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Normen

DGUV Vorschrift 38(DGUV V 38)

Die DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten ist die Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung für Bauarbeiten. Sie konkretisiert die Anforderungen an sicheres Arbeiten auf Baustellen, etwa zu Absturzsicherung, Verkehrswegen, Gerüsten, Baugruben und Gräben, und ist für die Mitgliedsbetriebe verbindlich.

Das Arbeitsschutzgesetz formuliert allgemeine Pflichten. Was das konkret auf einer Baustelle bedeutet, steht in den Vorschriften der Unfallversicherungsträger. Für den Bau ist das die DGUV Vorschrift 38, die frühere BGV C22.

Geltungsbereich

Die Vorschrift gilt für Bauarbeiten, also für Arbeiten zur Errichtung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung baulicher Anlagen einschließlich der vorbereitenden und abschließenden Arbeiten. Sie richtet sich an die Unternehmer der Mitgliedsbetriebe und deren Beschäftigte.

Wichtige Themenfelder

  • Absturzsicherung und Auffangeinrichtungen
  • Verkehrswege, Zugänge und Beleuchtung auf der Baustelle
  • Gerüste, Leitern und Arbeitsplattformen
  • Baugruben und Gräben, Böschungen und Verbau
  • Abbruch- und Umbauarbeiten
  • Zusammenwirken mehrerer Unternehmen auf einer Baustelle
  • Anforderungen an Aufsichtführende

Ergänzend gelten weitere DGUV Vorschriften und Regeln, etwa zur elektrischen Sicherheit auf Baustellen, sowie die technischen Regeln für Arbeitsstätten und Betriebssicherheit.

Verhältnis zu anderen Regelwerken

  • ArbSchG: allgemeine Pflichten des Arbeitgebers, insbesondere Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.
  • [BaustellV](/glossar/baustellv): Pflichten des Bauherrn, Vorankündigung, SiGeKo und SiGe-Plan.
  • DGUV Vorschrift 38: konkrete Anforderungen an die Ausführung der Bauarbeiten.

Die Regelwerke ergänzen einander. Wer den SiGe-Plan hat, aber keine Gefährdungsbeurteilung, erfüllt seine Pflichten nicht.

Praxis

Die Vorschrift wird bei Baustellenbegehungen der Berufsgenossenschaft herangezogen. Typische Beanstandungen betreffen fehlende Absturzsicherungen, ungesicherte Öffnungen, unzureichend gesicherte Gräben und den Zustand von Gerüsten.

Häufige Fehler

  • Kurzfristige Arbeiten am Dach ohne Absturzsicherung, weil es nur zehn Minuten dauert.
  • Gerüst ohne Freigabe und ohne Kennzeichnung genutzt.
  • Graben ohne Verbau bei einer Tiefe, die ihn erfordert.
  • Aufsichtführender benannt, aber nicht anwesend.

BauGrid dokumentiert Begehungen, Mängel und Fotos mit Bezug auf Bauteil und Plan (Mängelmanagement, Baustellenfotos).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
  • ArbSchG §§ 5, 12
  • BaustellV §§ 2, 3
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