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Arbeitsrecht

Zuschläge am Bau

Zuschläge am Bau sind tarifliche Aufschläge auf den Stundenlohn für Arbeit zu besonderen Zeiten oder unter besonderen Bedingungen. Der BRTV-Bau kennt insbesondere Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit; die Sätze ergeben sich aus dem jeweils geltenden Tarifvertrag.

Zuschläge sind mehr als eine Lohnposition. Sie steuern, wann gearbeitet wird, und sie sind bei Prüfungen durch Zoll, Rentenversicherung und Finanzamt ein Schwerpunkt.

Zuschlagsarten

  • Überstundenzuschlag: für Arbeit über die tarifliche Arbeitszeit hinaus. Ob eine Stunde als Überstunde gilt, hängt von der betrieblichen Arbeitszeitverteilung und vom Arbeitszeitkonto ab.
  • Nachtarbeitszuschlag: für Arbeit in dem im Tarifvertrag festgelegten Nachtzeitraum.
  • Sonn- und Feiertagszuschlag: für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, wobei Feiertagsarbeit regelmäßig am höchsten vergütet wird.
  • [Erschwerniszuschlag](/glossar/erschwerniszuschlag): für Arbeiten unter besonderen Belastungen.

Die konkreten Prozentsätze und die Bezugsgröße stehen im BRTV-Bau in der geltenden Fassung.

Steuerliche Behandlung

Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nach § 3b EStG in bestimmten Grenzen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass sie neben dem Grundlohn gezahlt und einzeln nachgewiesen werden. Der Überstundenzuschlag ist dagegen steuerpflichtig. Ohne saubere Zeiterfassung je Stunde und Tag lässt sich die Steuerfreiheit im Prüfungsfall nicht halten.

Zusammenspiel mit dem Arbeitszeitkonto

Zuschlagspflichtige Stunden werden ausgezahlt, die Grundstunden können ins Konto gebucht werden. Wer die Zuschläge mit ins Guthaben schiebt, verliert die steuerliche Zuordnung und riskiert Nachforderungen.

Häufige Fehler

  • Zuschläge pauschal je Monat gezahlt statt je nachgewiesener Stunde; die Steuerfreiheit entfällt.
  • Nachtzeitraum aus einem anderen Tarifvertrag verwendet.
  • Zuschlag auf den Gesamtlohn einschließlich Auslösung berechnet statt auf den tariflichen Grundlohn.
  • Feiertage nach dem falschen Bundesland bewertet; maßgeblich ist der Ort der Arbeitsstelle.

BauGrid erfasst Zeiten mit App oder Kiosk, rechnet BRTV-Zuschläge und ArbZG-Pausen und übergibt sie an den Lohnlauf (Zeiterfassung, Baulohn).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • BRTV-Bau § 3
  • EStG § 3b
  • ArbZG § 6
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