Die Projektsteuerung (PS) nimmt Aufgaben des Bauherrn im Management komplexer Bauprojekte wahr. Ziel ist die integrierte Steuerung von Terminen, Kosten, Qualität und Organisation über alle Projektphasen. Sie ist abzugrenzen von der Projektleitung (nicht delegierbare Bauherrenfunktion) und von der Objektüberwachung (Bauausführung).
Rechtsgrundlage
Die Projektsteuerung ist in der HOAI nicht als Leistungsbild geregelt. Als verbreiteter Standard dient das AHO-Heft Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO). Es definiert Handlungsbereiche, Projektstufen und Honorarempfehlungen.
Vertraglich wird die Projektsteuerung als freier Dienst- oder Werkvertrag nach BGB vereinbart. Das AHO-Heft 9 ist rechtlich nicht verbindlich, wird aber von öffentlichen und privaten Auftraggebern häufig als Grundlage gefordert.
Handlungsbereiche nach AHO-Heft 9
Das AHO-Heft 9 gliedert die Projektsteuerung in fünf Handlungsbereiche:
- A: Organisation, Information, Koordination, Dokumentation
- B: Qualitäten und Quantitäten
- C: Kosten und Finanzierung
- D: Termine, Kapazitäten und Logistik
- E: Verträge und Versicherungen
Diese Bereiche werden über fünf Projektstufen (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) geführt.
Abgrenzung zu anderen Rollen
Projektleitung: nicht delegierbare Bauherrenfunktion (Entscheidungen), verbleibt beim Bauherrn selbst.
Projektsteuerung: delegierbare Stabsfunktion, steuert und kontrolliert im Auftrag des Bauherrn, trifft aber keine Bauherrenentscheidungen.
Objektplanung (HOAI LP 1-9): plant das Bauwerk konkret, insbesondere Architektur und Technische Ausrüstung.
Objektüberwachung (HOAI LP 8): überwacht die Bauausführung auf der Baustelle.
Bauleitung (LBO): öffentlich-rechtliche Funktion nach Landesbauordnung.
Projektsteuerung und Objektüberwachung ergänzen sich: Die PS arbeitet strategisch und baustellenübergreifend, die Objektüberwachung operativ auf der Baustelle.
Praxis
Projektsteuerung ist bei Projekten ab einer gewissen Größe und Komplexität üblich, beispielsweise:
- Öffentliche Großprojekte (Schulen, Krankenhäuser, Infrastruktur)
- Gewerbe- und Hotelbau
- Quartiersentwicklungen
- Sanierungen im Bestand mit laufendem Betrieb
Typische Werkzeuge: Terminpläne (Balkendiagramm, kritischer Pfad), Kostenverfolgungslisten nach DIN 276, Entscheidungsvorlagen, Risikoregister, Statusberichte. Digitale Projekträume (Common Data Environment) ersetzen zunehmend klassische Aktenordner.
Das Honorar richtet sich in der Regel nach anrechenbaren Kosten und Projektkomplexität. Das AHO-Heft 9 enthält Honorartafeln, die häufig als Verhandlungsgrundlage dienen.
Häufige Fehler
Vermischung mit Entscheidungsbefugnis: Projektsteuerung darf Bauherrenentscheidungen nur vorbereiten, nicht treffen. Wird sie faktisch zur Projektleitung, drohen Haftungsprobleme und Abgrenzungsfragen zur nicht delegierbaren Bauherrenfunktion.
Unklare Schnittstellen zur Objektüberwachung: Wer prüft Nachträge, wer führt das Bautagebuch, wer organisiert die Abnahme? Ohne vertraglich klare Rollentrennung entstehen Lücken oder Doppelarbeit.
Zu späte Einbindung: Wird die PS erst in der Ausführungsphase beauftragt, können frühe Weichenstellungen (Kostenrahmen, Terminrahmen, Vergabestrategie) nicht mehr beeinflusst werden. Der größte Nutzen liegt in den frühen Projektstufen.
Fehlendes Risikomanagement: Projektsteuerung ohne laufende Risikobewertung reduziert sich auf Berichtswesen. Echte Steuerung setzt Frühwarnindikatoren und Eskalationspfade voraus.
Verwandte Begriffe
HOAI, Bauleiter, Leistungsphase 8, DIN 276, Bauzeitenplan.
- AHO-Heft Nr. 9 Projektmanagementleistungen
- DIN 276 Kosten im Bauwesen
- HOAI 2021
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