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Dokumentation

Stundennachweis

Der Stundennachweis dokumentiert je Beschäftigtem und Tag Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie den Einsatzort. Er ist Grundlage für Lohnabrechnung, Nachkalkulation und die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen nach MiLoG und ArbZG.

Der Stundennachweis ist das meistgenutzte Dokument der Baustelle und zugleich das am häufigsten vernachlässigte. Er wird gleich für vier Zwecke gebraucht: Lohn, Nachweis gegenüber Behörden, Nachkalkulation und Abrechnung von Regieleistungen.

Gesetzliche Pflichten

  • Nach § 17 MiLoG sind in den Branchen des § 2a SchwarzArbG, also auch am Bau, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
  • Nach § 16 Abs. 2 ArbZG ist die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen; die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
  • Hinzu kommt die allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Inhalt

  • Name des Beschäftigten und Datum
  • Beginn, Ende und Pausen, nicht nur die Summe
  • Baustelle oder Kostenstelle
  • Tätigkeit und gegebenenfalls Position des Leistungsverzeichnisses
  • Fehlzeiten mit Grund, etwa Urlaub, Krankheit, Schlechtwetter
  • zuschlagspflichtige Stunden getrennt ausgewiesen

Unterschied zum Stundenlohnzettel

Der Stundennachweis dient dem Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem. Der Stundenlohnzettel nach § 15 VOB/B dient dem Außenverhältnis zum Auftraggeber und begründet einen Vergütungsanspruch für Stundenlohnarbeiten. Beide sind getrennt zu führen, auch wenn sie dieselben Stunden betreffen.

Häufige Fehler

  • Nur Tagessummen erfasst, ohne Beginn und Ende; die Aufzeichnung genügt dann nicht dem MiLoG.
  • Pausen pauschal abgezogen, obwohl sie nicht so genommen wurden.
  • Nacherfassung am Monatsende außerhalb der Sieben-Tage-Frist.
  • Zettel auf Papier, die auf der Baustelle liegen bleiben und bei einer Prüfung fehlen.

BauGrid erfasst Zeiten per App mit GPS oder am Kiosk am Bauwagen, rechnet ArbZG-Pausen und BRTV-Zuschläge und erzeugt Stundenzettel-PDF und Monatsabschluss (Zeiterfassung, Verwaltung).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • MiLoG § 17
  • ArbZG § 16 Abs. 2
  • VOB/B 2016 § 15
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