gegenzug rechnet der GU einen Generalunternehmerzuschlag auf die Subunternehmerpreise auf, typischerweise im zweistelligen Prozentbereich.

Ein häufig unterschätztes Risiko für den GU ist die Koordination mehrerer Gewerke auf beengten Baustellen, insbesondere im Bestand. Ein sauberes Nachunternehmermanagement mit klarer Leistungsabgrenzung, Bauzeitenplan und Mängelmanagement ist zentral.

Verwandte Begriffe

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • §§ 650a ff. BGB
  • VOB/B
  • § 631 BGB
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