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Dokumentation

Aufmaßblatt

Das Aufmaßblatt ist das zentrale Formular zur Dokumentation von Aufmaßen pro Leistungsposition. Es enthält Positionsbezug, Rechenansatz, Messwerte und in der Regel eine Skizze und bildet die Grundlage für prüffähige Abschlags- und Schlussrechnungen.

Das Aufmaßblatt ist ein standardisiertes Formular, auf dem die tatsächlich erbrachten Mengen einer einzelnen Leistungsposition dokumentiert werden. Es ist in der Bauabrechnung nach VOB/B das Bindeglied zwischen Leistungsverzeichnis und Rechnung und muss prüffähig gestaltet sein.

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs. 2 VOB/B verpflichtet den Auftragnehmer, die Aufmaße und Abrechnungszeichnungen so aufzustellen, dass sie übersichtlich und nachprüfbar sind. § 14 Abs. 3 VOB/B regelt, dass Aufmaße möglichst gemeinsam mit dem Auftraggeber genommen werden sollen. Für die Art der Mengenermittlung gelten die jeweiligen ATV der VOB/C.

Das Aufmaßblatt erfüllt diese Anforderungen, indem es für jede Position eine eigene, strukturierte Mengenermittlung liefert.

Aufbau eines Aufmaßblatts

Ein typisches Aufmaßblatt enthält:

Kopfdaten

  • Bauvorhaben, Bauabschnitt, Bauteil
  • Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Auftragsnummer, Datum
  • Blattnummer und laufende Seite
  • Name und Unterschrift des Aufmaßnehmers

Positionsbezug

  • LV-Nummer (gemäß Leistungsverzeichnis)
  • Kurzbezeichnung der Position
  • Abrechnungseinheit (m, m², m³, Stück, t)

Rechenansatz und Messwerte

  • Formel bzw. Rechenansatz (Länge x Breite, Länge x Breite x Höhe, Mantelfläche)
  • Einzelwerte mit Bezug auf Plan oder örtliche Messung
  • Zwischensummen, Abzüge, Gesamtsumme

Skizze

  • Handskizze oder Ausschnitt aus Ausführungsplan
  • Bemaßung, Raumbezeichnung, Abzugsflächen

Fuß

  • Unterschrift Aufmaßnehmer
  • Unterschrift des Auftraggebers bei gemeinsamem Aufmaß

Abgrenzung zur REB-23.003-Adressierung

Die REB-Verfahrensbeschreibung 23.003 definiert ein formalisiertes Verfahren zur Mengenermittlung im Straßen- und Ingenieurbau. Sie nutzt eine genormte Adressierung im Format BBBBZI (Bauwerk, Zeile, Index) und strukturierte Formelansätze, die maschinell ausgewertet werden können.

Das klassische Aufmaßblatt ist dagegen positionsbezogen: Jede LV-Position erhält eine eigene Mengenermittlung. REB 23.003 ist adressbezogen: Jeder Rechenansatz erhält eine eindeutige Adresse, unabhängig von der LV-Struktur, und kann mehreren Positionen zugewiesen werden.

In der Praxis:

  • Hochbau, Handwerk: klassisches Aufmaßblatt
  • Tief-, Straßen-, Ingenieurbau, öffentliche Aufträge: häufig REB 23.003

Moderne Bausoftware unterstützt beide Verfahren und generiert aus digitalen Aufmaßen automatisch Aufmaßblätter oder REB-Dateien.

Praxis

Aufmaßblätter werden für Abschlags- und Schlussrechnungen benötigt. Der Auftragnehmer legt sie der Rechnung als Anlage bei, der Auftraggeber prüft sie im Rahmen der Rechnungsprüfung (HOAI LP 8).

Typische Anforderungen in der Praxis:

  • Je Position ein Aufmaßblatt oder klar abgegrenzter Abschnitt
  • Eindeutiger Planbezug: Planname, Index, Datum
  • Abzüge kleiner Flächen nach den Regeln der jeweiligen ATV (z.B. Mauerwerksabzüge)
  • Gemeinsames Aufmaß bei Leistungen, die später nicht mehr zugänglich sind (verdeckte Leistungen)

Häufige Fehler

Unprüfbare Rechenansätze: Pauschalangaben ohne nachvollziehbare Formel genügen nicht. Jeder Wert muss einer Messung oder einem Plan entnehmbar sein.

Fehlende ATV-Abzüge: Wer Öffnungen, Nischen oder Einbauten entgegen der VOB/C-Regel nicht abzieht (oder umgekehrt vollflächig rechnet, wo abgezogen werden müsste), riskiert Kürzungen bei der Rechnungsprüfung.

Kein gemeinsames Aufmaß bei verdeckten Leistungen: Wird der Aushub zugeschüttet, bevor gemeinsam aufgemessen wurde, beweist der Auftragnehmer die Mengen im Zweifel nicht.

Nachträgliche Änderungen: Radierte oder nachträglich geänderte Aufmaße ohne Datum und Paraphe verlieren Beweiskraft.

Verwandte Begriffe

Aufmaß, Leistungsverzeichnis, VOB/C, REB 23.003, GAEB DA XML.

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • § 14 VOB/B Abrechnung
  • VOB/C ATV DIN 18299 ff.
  • REB-Verfahrensbeschreibung 23.003
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