
Die Aufteilung des Leistungsverzeichnisses an Nachunternehmer entscheidet über Kosten, Terminrisiken und Qualität eines Bauvorhabens. Ein Generalunternehmer bündelt dazu Leistungen aus dem eigenen LV zu Vergabepaketen, schreibt sie aus, vergleicht Angebote und beauftragt auf Grundlage eines Nachunternehmer-Vertrags. Entscheidend sind klare Lose, saubere Schnittstellen und Sicherheiten nach VOB/B §17.
Dieser Beitrag zeigt, wie Sie ein LV gewerkeweise aufteilen, welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind und wie Sie Risiken im Vergabeprozess minimieren.
Warum eine saubere LV-Aufteilung entscheidend ist
Wer alles in einem großen Paket vergibt, verliert Wettbewerbsvorteile und setzt sich Ausfallrisiken aus. Wer zu kleinteilig vergibt, erzeugt Koordinationsaufwand und Schnittstellenprobleme. Der Mittelweg zwischen diesen Extremen ist die Kernaufgabe der Vergabestelle beim GU.
Ziele einer sauberen Aufteilung:
- Wettbewerb unter spezialisierten Firmen
- Klare Leistungs- und Schnittstellenbeschreibung
- Kalkulierbare Termine und Übergaben
- Handhabbare Zahl an Vertragspartnern
- Risikostreuung bei Ausfall eines NU
Grundprinzip: Lose bilden
Ein Los ist ein in sich geschlossenes Vergabepaket. Im GU-Geschäft entstehen Lose meist entlang der Gewerkeordnung nach DIN 276 (Kostengliederung) oder der STLB-Bau-Systematik.
Typische Losbildung im Hochbau:
- Erd- und Abbrucharbeiten
- Rohbau (Beton-, Mauer-, Stahlbetonarbeiten)
- Dachdeckung und Abdichtung
- Fenster und Außentüren
- Putz und Trockenbau
- Estrich
- Fliesen
- Bodenbeläge
- Maler
- Elektro
- Heizung, Lüftung, Sanitär (einzeln oder als HLS-Paket)
- Aufzüge
- Außenanlagen
Ob HLS als ein Los oder in drei Losen vergeben wird, hängt von Größe, Regionalmarkt und Koordinationsaufwand ab.
LV-Zerlegung in der Praxis
Ein gut strukturiertes Gesamt-LV erleichtert die Aufteilung erheblich. Üblich ist eine Hierarchie aus Titel, Los und Position.
Schritt 1: Titel prüfen
Das Gesamt-LV (oft GAEB-Datei) enthält typischerweise Titel, die bereits Gewerken entsprechen. Prüfen Sie:
- Sind alle Leistungen eindeutig einem Titel zugeordnet?
- Gibt es Positionen, die gewerkeübergreifend sind (zum Beispiel Leerrohre, die Elektro oder Rohbau übernehmen kann)?
- Sind Eventualpositionen und Alternativpositionen erkennbar?
Schritt 2: Vergabepakete schneiden
Schneiden Sie Pakete entlang der Gewerkegrenzen. Bei grenzwertigen Positionen entscheiden Sie bewusst und dokumentieren die Zuordnung.
Typische Grauzonen:
- Fensterbänke innen: Fenster oder Trockenbau
- Tür-Zargen: Rohbau oder Trockenbau
- Schlitze und Durchbrüche: Rohbau oder Fachgewerk
- Abdichtung Erdgeschoss: Dach/Abdichtung oder Rohbau
Schritt 3: Schnittstellen beschreiben
Jedes Los sollte eine Schnittstellenliste haben, die beschreibt, wer was liefert und in welchem Zustand übergibt.
Beispiel Estrich:
- Vorleistung: Rohbau liefert tragfähigen Untergrund nach DIN 18560, gereinigt und besenrein
- Folgeleistung: Fliesen erhält den Estrich nach der vereinbarten Trocknungszeit und Restfeuchte
- NU-Leistung: Randdämmstreifen, PE-Folie, Dämmung, Estrich, Fugen
Vertrag und Rechtsrahmen
VOB/B als Grundlage
Im GU-NU-Verhältnis wird typischerweise die VOB/B einbezogen. Wichtige Paragraphen:
- §2 VOB/B: Vergütung, Mengenänderungen, Nachträge
- §4 VOB/B: Ausführung, Anordnungsrechte
- §5 VOB/B: Ausführungsfristen
- §6 VOB/B: Behinderung und Unterbrechung
- §8 VOB/B: Kündigung
- §13 VOB/B: Mängelansprüche
- §14 VOB/B: Abrechnung
- §15 VOB/B: Stundenlohnarbeiten
- §16 VOB/B: Zahlung
- §17 VOB/B: Sicherheitsleistung
Sicherheiten nach VOB/B §17
§17 VOB/B regelt Sicherheitsleistungen. Üblich im GU-NU-Verhältnis:
- Vertragserfüllungsbürgschaft: typischerweise 5 bis 10 Prozent der Auftragssumme
- Gewährleistungsbürgschaft: typischerweise 3 bis 5 Prozent nach Abnahme
- Einbehalt auf Abschlagsrechnungen (oft 5 bis 10 Prozent)
Wichtig: §17 erlaubt Bürgschaften einer in der EU zugelassenen Bank oder Kreditversicherung. Höhe und Form sind vertraglich zu vereinbaren.
