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Arbeitsrecht

Urlaubskasse Bau(ULAK)

Die Urlaubskasse der Bauwirtschaft führt das tarifliche Urlaubsverfahren des Baugewerbes. Weil Beschäftigte häufig den Betrieb wechseln, werden Urlaubsansprüche betriebsübergreifend bei der Kasse geführt. Der Betrieb zahlt Beiträge, gewährt Urlaub und erhält die gezahlte Urlaubsvergütung erstattet.

Im Baugewerbe wechseln Beschäftigte oft mehrmals im Jahr den Arbeitgeber. Würde der Urlaubsanspruch bei jedem Wechsel neu entstehen, gingen Ansprüche verloren. Das Urlaubsverfahren löst dieses Problem, indem der Anspruch am Beschäftigten hängt und nicht am Betrieb.

Urlaubsanspruch nach BRTV

Der BRTV-Bau sieht einen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen bei einer Fünftagewoche vor. Der Anspruch entsteht anteilig: Für eine bestimmte Zahl von Beschäftigungstagen entsteht jeweils ein Urlaubstag, sodass Wechsel innerhalb des Jahres nicht schaden. Die Urlaubsvergütung besteht aus Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld und wird als Prozentsatz des Bruttolohns berechnet; die aktuellen Werte stehen im geltenden Tarifvertrag.

Ablauf

  1. Der Betrieb meldet monatlich Bruttolohnsummen und Beschäftigte und zahlt den SOKA-BAU-Beitrag.
  2. Nimmt ein Beschäftigter Urlaub, zahlt der Betrieb die Urlaubsvergütung mit der Lohnabrechnung aus.
  3. Der Betrieb beantragt die Erstattung bei der Kasse.
  4. Beim Betriebswechsel nimmt der Beschäftigte seine erworbenen Ansprüche mit.

Besonderheiten

  • Für Angestellte und Poliere gelten eigene Regelungen; nicht jede Beschäftigtengruppe fällt in dasselbe Verfahren.
  • Bei Entsendung nach Deutschland gilt das Verfahren auch für ausländische Arbeitgeber; Grundlage ist das AEntG.
  • Nicht genommener Urlaub kann unter tariflichen Voraussetzungen abgegolten werden; die Auszahlung läuft dann über die Kasse.

Häufige Fehler

  • Urlaubstage werden im Betrieb gewährt, aber nicht bei der Kasse gemeldet; die Erstattung bleibt aus.
  • Beschäftigungstage werden falsch gemeldet, sodass Ansprüche zu niedrig geführt werden.
  • Krankheitstage während des Urlaubs werden nicht herausgerechnet.
  • Der Urlaubsstand aus dem Lohnprogramm weicht vom Stand der Kasse ab und wird nie abgeglichen.

Praxis

Ein sauberer Urlaubsstand ist auch eine Frage der Planung: Wer weiß, wie viele Tage im Team offen sind, kann sie in die Winterphase legen, statt sie in der Hochsaison zu verlieren.

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Quellen & Rechtsgrundlagen
  • BRTV-Bau § 8
  • Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)
  • BUrlG §§ 1 ff.
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