Auf einer Baustelle arbeiten viele Firmen mit unterschiedlichen Gewohnheiten. Die Baustellenordnung sorgt dafür, dass für alle dieselben Regeln gelten, vom Zutritt bis zur Entsorgung.
Typische Inhalte
- Zutritt und Anmeldung, Ausweispflicht, Besucherregelung
- Arbeitszeiten und Lärmschutz, insbesondere in Wohngebieten
- Verkehrswege, Anlieferung, Zufahrten und Kranbereiche
- Lager- und Stellflächen je Gewerk
- persönliche Schutzausrüstung und Verhaltensregeln
- Umgang mit Strom, Wasser und Bauwasser
- Abfalltrennung, Reinigung, Winterdienst
- Rauch-, Alkohol- und Handyregelungen
- Meldewege bei Unfall, Brand und Schaden
Verbindlichkeit
Die Baustellenordnung entfaltet Wirkung, wenn sie Vertragsbestandteil wird, also den Vergabeunterlagen beiliegt oder im Bauvertrag in Bezug genommen ist. Dann trifft die Pflicht zur Einhaltung auch die Nachunternehmer, was im Nachunternehmervertrag weitergegeben werden muss.
Regeln mit Kostenfolgen, etwa Vertragsstrafen für unterlassene Reinigung oder Kosten der Fremdentsorgung, müssen eindeutig formuliert sein. Pauschale Abzüge ohne vertragliche Grundlage sind angreifbar.
Abgrenzung zum SiGe-Plan
Der SiGe-Plan nach Baustellenverordnung ist ein Sicherheitsinstrument des Bauherrn und wird vom SiGeKo erstellt. Die Baustellenordnung ist ein organisatorisches Regelwerk, das darüber hinaus Ordnung, Logistik und Zusammenarbeit regelt. Beide ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht. Ebenso wenig ersetzt die Baustellenordnung die Gefährdungsbeurteilung des einzelnen Arbeitgebers.
Praxis
Sinnvoll ist eine kurze, lesbare Fassung, die beim ersten Zutritt ausgehändigt und mit der Unterweisung verbunden wird. Die Aushändigung sollte dokumentiert werden. Änderungen im Bauablauf, etwa eine neue Zufahrt, gehören in eine aktualisierte Fassung mit Datum.
Häufige Fehler
- Ordnung wird verteilt, aber nicht Vertragsbestandteil; Verstöße bleiben folgenlos.
- Regeln widersprechen dem SiGe-Plan.
- Keine Fortschreibung, obwohl sich Zufahrten und Lagerflächen mehrfach geändert haben.
- Nachunternehmer der zweiten Ebene kennen die Ordnung nicht.
BauGrid legt Projektdokumente an einem Ort ab, mit Ordnern aus Vorlagen, Freigabe je Firma und Protokoll (Dateiablage, Nachunternehmer).
- BaustellV §§ 2, 3
- ArbSchG §§ 5, 8, 12
- DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
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