Das Aufmaßblatt ist ein standardisiertes Formular, auf dem die tatsächlich erbrachten Mengen einer einzelnen Leistungsposition dokumentiert werden. Es ist in der Bauabrechnung nach VOB/B das Bindeglied zwischen Leistungsverzeichnis und Rechnung und muss prüffähig gestaltet sein.
Rechtsgrundlage
§ 14 Abs. 2 VOB/B verpflichtet den Auftragnehmer, die Aufmaße und Abrechnungszeichnungen so aufzustellen, dass sie übersichtlich und nachprüfbar sind. § 14 Abs. 3 VOB/B regelt, dass Aufmaße möglichst gemeinsam mit dem Auftraggeber genommen werden sollen. Für die Art der Mengenermittlung gelten die jeweiligen ATV der VOB/C.
Das Aufmaßblatt erfüllt diese Anforderungen, indem es für jede Position eine eigene, strukturierte Mengenermittlung liefert.
Aufbau eines Aufmaßblatts
Ein typisches Aufmaßblatt enthält:
Kopfdaten
- Bauvorhaben, Bauabschnitt, Bauteil
- Auftraggeber und Auftragnehmer
- Auftragsnummer, Datum
- Blattnummer und laufende Seite
- Name und Unterschrift des Aufmaßnehmers
Positionsbezug
- LV-Nummer (gemäß Leistungsverzeichnis)
- Kurzbezeichnung der Position
- Abrechnungseinheit (m, m², m³, Stück, t)
Rechenansatz und Messwerte
- Formel bzw. Rechenansatz (Länge x Breite, Länge x Breite x Höhe, Mantelfläche)
- Einzelwerte mit Bezug auf Plan oder örtliche Messung
- Zwischensummen, Abzüge, Gesamtsumme
Skizze
- Handskizze oder Ausschnitt aus Ausführungsplan
- Bemaßung, Raumbezeichnung, Abzugsflächen
Fuß
- Unterschrift Aufmaßnehmer
- Unterschrift des Auftraggebers bei gemeinsamem Aufmaß
Abgrenzung zur REB-23.003-Adressierung
Die REB-Verfahrensbeschreibung 23.003 definiert ein formalisiertes Verfahren zur Mengenermittlung im Straßen- und Ingenieurbau. Sie nutzt eine genormte Adressierung im Format BBBBZI (Bauwerk, Zeile, Index) und strukturierte Formelansätze, die maschinell ausgewertet werden können.
Das klassische Aufmaßblatt ist dagegen positionsbezogen: Jede LV-Position erhält eine eigene Mengenermittlung. REB 23.003 ist adressbezogen: Jeder Rechenansatz erhält eine eindeutige Adresse, unabhängig von der LV-Struktur, und kann mehreren Positionen zugewiesen werden.
In der Praxis:
- Hochbau, Handwerk: klassisches Aufmaßblatt
- Tief-, Straßen-, Ingenieurbau, öffentliche Aufträge: häufig REB 23.003
Moderne Bausoftware unterstützt beide Verfahren und generiert aus digitalen Aufmaßen automatisch Aufmaßblätter oder REB-Dateien.
Praxis
Aufmaßblätter werden für Abschlags- und Schlussrechnungen benötigt. Der Auftragnehmer legt sie der Rechnung als Anlage bei, der Auftraggeber prüft sie im Rahmen der Rechnungsprüfung (HOAI LP 8).
Typische Anforderungen in der Praxis:
- Je Position ein Aufmaßblatt oder klar abgegrenzter Abschnitt
- Eindeutiger Planbezug: Planname, Index, Datum
- Abzüge kleiner Flächen nach den Regeln der jeweiligen ATV (z.B. Mauerwerksabzüge)
- Gemeinsames Aufmaß bei Leistungen, die später nicht mehr zugänglich sind (verdeckte Leistungen)
Häufige Fehler
Unprüfbare Rechenansätze: Pauschalangaben ohne nachvollziehbare Formel genügen nicht. Jeder Wert muss einer Messung oder einem Plan entnehmbar sein.
Fehlende ATV-Abzüge: Wer Öffnungen, Nischen oder Einbauten entgegen der VOB/C-Regel nicht abzieht (oder umgekehrt vollflächig rechnet, wo abgezogen werden müsste), riskiert Kürzungen bei der Rechnungsprüfung.
Kein gemeinsames Aufmaß bei verdeckten Leistungen: Wird der Aushub zugeschüttet, bevor gemeinsam aufgemessen wurde, beweist der Auftragnehmer die Mengen im Zweifel nicht.
Nachträgliche Änderungen: Radierte oder nachträglich geänderte Aufmaße ohne Datum und Paraphe verlieren Beweiskraft.
Verwandte Begriffe
Aufmaß, Leistungsverzeichnis, VOB/C, REB 23.003, GAEB DA XML.
- § 14 VOB/B Abrechnung
- VOB/C ATV DIN 18299 ff.
- REB-Verfahrensbeschreibung 23.003
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