Eine E-Rechnung liegt im Postfach, und was Sie sehen, ist Quelltext. Dieser Viewer macht daraus eine Rechnung, die man lesen kann: Nummer, Datum, Leitweg-ID, Verkäufer und Käufer, Positionen, Umsatzsteuer und Summen. Er liest XRechnung als UBL, ZUGFeRD und Factur-X als CII und holt die XML auch aus einem PDF. Die Datei bleibt in Ihrem Browser, es wird nichts hochgeladen.
Erlaubt sind .xml (XRechnung als UBL, ZUGFeRD und Factur-X als CII) und .pdf mit eingebetteter Rechnungs-XML, bis 15 MB. Sie können die Datei auch in dieses Feld ziehen. Die Datei bleibt in Ihrem Browser, es wird nichts hochgeladen.
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Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen empfangen können. Eine E-Rechnung in diesem Sinne ist keine PDF-Datei per E-Mail, sondern ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. Diese Norm beschreibt ein semantisches Datenmodell: Jede Angabe hat eine Nummer, die Business Term heißt und mit BT abgekürzt wird. BT-1 ist die Rechnungsnummer, BT-2 das Rechnungsdatum, BT-10 die Käuferreferenz, BT-115 der Zahlbetrag. Gruppen von Angaben heißen BG, zum Beispiel BG-25 für eine Rechnungsposition.
Für dieses Modell gibt es zwei erlaubte Syntaxen, also zwei Arten, dieselben Inhalte in XML zu schreiben. Die eine ist UBL, die andere UN/CEFACT CII. Genau daher rühren die zwei Formate, die in Deutschland kursieren:
Für den Empfänger heißt das: Bekommt er eine .xml, fehlt ihm die menschenlesbare Ansicht. Bekommt er ein ZUGFeRD-PDF, sieht er zwar etwas, weiß aber nicht, ob die eingebetteten Daten zum Ausdruck passen. Dieser Viewer beantwortet beide Fragen, indem er ausschließlich die strukturierten Daten anzeigt, also genau das, was die Buchhaltung des Empfängers verarbeiten wird.
Der Viewer erkennt am Wurzelelement, womit er es zu tun hat: Invoice oder CreditNote bedeutet UBL, CrossIndustryInvoice bedeutet CII. Danach liest er dieselben Inhalte aus den jeweils passenden Elementen. Angezeigt werden:
Die Steuerkategorien werden in Klartext übersetzt: S ist der Regelsteuersatz, Z der Nullsatz, E steuerbefreit, AE die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. AE ist im Bau der wichtige Fall, weil Bauleistungen zwischen Bauunternehmen unter § 13b UStG fallen und die Rechnung dann ohne Umsatzsteuer, aber mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers geschrieben wird. Genauso werden die Typcodes übersetzt, darunter die im Bau gebräuchlichen 875 für die Abschlagsrechnung, 876 für die Teilschlussrechnung und 877 für die Schlussrechnung.
Unter der Rechnung steht eine Liste mit den Kernangaben, die eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG und nach dem Kern von EN 16931 tragen muss: Nummer, Datum, Art, Währung, beide Parteien mit Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmens, mindestens eine Position, der Zeitpunkt der Leistung, die Steueraufschlüsselung und die Summen. Dazu kommen zwei Rechenproben: Netto plus Umsatzsteuer muss Brutto ergeben, und Brutto minus bereits Gezahltes plus Rundung muss den Zahlbetrag ergeben.
Diese Liste ist bewusst als Hinweis formuliert und nicht als Prüfergebnis. Sie ist keine Rechtsberatung, keine Bescheinigung und kein Ersatz für eine Validierung. Wer verbindlich wissen will, ob eine Datei den Regeln entspricht, prüft sie gegen die Schematron-Regeln von EN 16931 und die zusätzlichen Regeln der XRechnung, etwa mit dem Prüfwerkzeug der KoSIT. Ein Beispiel für den Unterschied: Der Viewer sagt Ihnen, dass BT-10 leer ist. Ob das ein Fehler ist, hängt davon ab, ob der Empfänger ein öffentlicher Auftraggeber ist. Diese Frage kann keine Software allein beantworten.
