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Kalkulation

Nachlass

Ein Nachlass ist ein Preisabschlag auf das Angebot oder auf einzelne Positionen. Er wird bei Angebotsabgabe oder in der Auftragsverhandlung vereinbart und mindert die Vergütung dauerhaft. Anders als Skonto ist der Nachlass nicht an eine schnelle Zahlung geknüpft.

Der Nachlass ist das gängigste Zugeständnis in der Auftragsverhandlung. Wie er formuliert wird, entscheidet darüber, ob er nur den Hauptauftrag betrifft oder das ganze Projekt einschließlich der Nachträge.

Formen

  • Nachlass auf die Angebotssumme: ein Prozentsatz auf den Gesamtbetrag. Er wird in der X84 im dafür vorgesehenen Feld eingetragen und bleibt sichtbar.
  • Nachlass je Position oder Titel: der Abschlag wird direkt in die Einheitspreise eingerechnet und ist danach nicht mehr erkennbar.
  • Nachlass mit Bedingung, etwa bei Beauftragung mehrerer Lose. Solche Bedingungen sind im Vergabeverfahren nur zulässig, soweit der Auftraggeber sie ausdrücklich vorgesehen hat.

Abgrenzung zum Skonto

Skonto ist ein Abzug für schnelle Zahlung und wird nur wirksam, wenn er vereinbart ist und die Zahlungsfrist eingehalten wird. Der Nachlass gilt unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Beide können nebeneinander vereinbart werden, sind aber getrennt auszuweisen.

Wirkung bei Nachträgen

Ein Nachlass auf die Angebotssumme wirkt grundsätzlich nur auf die Positionen des Hauptauftrags. Ob er auch für Nachträge gilt, ist Auslegungssache und deshalb ein häufiger Streitpunkt. Auftraggeber formulieren daher gern "Nachlass auf alle Leistungen einschließlich Nachträgen". Wer das unterschreibt, sollte es in der Kalkulation berücksichtigen.

Abrechnung

Der Nachlass ist in der prüfbaren Rechnung offen auszuweisen, üblicherweise als eigener Abzug nach der Summe der Positionen und vor der Umsatzsteuer. Bei kumulierter Abrechnung wird er in jeder Abschlagsrechnung mitgeführt, damit die Schlussrechnung nicht am Ende eine Überzahlung ausgleichen muss.

Häufige Fehler

  • Nachlass in die Einheitspreise gerechnet und dann in der Rechnung nochmals abgezogen.
  • Nachlass nur mündlich vereinbart; bei der Schlussrechnung ist streitig, worauf er sich bezieht.
  • Nachlass und Skonto verwechselt, sodass ein Abzug doppelt genommen wird.
  • Nachlass gewährt, ohne die Deckung von Gemeinkosten und Wagnis nachzurechnen.

BauGrid führt Nachlässe im Angebot und in der kumulativen Abschlags- und Schlussrechnung mit (Kalkulation, Rechnungswesen).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • VOB/B 2016 § 16
  • VOB/A 2019 § 13, § 16d
  • GAEB DA XML 3.3
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