Wer eine Baustelle ohne Einrichtungsplan startet, entscheidet auf der Baustelle unter Zeitdruck, wo der Kran steht und wo das Material liegt. Diese Entscheidungen sind später kaum korrigierbar.
Inhalt
- Baufeldgrenzen, Nachbarbebauung und Bestand
- Zufahrten, Verkehrswege, Wendemöglichkeiten und Tragfähigkeit
- Kranstandorte mit Schwenkbereichen und Lastdiagrammen
- Lagerflächen je Gewerk und Vormontageflächen
- Container für Büro, Aufenthalt, Sanitär und Lager
- Medienanschlüsse: Strom, Wasser, Abwasser, Datenverbindung
- Bauzaun, Beleuchtung, Tore und Sicherungsmaßnahmen
- Entsorgung, Reifenwaschanlage, Bodenlagerung
Zusammenspiel mit anderen Plänen
Der Einrichtungsplan hängt eng mit dem SiGe-Plan und der Baustellenordnung zusammen. Verkehrswege, Rettungswege und gemeinsam genutzte Einrichtungen müssen widerspruchsfrei sein. Ändert sich der Bauablauf, ändert sich häufig auch die Einrichtung; der Plan ist deshalb in Bauphasen zu denken, etwa Rohbau und Ausbau.
Bedeutung für die Kalkulation
Die Baustelleneinrichtung ist ein wesentlicher Teil der Baustellengemeinkosten. Aus dem Plan ergeben sich Vorhaltezeiten für Kran, Gerüst und Container, die mit der geplanten Bauzeit multipliziert werden. Verlängert sich die Bauzeit, laufen diese Kosten weiter, was bei einer Bauzeitverlängerung zu beziffern ist.
Häufige Fehler
- Kranstandort ohne Prüfung der Schwenkbereiche über Nachbargrundstücke.
- Lagerflächen zu knapp, sodass Material mehrfach umgesetzt wird.
- Nur eine Fassung für das gesamte Projekt, obwohl sich Ausbau und Rohbau stark unterscheiden.
- Kosten der Einrichtung pauschal geschätzt statt aus Vorhaltezeiten gerechnet.
BauGrid führt Pläne und Projektdokumente mit Freigabe je Firma und verwaltet Geräte mit Standort und Wartung (Dateiablage, Geräteverwaltung).
- BaustellV §§ 2, 3
- DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
- DIN 4124 Baugruben und Gräben
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