Der SiGeKo ist die Person, die der Bauherr bestellt, um die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu koordinieren. Zuständigkeit und Voraussetzungen ergeben sich aus der Baustellenverordnung (BaustellV), die die EU-Baustellenrichtlinie in nationales Recht umsetzt.
Wann ist ein SiGeKo zu bestellen
Nach § 3 BaustellV hat der Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen, wenn auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Das ist in der Baupraxis fast immer der Fall, sobald Nachunternehmer oder mehrere Gewerke zusammenarbeiten.
Unabhängig davon schreibt § 2 BaustellV eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde vor, wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten 30 Arbeitstage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind, oder wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet. In diesen Fällen ist zusätzlich ein SiGe-Plan zu erstellen.
Aufgaben
Der SiGeKo wird typischerweise für zwei Phasen bestellt:
- Planungsphase: Einarbeitung der Schutzziele in die Ausführungsplanung, Erstellung des SiGe-Plans, Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk (Bestandsunterlagen für Wartung und Instandhaltung).
- Ausführungsphase: Fortschreibung des SiGe-Plans, Koordination von Schnittstellen zwischen Gewerken, Begehungen, Hinweise an den Bauherrn bei erkennbaren Mängeln im Arbeitsschutz.
Praxis
Der SiGeKo ersetzt nicht die Arbeitgeberpflichten der einzelnen Unternehmen aus ArbSchG, DGUV-Vorschriften und BaustellV. Er koordiniert deren Maßnahmen so, dass sich die Gefährdungen durch paralleles oder nachfolgendes Arbeiten nicht gegenseitig erhöhen. Die Qualifikationsanforderungen werden in der RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) konkretisiert und umfassen baufachliche, arbeitsschutzfachliche und koordinatorische Kenntnisse.
Häufige Fehler
- Bestellung nur auf dem Papier ohne tatsächliche Einbindung in Planung und Ausführung.
- Kein SiGe-Plan, obwohl die Schwellenwerte überschritten sind.
- Vermischung mit der Bauleitung: SiGeKo-Aufgaben dürfen von der Bauleitung wahrgenommen werden, müssen aber klar als solche bestellt und dokumentiert sein.
Verwandte Begriffe
Siehe Bauherr, Bauleiter, Polier und Bautagebuch.
SiGeKo in der Praxis umsetzen.
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