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Vertrag

HOAI

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine deutsche Verordnung, die das Honorar für Planungsleistungen am Bau strukturiert. Sie gliedert die Leistungen von Architekten und Ingenieuren in neun Leistungsphasen (LPH 1 bis LPH 9), definiert Grundleistungen und Besondere Leistungen und stellt Honorartafeln nach anrechenbaren Kosten bereit. Die aktuelle Fassung ist die HOAI 2021.

Die HOAI ist historisch gewachsen und hat sich mehrfach gewandelt. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind die früher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze nicht mehr zwingend, die Honorartafeln der HOAI 2021 gelten jedoch als unverbindliche Orientierungswerte, die in der Praxis weiterhin die Referenz sind.

Die neun Leistungsphasen

  • LPH 1 Grundlagenermittlung
  • LPH 2 Vorplanung
  • LPH 3 Entwurfsplanung
  • LPH 4 Genehmigungsplanung
  • LPH 5 Ausführungsplanung
  • LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
  • LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
  • LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
  • LPH 9 Objektbetreuung

Jede Leistungsphase ist mit einem prozentualen Anteil am Gesamthonorar hinterlegt. LPH 5 (Ausführungsplanung) und LPH 8 (Bauüberwachung) haben dabei in der Regel die höchsten Anteile.

Honorarermittlung

Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Kosten (typischerweise Kostengruppen aus DIN 276), der Honorarzone (Schwierigkeitsgrad des Objekts) und dem vereinbarten Honorarsatz. Für Objektplanung Gebäude und Innenräume gelten eigene Tabellen, für Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung ebenfalls eigene. Grundleistungen sind im Grundhonorar enthalten, Besondere Leistungen sind gesondert zu vereinbaren.

Anwendung in der Praxis

Planerverträge strukturieren Leistungsumfang und Vergütung regelmäßig entlang der HOAI-Leistungsphasen. Auch wenn die Honorartafeln nicht mehr zwingend sind, dienen sie als anerkannte Schiedsquelle bei Streit über die Angemessenheit der Vergütung. In der Ausschreibung nach VOB/A hilft der Bezug auf LPH, den Lieferumfang eindeutig zu beschreiben.

Für den Bauherrn ist wichtig: Nicht alle nötigen Leistungen sind Grundleistungen. SiGeKo-Aufgaben, Thermische Bauphysik, Vermessung und vertiefte Brandschutzplanung sind häufig Besondere Leistungen oder eigene Fachplanerverträge.

Häufige Fehler und Abgrenzung

Typische Fehler: unklare Abgrenzung zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen, fehlende Vereinbarung zu den anrechenbaren Kosten (Brutto/Netto, mit/ohne Bestand) sowie das Vermischen von Planungsphasen, sodass später unklar ist, welche Phase abgeschlossen ist und fällig wird.

Die HOAI regelt nur Honorarstruktur und -höhe. Sie begründet keinen Vertrag und schreibt keine Planungsinhalte vor - diese ergeben sich aus dem Planervertrag und den einschlägigen Bauvorschriften.

Verwandte Begriffe

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • HOAI 2021
  • hoai.de
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