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Vorlage · Zeiterfassung

Stundenzettel Vorlage für den Bau: Excel mit Formeln und Word zum Ausfüllen.

Ein Wochenblatt je Mitarbeiter mit Datum, Baustelle, Tätigkeit, Beginn, Ende, Pause und Netto-Stunden. Die Excel-Version rechnet die Stunden und vergleicht Ist mit Soll, die Word-Version ist für den Klemmbrett-Einsatz auf der Baustelle gedacht. Alle Felder, die § 17 MiLoG verlangt, sind enthalten.

Kostenlos, ohne E-Mail-Adresse und ohne Registrierung. Muster, keine Rechtsberatung. Die Datei enthält ein Blatt "Hinweise" mit Ausfüllhilfe.

Weiterlesen:Glossar: MiLoG § 17Glossar: ArbeitszeitgesetzGlossar: Stundenlohnarbeiten

Was die Vorlage enthält

Die Excel-Datei besteht aus dem Wochenblatt und einem Blatt "Hinweise". Die Word-Datei enthält das gleiche Wochenblatt als Formular auf einer DIN-A4-Seite.

Kopf des Blattes
Name, Personalnummer, Firma, Kalenderwoche, Bauleitung, Standard-Baustelle und Soll-Stunden je Woche. Das Datum des Montags füllt die Datumsspalte für alle sieben Tage.
Sieben Tageszeilen
Montag bis Sonntag mit Datum, Baustelle/Projekt, Tätigkeit, Beginn, Ende, Pause in Minuten, Netto-Stunden und Bemerkung. Samstag und Sonntag bleiben leer, wenn nicht gearbeitet wurde.
Formel für Netto-Stunden
(Ende - Beginn) abzüglich Pause, gerundet auf zwei Stellen. Nachtschichten über Mitternacht werden richtig berechnet, weil die Formel den Tageswechsel berücksichtigt.
Ist, Soll und Differenz
Summe der Netto-Stunden, Soll-Stunden aus dem Kopf und die Differenz als Mehr- oder Minderstunden. Die Basis für Überstundenkonten und Zuschläge.
Unterschriftsfelder
Datum und Unterschrift von Mitarbeiter und Bauleitung oder Vorgesetzten. Erst mit beiden Unterschriften ist der Zettel ein belastbarer Nachweis.
Rechtliche Hinweise im Blatt
Pausenregel nach § 4 ArbZG, Frist und Aufbewahrung nach § 17 MiLoG stehen direkt auf dem Blatt, damit auch neue Mitarbeiter sie kennen.

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Kopf ausfüllen
    Name, Personalnummer, Firma und Kalenderwoche eintragen. In der Excel-Version zusätzlich das Datum des Montags und die Soll-Stunden je Woche (zum Beispiel 40).
  2. 2
    Je Arbeitstag Beginn und Ende eintragen
    Uhrzeiten im Format 07:00 und 16:30. In Excel als Uhrzeit eintippen, dann rechnet die Formel. Bei mehreren Baustellen an einem Tag die Bemerkung nutzen oder ein zweites Blatt anlegen.
  3. 3
    Pause in Minuten notieren
    Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Die Pause wird von der Brutto-Anwesenheit abgezogen.
  4. 4
    Baustelle und Tätigkeit ergänzen
    Die Standard-Baustelle aus dem Kopf wird vorbelegt; wer wechselt, überschreibt sie. Die Tätigkeit hilft später bei der Nachkalkulation und beim Regiebericht.
  5. 5
    Prüfen, unterschreiben, ablegen
    Summe kontrollieren, Zettel von Mitarbeiter und Bauleitung unterschreiben lassen und mindestens zwei Jahre aufbewahren. Spätestens am siebten Kalendertag nach dem Arbeitstag muss die Aufzeichnung vorliegen.

Rechtlicher Hintergrund

Für das Baugewerbe gilt die besondere Aufzeichnungspflicht des § 17 Mindestlohngesetz. Arbeitgeber in den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen, darunter das Bauhauptgewerbe, müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzeichnen. Die Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Geprüft wird das von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, die die Unterlagen am Ort der Beschäftigung sehen will.

Daneben verlangt § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz die Aufzeichnung der über acht Stunden werktäglich hinausgehenden Arbeitszeit, ebenfalls mit zwei Jahren Aufbewahrung. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) zudem klargestellt, dass Arbeitgeber aus dem Arbeitsschutzgesetz heraus verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Ein vollständiger Stundenzettel erfüllt beide Zwecke, wenn er täglich geführt und zeitnah abgezeichnet wird.

Der Stundenzettel ist nicht zu verwechseln mit dem Stundenlohnzettel nach § 15 VOB/B. Dieser belegt Stundenlohnarbeiten gegenüber dem Auftraggeber und muss von ihm gegengezeichnet werden. Für diesen Zweck bietet BauGrid den digitalen Regiebericht mit Arbeitern, Material und Geräten.

Tarifliche Regeln wie der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) und die Meldungen an die SOKA-BAU setzen ebenfalls saubere Stundenaufzeichnungen voraus. Muster, keine Rechtsberatung: Diese Vorlage bildet die üblichen Felder ab und ersetzt keine arbeitsrechtliche Prüfung im Einzelfall.

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Die BauGrid-Zeiterfassung führt die gleichen Felder wie der Stundenzettel, nur ohne Abtippen. Sie ist dauerhaft kostenlos für bis zu 20 Mitarbeiter, danach 3 € je weiterem Nutzer und Monat.

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Passende Module

Häufige Fragen

Nach § 17 Abs. 1 MiLoG müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. In der Praxis kommen Name, Datum, Pausen, Baustelle oder Projekt, Tätigkeit und die Unterschrift von Mitarbeiter und Bauleitung dazu, damit der Zettel als Nachweis taugt.

Mindestens zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem die Aufzeichnung vorzunehmen war (§ 17 Abs. 2 MiLoG). Für Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich gilt nach § 16 Abs. 2 ArbZG ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren.

Spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Wer den Zettel täglich führt, ist auf der sicheren Seite und vermeidet Erinnerungslücken.

Die Vorlage enthält die Felder, die die Finanzkontrolle Schwarzarbeit abfragt: Beginn, Ende, Pause, Dauer, Name, Datum. Entscheidend ist, dass die Zettel vollständig, zeitnah und für alle Beschäftigten geführt werden und bei der Prüfung vorgelegt werden können.

Der Stundenzettel dokumentiert die Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber und dem Zoll. Der Stundenlohnzettel (Regiebericht) belegt Stundenlohnarbeiten gegenüber dem Auftraggeber und wird von ihm gegengezeichnet. Beide Dokumente haben unterschiedliche Empfänger und Rechtsgrundlagen.