Die Abnahme ist der wichtigste Zeitpunkt im Bauvertrag: Sie löst die Fälligkeit der Vergütung aus, wendet die Beweislast, lässt die Gefahr übergehen und startet die Verjährung der Mängelansprüche. Die Begehung ist der Ort, an dem das passiert.
Vorbereitung
- Fertigstellung anzeigen und den Termin schriftlich vereinbaren
- eigene Vorbegehung durchführen und offensichtliche Mängel vorher beseitigen
- Revisionsunterlagen, Prüfprotokolle und Nachweise bereitlegen
- Zugang zu allen Bereichen sicherstellen, Beleuchtung und Leitern organisieren
- Teilnehmer festlegen: Bauleitung beider Seiten, betroffene Nachunternehmer, gegebenenfalls Planer
Ablauf
Die Beteiligten gehen die Leistung gemeinsam durch und halten Feststellungen fest. Jeder Punkt wird beschrieben, verortet und fotografiert. Zu jedem Mangel gehören eine Frist zur Beseitigung und ein Verantwortlicher.
Protokoll
Das Abnahmeprotokoll sollte enthalten:
- Datum, Ort, Teilnehmer und Gegenstand der Abnahme
- Erklärung, ob die Leistung abgenommen wird
- Liste der festgestellten Mängel mit Fristen
- Vorbehalte, insbesondere der Vorbehalt der Vertragsstrafe
- Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche
- Unterschriften beider Seiten
Verweigerung der Abnahme
Nach § 12 Abs. 3 VOB/B kann die Abnahme wegen wesentlicher Mängel bis zur Beseitigung verweigert werden. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung; sie werden in das Protokoll aufgenommen. Wird die Abnahme trotz Aufforderung nicht erklärt, kommen die Regeln zur fiktiven Abnahme in Betracht.
Häufige Fehler
- Der Vorbehalt der Vertragsstrafe wird vergessen; der Anspruch entfällt.
- Mängel werden ohne Frist notiert.
- Die Abnahme wird stillschweigend durch Nutzung herbeigeführt, bevor Restleistungen fertig sind.
- Kein Protokoll, sodass der Zeitpunkt der Abnahme später streitig ist.
BauGrid erfasst Mängel mit Foto und Pin am PDF-Plan, weist sie dem Nachunternehmer zu und verfolgt Fristen (Mängelmanagement, Termine).
- VOB/B 2016 § 12 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4, § 11 Abs. 4
- BGB §§ 640, 641
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