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Dokumentation

Fotodokumentation

Die Fotodokumentation hält den Bauzustand im Bild fest. Sie dient als Nachweis für ausgeführte Leistungen, für später verdeckte Bauteile, für Mängel und für Behinderungen. Ihr Beweiswert hängt davon ab, ob Zeitpunkt, Ort und Bezug zum Bauteil nachvollziehbar sind.

Ein Foto ist der schnellste Nachweis auf der Baustelle und zugleich der am häufigsten unbrauchbare. Ein Bild ohne Datum, ohne Ort und ohne erkennbaren Zusammenhang beweist im Zweifel nichts.

Was fotografiert werden sollte

  • Bauteile, die später verdeckt werden: Bewehrung, Abdichtung, Dämmung, Leitungen im Estrich, Rohrgräben
  • Zustand vor Beginn der eigenen Arbeiten, um Vorschäden abzugrenzen
  • Mängel mit Übersicht und Detail
  • Behinderungen und deren Ursache, etwa fehlende Vorleistungen
  • Lieferungen und Wareneingang
  • Zustand bei Übergabe und Abnahmebegehung

Was ein Foto braucht

  • Aufnahmedatum und Uhrzeit
  • Ortsangabe: Bauteil, Geschoss, Raum oder Achse
  • ein Bezugsmaß, etwa ein Zollstock, wenn Größen erkennbar sein sollen
  • eine Übersichtsaufnahme zusätzlich zum Detail, damit die Verortung möglich ist
  • eine kurze Beschreibung

Verhältnis zum gemeinsamen Aufmaß

Ein Foto ersetzt kein Aufmaß. Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer nach § 14 Abs. 2 VOB/B rechtzeitig gemeinsame Feststellungen zu beantragen. Fotos stützen diese Feststellung, ersetzen sie aber nicht.

Datenschutz

Auf Baustellenfotos sind häufig Personen zu sehen. Für die Dokumentation des Bauzustands sind Personen nicht erforderlich; sie sollten vermieden oder unkenntlich gemacht werden. Für eine Veröffentlichung, etwa auf der Firmenwebsite, ist eine Einwilligung erforderlich.

Häufige Fehler

  • Fotos bleiben auf privaten Mobiltelefonen und gehen verloren.
  • Kein Ortsbezug, sodass in der Auswertung niemand weiß, welche Wand gemeint ist.
  • Nur Detailaufnahmen ohne Übersicht.
  • Fotos werden nachbearbeitet, was den Beweiswert schwächt.

BauGrid ordnet Baustellenfotos nach Bauteil, Geschoss und Raum, beschreibt sie mit KI, macht sie in normaler Sprache durchsuchbar und arbeitet mit der Kamera auch offline (Baustellenfotos, Mängelmanagement).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • VOB/B 2016 § 14 Abs. 2
  • DSGVO Art. 6
  • KunstUrhG §§ 22, 23
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