
Ein Stundenzettel im Bauhauptgewerbe dokumentiert Arbeitszeiten je Mitarbeiter, Baustelle und Tätigkeit. Er ist im Bau aus zwei Gründen zwingend: zum einen nach §17 Mindestlohngesetz (MiLoG), zum anderen nach den tariflichen Regelungen des Bundesrahmentarifvertrags Bau (BRTV) und zur internen Abrechnung von Leistungslöhnen und Zuschlägen. In der Regel enthält ein Stundenzettel Beginn, Ende, Pausen, Tätigkeiten und Baustellenbezug.
Dieser Beitrag erläutert die gesetzlichen Anforderungen, zeigt eine typische Stundenzettel-Struktur und vergleicht Papier- mit digitalen Lösungen.
Warum Stundenzettel im Bau Pflicht sind
§17 MiLoG
§17 Mindestlohngesetz verpflichtet Arbeitgeber in bestimmten Branchen, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Das Bauhauptgewerbe gehört nach §2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zu diesen Branchen.
Kernpflichten:
- Aufzeichnung spätestens am siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertag
- Aufbewahrung mindestens zwei Jahre
- Vorlagepflicht gegenüber Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS)
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §21 MiLoG.
BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber bereits nach §3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen. Die Auslegung folgt dem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18).
Das bedeutet: Zeiterfassung ist nicht nur MiLoG-Pflicht, sondern allgemeine Arbeitgeberpflicht.
Tarifliche Grundlagen
Der Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV) regelt für das Bauhauptgewerbe Arbeitszeit, Urlaub, Schlechtwetterregelungen und weitere Bedingungen. Zusätzlich existieren Tarifverträge zur SOKA-Bau, zum Mindestlohn Bau (TV Mindestlohn) und zur Berufsbildung.
Aus den Tarifverträgen ergeben sich Anforderungen an die Aufzeichnung von:
- Regelarbeitszeit
- Überstunden
- Zuschlägen (Nacht, Sonntag, Feiertag)
- Erschwerniszulagen
- Auslösungen und Wegegeld
- Winterbauausfall in der Schlechtwetterzeit
Inhalt eines vollständigen Stundenzettels
Ein Stundenzettel im Bau sollte mindestens folgende Informationen enthalten.
Grunddaten
- Name und Personalnummer des Mitarbeiters
- Datum
- Baustelle oder Kostenstelle
- Vorarbeiter oder Kolonne
Zeitdaten
- Beginn der Arbeitszeit
- Ende der Arbeitszeit
- Pausen (Dauer, ggf. Beginn/Ende)
- Summe Arbeitszeit
- Fahrzeit (falls separat erfasst)
Tätigkeiten
- Gewerk oder Leistungsbereich
- ggf. LV-Position oder Auftragsnummer
- Bemerkungen zu Behinderungen oder Besonderheiten
Zuschläge und Zulagen
- Überstunden
- Nachtarbeit (typischerweise ab 20:00 bis 6:00 Uhr, nach Tarif)
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Erschwerniszulagen
- Auslösung bei Montagebaustellen
Unterschrift
- Unterschrift Mitarbeiter
- Unterschrift Vorarbeiter oder Polier
Beispiel-Vorlage Stundenzettel Bau
| Feld | Beispiel |
|---|---|
| Mitarbeiter | Max Mustermann, Pers.-Nr. 1023 |
| Datum | Montag, 20.04.2026 |
| Baustelle | BV Schulneubau Musterstadt, 12345 |
| Beginn | 07:00 |
| Ende | 16:30 |
| Pause | 30 Min. |
| Arbeitszeit | 9,00 h |
| Tätigkeit | Schalarbeiten Kellerwand Achse A-C |
| Überstunden | 1,00 h |
| Zulagen | Erschwernis Schalung Tiefgründung |
| Bemerkungen | Kranausfall 8:15-9:00, Ersatz eingetroffen |
| Unterschrift | MA / Polier |
Papier versus digital
Grenzen des Papier-Stundenzettels
Papier hat im Baustellenalltag Nachteile:
- Zettel gehen verloren oder werden unleserlich
- Manuelle Übertragung in die Lohnabrechnung kostet Zeit
- Nacherfassung riskiert die MiLoG §17 Sieben-Tage-Frist
- Keine automatische Plausibilitätsprüfung
- Auslösungen und Zulagen werden vergessen
- Baustellenbezug fehlt oft, Kostenrechnung leidet
Vorteile digitaler Zeiterfassung
Eine digitale Lösung bietet:
- Erfassung auf dem Smartphone direkt auf der Baustelle
- Automatische Pausenregelung und Zuschlagsberechnung
- Geocheck der Baustelle als Plausibilität
- Freigabe-Workflow Polier oder Bauleiter
- Export in Lohnprogramme (DATEV, Sage, Lexware)
- Auswertung nach Baustelle, Mitarbeiter, Gewerk
Wichtig: Geocheck darf nach DSGVO und Betriebsverfassungsrecht nur zweckgebunden eingesetzt werden. Die Erfassung von Bewegungsprofilen ist nicht zulässig. Stattdessen reicht die einmalige Einbuchung beim Baustellenbetreten.
Arbeitszeitgesetz und Grenzen
Unabhängig vom Tarifvertrag gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG):
- Werktägliche Arbeitszeit: grundsätzlich 8 Stunden, bis 10 Stunden zulässig, wenn Ausgleich innerhalb 6 Monaten oder 24 Wochen
- Pausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit, mindestens 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden
- Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen: mindestens 11 Stunden
- Sonn- und Feiertagsruhe mit Ausnahmen nach §10 ArbZG
Der Stundenzettel sollte diese Grenzen sichtbar machen. Digitale Systeme warnen in der Regel bei Überschreitung.
Aufbewahrung und Datenschutz
- MiLoG §17: mindestens 2 Jahre
- Abgabenordnung §147 (Buchhaltung): 10 Jahre bei lohnrelevanten Unterlagen
- DSGVO Art. 5: Zweckbindung, Datenminimierung, Löschung nach Aufbewahrungsfrist
Digitale Systeme erleichtern die Aufbewahrung und die gezielte Löschung nach Fristende.
Stundenlohnzettel versus Stundenzettel
Begrifflich zu unterscheiden:
- Stundenzettel: arbeitsrechtliche Zeiterfassung für Lohn und MiLoG
- Stundenlohnzettel (im VOB-Kontext): Nachweis von Stundenlohnarbeiten nach §15 VOB/B gegenüber dem AG, vom AG zu unterschreiben, sonst Beweislastverschiebung
Beide Zettel werden in der Regel getrennt geführt, auch wenn die zugrunde liegenden Zeiten identisch sein können.
Typische Fehler
- Nachträgliche Sammel-Erfassung am Monatsende (verstößt gegen §17 MiLoG)
- Pausen werden nicht ausgewiesen
- Zuschläge fehlen, Lohn wird falsch berechnet
- Baustellenbezug unklar, Kostenrechnung ist wertlos
- Stundenzettel und Stundenlohnzettel werden verwechselt
- Keine Freigabe durch Polier oder Bauleiter
Digitale Unterstützung
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