Kaum ein Thema sorgt auf dem Bau für so viel Streit wie die Fahrtzeit. Der Grund ist, dass zwei völlig unterschiedliche Regelwerke betroffen sind und beide zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.
Zwei getrennte Fragen
- Arbeitszeit nach ArbZG: Zählt die Fahrt für die Höchstarbeitszeit, die Pausen und die Ruhezeit? Entscheidend ist, ob die Fahrt fremdnützig ist, also im Interesse des Arbeitgebers und auf dessen Anordnung erfolgt.
- Vergütung: Ist die Fahrt zu bezahlen? Das richtet sich nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung, nicht nach dem ArbZG.
Eine Fahrt kann also vergütungspflichtig sein, ohne Arbeitszeit im Sinne des ArbZG zu sein, und umgekehrt.
Typische Konstellationen
- Fahrt von der Wohnung direkt zur Baustelle: in der Regel Wegezeit und weder Arbeitszeit noch vergütungspflichtig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Sammelplatz im Betrieb angeordnet: Ab dem Treffpunkt beginnt regelmäßig die vom Arbeitgeber veranlasste Fahrt; sie ist dann als Arbeitszeit zu behandeln.
- Fahrer eines Firmenfahrzeugs mit Kolonne: Das Führen des Fahrzeugs ist Arbeitsleistung.
- Fahrt zwischen zwei Baustellen während des Tages: Arbeitszeit.
Regelungen im BRTV
Der BRTV-Bau enthält Regelungen zur Fahrtkostenabgeltung, zum Verpflegungszuschuss und zur Auslösung bei auswärtigen Arbeitsstellen. Diese Leistungen gleichen Aufwand aus; sie sind von der Vergütung der Fahrtzeit als Arbeitszeit zu unterscheiden. Die Einzelheiten und Beträge ergeben sich aus dem geltenden Tarifvertrag.
Erfassung
Damit die Abgrenzung belegbar ist, sollten Fahrtzeiten getrennt von den Baustellenstunden erfasst werden, mit Startort, Zielort und Anlass. Das hilft zugleich in der Kalkulation, weil Fahrtzeiten und Fahrtkosten zu den Lohnnebenkosten gehören.
Häufige Fehler
- Fahrtzeiten als Baustellenstunden gebucht und damit in die Leistung der Position eingerechnet.
- Sammelplatzanordnung nur mündlich, sodass unklar ist, ab wann die Arbeitszeit läuft.
- Ruhezeit nach § 5 ArbZG unterschritten, weil lange Rückfahrten nicht mitgerechnet wurden.
- Auslösung und Fahrtzeitvergütung vermischt.
BauGrid erfasst Zeiten je Tag, Baustelle und Tätigkeit und rechnet Fahrzeiten im Lohnlauf gesondert (Zeiterfassung, Baulohn).
- ArbZG §§ 2, 3, 5
- BRTV-Bau § 7
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