Weitere Pflichten des GU gegenüber NU
- Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt und Berufsgenossenschaft
- Mindestlohnerklärung nach Mindestlohngesetz §13 (Auftraggeberhaftung)
- SOKA-Bau-Meldung im Bauhauptgewerbe
- A1-Bescheinigung bei entsandten EU-Arbeitnehmern
Der GU haftet als Auftraggeber für Mindestlohnverstöße seiner NU, auch in der Kette. Das MiLoG §13 verweist auf §14 AEntG.
Der Ausschreibungsprozess
Anfrage an mehrere Bieter
Um Wettbewerb zu erzeugen, sollten mindestens drei Angebote eingeholt werden. Im größeren GU-Geschäft sind fünf bis acht Bieter pro Los üblich. Die Anfrage enthält:
- Leistungsverzeichnis (idealerweise als GAEB DA XML X83)
- Vorbemerkungen und Schnittstellenbeschreibung
- Bauzeitenplan mit relevanten Terminen
- Vertragsbedingungen
- Formulare für Preisspiegel und Rückfragen
Preisspiegel und Angebotsvergleich
Ein Preisspiegel stellt die Angebote gegenüber. Er sollte nicht nur Endsummen vergleichen, sondern:
- Einheitspreise je Position
- Mengenansatz (sind Mengen plausibel?)
- Eventualpositionen separat ausweisen
- Nachlässe und Zuschläge transparent machen
- Bedingungen (Zahlungsziel, Gewährleistung, Bürgschaft)
Bieterverhandlung
In privater Vergabe ist die Bieterverhandlung zulässig und üblich. Achten Sie auf:
- Dokumentation der Verhandlungsrunden
- Gleiche Informationsbasis für alle Bieter
- Keine Preisaufklärung, die zu Angebotsänderungen verleitet, die nicht verhandelbar sind
Risiken bei der NU-Vergabe
| Risiko | Gegenmaßnahme |
|---|---|
| NU insolvent | Bonitätsprüfung, Vertragserfüllungsbürgschaft |
| Mindestlohnverstoß durch NU | Nachweise, Prüfpflicht, Vertragsklausel |
| Terminverzug | Vertragsstrafe, klare Meilensteine |
| Schlechtleistung | Gewährleistungsbürgschaft, Einbehalte |
| Schnittstellenkonflikte | Schnittstellenliste, Bauleitungsbesprechungen |
| Nachträge explodieren | LV vollständig, Vorbemerkungen eindeutig |
Sonderfall: Teilkündigung
Bei Schlechtleistung eines NU kann die VOB/B §8 eine Kündigung rechtfertigen. Im laufenden Projekt ist die Ersatzvornahme meist teurer und terminkritisch. Eine frühzeitige schriftliche Fristsetzung mit Kündigungsandrohung ist die rechtliche Grundlage und dokumentiert die Prozessführung.
Digitale Unterstützung
Die LV-Aufteilung, Ausschreibung und NU-Steuerung ist mit Papier und Tabellen kaum handhabbar. Eine spezialisierte Lösung bietet:
- Import des Gesamt-LV als GAEB DA XML
- Zuordnung von Positionen zu Vergabepaketen
- Bieterverwaltung mit Unterlagenstatus
- Automatischer Preisspiegel
- NU-Verträge mit Bürgschafts- und Sicherheitsverwaltung
- Abruf, Abrechnung und Gewährleistung nachverfolgen
Mit BauGrid Nachunternehmer-Steuerung bilden Sie den gesamten Vergabe- und Abwicklungsprozess digital ab, inklusive Preisspiegel, Sicherheitenverwaltung und Leistungsabruf. Verknüpft mit Aufmaß und Mängelmanagement haben Sie den vollständigen Überblick vom Angebot bis zur Gewährleistungsfreigabe. Testen Sie BauGrid kostenlos und strukturieren Sie Ihre NU-Vergabe.
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