Während das Aufmaß die Feststellung der Maße am Bauwerk oder am Plan ist, ist das Mengenblatt die daraus abgeleitete Rechnung in Zeilen. Es beantwortet für jede Position des Leistungsverzeichnisses, aus welchen Ansätzen sich die abgerechnete Menge zusammensetzt.
Aufbau
Ein Mengenblatt nach REB 23.003 enthält je Zeile:
- Adresse aus Blattnummer, Zeile und Index
- Ordnungszahl der LV-Position
- Formelnummer und Eingabewerte
- Ergebnis mit Einheit
- Erläuterung, etwa Bauteil, Raum oder Achse
Die Summe der Zeilen je Position ergibt die Abrechnungsmenge. Abzüge stehen als eigene Zeilen mit negativem Vorzeichen, Korrekturen als neue Zeilen.
Rolle in der Abrechnung
Nach § 14 Abs. 1 VOB/B sind die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen der Rechnung beizufügen. Das Mengenblatt ist genau dieser Nachweis. Bei kumulierter Abrechnung wird es fortgeschrieben: Jede Abschlagsrechnung enthält den Stand aller bisher festgestellten Mengen, die Schlussrechnung den Gesamtstand.
Mengenblatt und Aufmaß am Plan
Beide führen zur Menge, unterscheiden sich aber in der Erfassung: Am Plan wird gezeichnet und gemessen, im Mengenblatt wird zeilenweise gerechnet. Ein digitales System sollte beide Wege erlauben und zur selben Position zusammenführen.
Häufige Fehler
- Mengenblatt ohne Bezug zum unterschriebenen Aufmaßblatt.
- Positionen aus unterschiedlichen LV-Ständen gemischt.
- Zeilen nachträglich verändert statt durch neue Zeilen korrigiert.
In BauGrid ist das Mengenblatt die zeilenbasierte Erfassung nach REB 23.003 neben dem Aufmaß am PDF-Plan; beide speisen die VOB-Rechnung (Aufmaß).
- VOB/B 2016 § 14 Abs. 1
- REB-VB 23.003 Allgemeine Mengenberechnung
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