Die Leitweg-ID ist die bundesweit einheitliche Adressierungskennung für die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung. Sie stellt sicher, dass eine XRechnung über Rechnungseingangsplattformen wie die ZRE des Bundes oder die jeweiligen Länderplattformen den korrekten Empfänger erreicht. Die Leitweg-ID wird vom Auftraggeber an den Auftragnehmer weitergegeben, typischerweise mit der Vergabeunterlage oder Bestellung.
Aufbau der Leitweg-ID
Die Leitweg-ID folgt einem festgelegten Format und besteht aus drei Bestandteilen, die durch Bindestriche getrennt sind:
- Grobadressierung: 2 bis 12 Zeichen, identifiziert die oberste Ebene (z. B. Bund, Bundesland oder Kommune). Der Bund nutzt den Präfix 991 bzw. 992, Länder beginnen typischerweise mit ihrer Bundeslandkennung.
- Feinadressierung: optional, bis zu 30 Zeichen, adressiert die Organisationseinheit oder Behörde innerhalb der Grobadresse.
- Prüfziffer: 2 Zeichen am Ende, rechnerisch aus den vorangegangenen Zeichen abgeleitet.
Die Gesamtlänge beträgt maximal 46 Zeichen einschließlich der Bindestriche. Zulässig sind Ziffern und in der Feinadressierung auch Buchstaben. Die Leitweg-ID wird im XRechnung-Datensatz im Geschäftsfeld BT-10 (Buyer reference) übertragen.
Praxis für Bauunternehmen
Wer öffentliche Bauaufträge abwickelt, erhält die Leitweg-ID vom Auftraggeber. Sie sollte bereits in der Stammdatenerfassung pro Auftrag hinterlegt und beim Erzeugen einer XRechnung automatisch gezogen werden. Fehlt die Leitweg-ID oder ist das Format ungültig, lehnt die Rechnungseingangsplattform die Einreichung technisch ab. Bei Abschlags- und Schlussrechnungen muss dieselbe Leitweg-ID verwendet werden.
Bei Rechnungen an Bundesbehörden ist die XRechnung seit dem 27.11.2020 für Beträge oberhalb der Bagatellgrenze verpflichtend. Auf Länderebene gelten ähnliche Regelungen mit unterschiedlichen Einführungszeitpunkten.
Häufige Fehler
- Falsche Prüfziffer: Durch Tippfehler passt die Prüfziffer nicht mehr zur Adresse, die Plattform weist die Rechnung ab.
- Veraltete Leitweg-ID: Nach Umstrukturierungen in der Verwaltung kann sich die Kennung ändern; bei Folgeaufträgen neu anfordern.
- Verwechslung mit Bestellnummer: Die Leitweg-ID ersetzt nicht die Bestell- oder Vergabenummer, sondern adressiert nur den Empfänger.
- Fehlende Feinadressierung: Bei großen Behörden führt eine reine Grobadressierung zu manueller Nachverteilung oder Rückweisung.
Verwandte Begriffe
Die Leitweg-ID ist eng verbunden mit der XRechnung, dem deutschen Standard nach EN 16931, und dem europäischen Transportnetz Peppol. Wer die elektronische Rechnung im Bauunternehmen einführt, sollte den Pflichtenleitfaden zur XRechnung 2025 prüfen.
- Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT): XRechnung Spezifikation
- Koordinierungsstelle Rechnungseingang Bund (ZRE)
- E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)
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