Zuerst die Buchhaltung im Bauunternehmen, die eine Eingangsrechnung eines Nachunternehmers prüfen muss, bevor sie freigegeben wird: Stimmen Nummer, Leistungszeitraum, Mengen und die Behandlung nach § 13b UStG? Dann der Bauleiter, dem eine E-Rechnung zur sachlichen Prüfung weitergeleitet wird und der ohne Zugang zur Buchhaltungssoftware wissen will, was darin steht. Und schließlich jeder, der selbst eine XRechnung erzeugt hat und vor dem Versand an die öffentliche Hand einmal nachsehen will, ob die Leitweg-ID wirklich drinsteht und die Summen stimmen.
Wer regelmäßig mit Ausschreibungsdateien arbeitet, findet das zweite Werkzeug dieser Sammlung nützlich: den GAEB-Viewer, der Leistungsverzeichnisse im Format GAEB DA XML von X81 bis X86 im Browser öffnet.
Ein Viewer beantwortet die Frage, was in einer Datei steht. Er beantwortet nicht, ob die Rechnung zum Auftrag passt. Dafür braucht es die Kette davor: ein Leistungsverzeichnis mit GAEB, aus dem die Positionen stammen, ein Aufmaß am PDF-Plan, aus dem die Mengen kommen, und ein Rechnungswesen nach VOB/B, das kumulierte Abschlags- und Schlussrechnungen sowie den Sicherheitseinbehalt beherrscht. Das Modul E-Rechnung erzeugt daraus eine XRechnung als UBL oder ein ZUGFeRD als PDF/A-3 und liest eingehende E-Rechnungen ein. Was das kostet, steht auf der Preisseite; der Starter-Tarif mit einem Projekt ist dauerhaft kostenlos.
Aus Aufmaß und Leistungsverzeichnis wird eine Abschlagsrechnung nach VOB/B und daraus eine XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF. Starter ist kostenlos, ohne Zahlungsdaten und ohne Ablaufdatum.
Sie öffnen die XML-Datei mit einem Viewer, der die Felder nach EN 16931 kennt. Hier geht das direkt im Browser: Datei auswählen, und Sie sehen Rechnungsnummer, Leitweg-ID, Verkäufer, Käufer, Positionen, Steueraufschlüsselung und Summen in Klartext.
Nein. Die Datei wird über die File-API des Browsers gelesen und mit dem eingebauten DOMParser zerlegt. Es gibt keinen Serveraufruf und keine Speicherung. Gerade bei Rechnungen mit IBAN und Steuernummer ist das der Punkt.
Beide erfüllen die europäische Norm EN 16931. XRechnung ist eine reine XML-Datei in der Syntax UBL und der deutsche Standard für Rechnungen an die öffentliche Hand. ZUGFeRD und Factur-X sind ein PDF/A-3, in dem eine XML-Datei in der Syntax CII eingebettet ist, sodass Menschen das PDF und Maschinen die XML lesen.
Ja, er versucht die eingebettete XML aus dem PDF herauszuholen und zeigt sie an. Das gelingt bei üblichen ZUGFeRD- und Factur-X-Dateien. Bei verschlüsselten oder ungewöhnlich aufgebauten PDFs kann es scheitern; dann sagt der Viewer das und Sie laden die XML-Datei direkt.
Nein. Die Liste ist ein Hinweis darauf, welche Kernangaben nach § 14 Abs. 4 UStG und EN 16931 fehlen. Sie ist keine Rechtsberatung und keine formale Validierung. Verbindlich prüft nur ein Validator gegen die EN-16931-Schematron-Regeln und die XRechnung-Regeln der KoSIT.
Die Leitweg-ID ist die Adresse des öffentlichen Auftraggebers im Rechnungsempfang und steht in der Rechnung als Käuferreferenz BT-10. Sie besteht aus Grobadressierung, optionaler Feinadressierung und zwei Prüfziffern. Sie gehört dem Empfänger und kommt immer von ihm, nie vom Rechnungssteller.