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Kalkulation

Zuschlagskalkulation

Die Zuschlagskalkulation verteilt Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn über prozentuale Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen. Am Bau sind zwei Varianten üblich: die Kalkulation über die Endsumme, bei der der Zuschlag aus der Deckungssumme errechnet wird, und die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen.

Gemeinkosten lassen sich keiner einzelnen Position zuordnen. Der Bauleiter, der Kran und die Verwaltung im Büro werden für das ganze Projekt gebraucht. Die Zuschlagskalkulation löst dieses Zuordnungsproblem, indem sie diese Kosten anteilig auf die Positionen umlegt.

Kalkulation über die Endsumme

Hier wird zuerst die Summe der Einzelkosten der Teilleistungen ermittelt. Anschließend werden Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn als Deckungssumme bestimmt und ins Verhältnis zu den Einzelkosten gesetzt. Der so gefundene Umlagesatz wird auf jede Position aufgeschlagen.

Vorteil: Die Umlage passt zum konkreten Projekt, weil die Baustellengemeinkosten aus Bauzeit, Einrichtung und Personal des Bauvorhabens gerechnet werden. Nachteil: Man kennt den Endpreis erst nach dem letzten Rechenschritt.

Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

Hier stehen die Zuschlagssätze vorab fest, abgeleitet aus der Betriebsabrechnung der Vorjahre. Die Position wird sofort mit Endpreis kalkuliert. Vorteil: schnell und für viele kleine Angebote praktikabel. Nachteil: Projektbesonderheiten wie eine lange Bauzeit oder eine teure Baustelleneinrichtung werden nicht abgebildet.

Bezugsgrößen der Umlage

Die Umlage kann auf verschiedene Basen erfolgen:

  • auf die gesamten Einzelkosten der Teilleistungen
  • getrennt nach Lohn, Material, Gerät und Fremdleistung mit unterschiedlichen Sätzen
  • allein auf die Lohnkosten, was bei lohnintensiven Gewerken üblich ist

Eine getrennte Umlage ist genauer, weil ein durchgereichtes Material weniger Verwaltungsaufwand verursacht als eigene Lohnstunden.

Häufige Fehler

  • Ein einheitlicher Zuschlag auf alles, obwohl der Auftrag zur Hälfte aus Nachunternehmerleistung besteht; der Preis wird nicht wettbewerbsfähig.
  • Zuschlagssätze über Jahre unverändert übernommen.
  • Nachlass nach der Umlage gewährt, ohne die Deckung nachzurechnen.
  • Bei Nachträgen wird ein anderer Zuschlagssatz verwendet als in der Urkalkulation, was zu Streit über den Nachtragspreis führt.

BauGrid rechnet Zuschläge nach VHB in der Kalkulation und hält die Urkalkulation getrennt vom Verkaufspreis (Kalkulation).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • KLR Bau, Kosten- und Leistungsrechnung der Bauunternehmen
  • Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB), Formblatt 221 und 222
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