DIN 276 schafft eine einheitliche Sprache für Baukosten. Architekten, Ingenieure, Bauherren und Banken nutzen dieselbe Gliederung, damit Angebote, Budgets und Abrechnungen vergleichbar bleiben. Ohne diese Normung wäre ein sinnvoller Projektvergleich kaum möglich.
Aufbau: die acht Kostengruppen
- 100 Grundstück
- 200 Vorbereitende Maßnahmen
- 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
- 400 Bauwerk - Technische Anlagen
- 500 Außenanlagen und Freiflächen
- 600 Ausstattung und Kunstwerke
- 700 Baunebenkosten
- 800 Finanzierung
Jede Kostengruppe (KG) ist hierarchisch weiter in Untergruppen gegliedert, z. B. 330 Außenwände, 331 Tragende Außenwände, 332 Nichttragende Außenwände. Die Kostengruppen 300 und 400 bilden zusammen die Bauwerkskosten und sind im Projektalltag meist die größten Positionen.
Stufen der Kostenermittlung
DIN 276 unterscheidet typischerweise mehrere Ermittlungsstufen, die sich an den HOAI-Leistungsphasen orientieren: Kostenrahmen (LPH 1), Kostenschätzung (LPH 2), Kostenberechnung (LPH 3), Kostenanschlag (LPH 7) und Kostenfeststellung (LPH 8). Je später die Stufe, desto höher die geforderte Genauigkeit und der Detaillierungsgrad.
Anwendung in der Praxis
DIN 276 ist die Grundlage fast jeder Projektkalkulation. Förderanträge, Bankfinanzierungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Ausschreibungen nach VOB/A stützen sich auf die Kostengruppen. Positionstexte aus STLB-Bau sind den DIN-276-Kostengruppen zugeordnet, sodass eine saubere Zuordnung von Leistungen zu Kosten möglich ist.
In der Rechnungsstellung - etwa bei Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung - erleichtert die DIN-276-Gliederung das Controlling, weil Soll- und Ist-Kosten pro Kostengruppe abgeglichen werden können.
Häufige Fehler und Abgrenzung
Ein verbreiteter Fehler ist die unklare Abgrenzung zwischen KG 300 und KG 400. Bauteile der Technischen Gebäudeausrüstung gehören in KG 400, auch wenn sie baulich in Wand oder Decke liegen. Ebenfalls häufig: Baunebenkosten (KG 700, z. B. Planungshonorare, Gutachten, Genehmigungen) werden unterschätzt oder vergessen. DIN 276 ersetzt keine Kalkulation, sondern gliedert nur - die Ermittlung der Beträge bleibt eine Planungsaufgabe.
Verwandte Begriffe
- DIN 276:2018-12
- baunormenlexikon.de
DIN 276 in der Praxis umsetzen.
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