E-Rechnung 2027 - jetzt vorbereitenZum Konto
Vertrag

Mangelbeseitigungsfrist

Die Mangelbeseitigungsfrist ist die Frist, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Beseitigung eines Mangels setzt. Sie muss angemessen sein, also den Aufwand, die Vorbereitungszeit und die Erreichbarkeit berücksichtigen. Erst nach fruchtlosem Ablauf entstehen die weiteren Rechte wie Ersatzvornahme oder Minderung.

Fast alle Mängelrechte setzen voraus, dass der Auftragnehmer zuerst selbst nachbessern durfte. Die Fristsetzung ist deshalb der Schlüssel: Ist sie fehlerhaft, scheitern die daran anknüpfenden Ansprüche.

Die Aufforderung

Nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B hat der Auftragnehmer alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Die Mängelrüge muss den Mangel so beschreiben, dass der Auftragnehmer ihn auffinden kann. Eine Ursachenanalyse ist nicht erforderlich; es genügt die Beschreibung der Erscheinung, das sogenannte Symptom.

Angemessene Frist

Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab:

  • Umfang und Schwierigkeit der Arbeiten
  • Vorlauf für Material, Gerüst oder Nachunternehmer
  • Witterung und Zugänglichkeit
  • Dringlichkeit, etwa bei Gefahr für Personen oder Folgeschäden

Eine zu kurze Frist ist nicht unwirksam; sie setzt in der Regel eine angemessene Frist in Gang. Sicherer ist es, von vornherein realistisch zu terminieren und die Frist bei begründetem Bedarf zu verlängern.

Nach fruchtlosem Ablauf

Beseitigt der Auftragnehmer den Mangel nicht innerhalb der Frist, kann der Auftraggeber nach § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, siehe Ersatzvornahme. Im BGB-Vertrag gilt § 637 BGB, siehe Selbstvornahme. Daneben kommen Minderung und Schadensersatz in Betracht.

Wirkung auf die Verjährung

Der Anspruch auf Beseitigung der gerügten Mängel verjährt nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B in zwei Jahren ab Zugang des schriftlichen Verlangens, jedoch nicht vor Ablauf der Regelfristen. Nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung beginnt für diese Leistung eine neue Frist von zwei Jahren.

Häufige Fehler

  • Rüge ohne Fristsetzung, sodass keine Rechte entstehen.
  • Frist per Telefon gesetzt und nicht dokumentiert.
  • Mangel nur pauschal beschrieben, etwa Dach undicht, ohne Ort.
  • Ersatzvornahme beauftragt, bevor die Frist abgelaufen ist.

BauGrid erfasst Mängel mit Foto und Pin am PDF-Plan, weist sie dem Nachunternehmer zu, verfolgt Fristen und erstellt die Mängelrüge nach § 13 VOB/B (Mängelmanagement).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • VOB/B 2016 § 13 Abs. 5
  • BGB §§ 634, 635, 636, 637
BauGrid

Mangelbeseitigungsfrist in der Praxis umsetzen.

BauGrid bildet VOB, GAEB, REB und die wichtigsten Rechnungsformate direkt im Tool ab. Kostenlos starten mit bis zu 5 Nutzern.

Einfach. Mächtig. Sofort startklar.

Wenn Sie eine Email schreiben können, können Sie BauGrid bedienen. Konto anlegen und mit dem ersten Projekt loslegen - kein Onboarding-Marathon, keine Schulungstage.