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Arbeitsrecht

Auslösung

Die Auslösung ist eine tarifliche Leistung für Beschäftigte, die auf einer auswärtigen Arbeitsstelle eingesetzt sind und nicht täglich nach Hause zurückkehren können. Sie gleicht Mehraufwand für Verpflegung und Unterkunft aus und ist kein Arbeitslohn für geleistete Arbeit.

Wer montags mit dem Bulli zur Baustelle 300 Kilometer entfernt fährt und erst freitags zurückkommt, hat Kosten, die zu Hause nicht anfallen. Die Auslösung deckt genau diesen Mehraufwand.

Voraussetzungen

Nach dem BRTV-Bau kommt es darauf an, ob die Arbeitsstelle so weit vom Betrieb oder von der Wohnung entfernt liegt, dass eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist. Ist sie zumutbar, gibt es je nach Entfernung einen Verpflegungszuschuss und eine Fahrtkostenabgeltung statt der vollen Auslösung. Entfernungsgrenzen und Beträge ergeben sich aus dem jeweils geltenden Tarifvertrag.

Abgrenzung

  • Auslösung: Ausgleich für Verpflegung und Unterkunft bei auswärtiger Übernachtung.
  • Verpflegungszuschuss: Ausgleich für Mehraufwand bei täglicher Rückkehr.
  • Fahrtkostenabgeltung: Ausgleich für die Fahrt, unabhängig von der Fahrtzeit als Arbeitszeit.

Steuerliche Behandlung

Auslösungen können im Rahmen der steuerlichen Verpflegungspauschalen und der Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit steuerfrei bleiben. Wird mehr gezahlt, als steuerlich zulässig ist, ist der übersteigende Teil lohnsteuerpflichtig. Grundlage sind die Regelungen zur Auswärtstätigkeit im Einkommensteuergesetz. Voraussetzung ist in jedem Fall ein Nachweis über Einsatzort, Abwesenheitstage und gegebenenfalls Übernachtung.

Bedeutung für die Kalkulation

Auslösung, Verpflegungszuschuss und Fahrtkosten gehören zu den Lohnnebenkosten und fließen über den Mittellohn in den Einheitspreis ein. Bei Baustellen fern vom Betriebssitz kann dieser Anteil den Preisunterschied zum ortsansässigen Wettbewerber ausmachen.

Häufige Fehler

  • Auslösung gezahlt, ohne die Abwesenheit zu dokumentieren; bei der Lohnsteuerprüfung wird sie dann als Arbeitslohn behandelt.
  • Auslösung auf den Mindestlohn angerechnet, obwohl Aufwandsersatz den Mindestlohn nicht erfüllt.
  • Kalkulation ohne Auslösung, obwohl die Baustelle weit entfernt liegt.
  • Pauschale Zahlung ohne Bezug zu tatsächlichen Einsatztagen.

BauGrid erfasst Zeiten je Baustelle mit Einsatzort und übergibt Lohnarten an den Lohnlauf und den DATEV-Export (Zeiterfassung, Baulohn).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • BRTV-Bau § 7
  • EStG § 9 Abs. 4a
  • EStG § 3 Nr. 13, Nr. 16
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