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Arbeitsrecht

Erschwerniszuschlag

Der Erschwerniszuschlag ist ein tariflicher Aufschlag für Arbeiten unter besonders belastenden Bedingungen, etwa unter starkem Schmutz, Nässe, Hitze, in Zwangshaltung oder unter Druckluft. Er wird zusätzlich zum Stundenlohn für die Dauer der erschwerten Arbeit gezahlt.

Nicht jede Stunde auf dem Bau ist gleich anstrengend. Wer im engen Schacht arbeitet, unter Wasser mischt oder Beton in praller Hitze verarbeitet, leistet mehr als bei gleicher Tätigkeit unter Normalbedingungen. Der Erschwerniszuschlag bildet das ab.

Erfasste Arbeiten

Der BRTV-Bau verweist auf einen Katalog erschwerter Arbeiten. Typisch sind:

  • Arbeiten in starkem Schmutz oder Staub
  • Arbeiten in Nässe oder unter Wasser
  • Arbeiten unter Druckluft
  • Arbeiten in Zwangshaltung, engen Räumen oder Schächten
  • Arbeiten mit besonders belastenden Stoffen oder unter Hitzeeinwirkung
  • Abbruch- und Sanierungsarbeiten unter besonderen Schutzmaßnahmen

Der Katalog und die zugehörigen Sätze ergeben sich aus dem jeweils geltenden Tarifvertrag.

Berechnung

Der Zuschlag wird für die Stunden gezahlt, in denen die erschwerte Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde, nicht pauschal für den ganzen Tag. Deshalb muss die Zeiterfassung die Tätigkeit und die Dauer festhalten. Der Zuschlag tritt neben die zeitbezogenen Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.

Verhältnis zum Arbeitsschutz

Ein Erschwerniszuschlag ersetzt keine Schutzmaßnahme. Wo eine Gefährdungsbeurteilung eine Belastung feststellt, sind zuerst technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Zuschläge gleichen die verbleibende Belastung finanziell aus, senken sie aber nicht.

Häufige Fehler

  • Der Zuschlag wird pauschal je Tag gezahlt, obwohl die erschwerte Arbeit nur zwei Stunden dauerte.
  • Die Tätigkeit wird nicht dokumentiert, sodass bei einer Prüfung der Anlass fehlt.
  • Erschwerniszuschläge werden mit Schmutzzulagen aus anderen Tarifwerken vermischt.
  • Der Zuschlag fließt nicht in die Kalkulation, obwohl das Gewerk regelmäßig erschwert arbeitet.

BauGrid erfasst Zeiten mit Tätigkeit und Baustelle und rechnet Zuschläge im Lohnlauf (Zeiterfassung, Baulohn).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • BRTV-Bau § 6
  • ArbSchG § 5
  • DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
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