Ein Blatt mit 30 Aufmaßzeilen, je Zeile OZ, Bezeichnung, Rechenansatz, Länge, Breite, Höhe, Anzahl und Ergebnis. Unten summiert die Vorlage die Menge je LV-Position, damit die Zahlen direkt in die Rechnung übernommen werden können. Der Aufbau folgt dem Adressschema aus Blatt-Nummer und Zeile, wie es REB 23.003 vorgibt. Muster, keine Rechtsberatung.
Kostenlos, ohne E-Mail-Adresse und ohne Registrierung. Muster, keine Rechtsberatung. Die Datei enthält ein Blatt "Hinweise" mit Ausfüllhilfe.
Die Datei enthält das Blatt "Aufmaßblatt" und ein Blatt "Hinweise" mit der Ausfüllreihenfolge und den zugehörigen Vorschriften. Drei Beispielzeilen zeigen einen Ansatz mit drei Maßen, einen mit zwei Maßen und einen Abzug.
Ganz unten stehen zwei Unterschriftsfelder: eines für den Auftragnehmer als Aufmaßnehmer und eines für den Auftraggeber, wenn das Aufmaß nach § 14 Abs. 2 VOB/B gemeinsam genommen wurde. Die Summenzeile "Summe Blatt" addiert alle Ergebnisse eines Blattes; sie ist nur dann sinnvoll, wenn auf dem Blatt nur eine Einheit vorkommt.
§ 14 Abs. 1 VOB/B verlangt, dass der Auftragnehmer seine Leistungen prüfbar abrechnet und die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen beifügt. Genau das ist das Aufmaßblatt: kein Beleg über eine Menge, sondern die Rechnung, die zu dieser Menge geführt hat. Ein Blatt, auf dem nur "Innenwände 340 m²" steht, ist keine prüfbare Mengenberechnung; ein Blatt mit Ansatz, Maßen und Abzügen je Wandabschnitt ist eine.
§ 14 Abs. 2 VOB/B ergänzt, dass die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen dem Fortgang der Leistung entsprechend möglichst gemeinsam vorzunehmen sind. Das ist der Grund für die zwei Unterschriftsfelder am Ende des Blattes. Wer eine Leistung abrechnet, die später verdeckt ist, etwa Aushub, Verfüllung oder Abdichtung, sollte sie unbedingt gemeinsam feststellen lassen und zusätzlich fotografieren.
Wie viel abgerechnet werden darf, entscheiden nicht die tatsächlichen Maße allein, sondern die Abrechnungsregeln der jeweiligen ATV in der VOB/C, beginnend mit DIN 18299. Dort steht je Gewerk, welche Öffnungen übermessen werden dürfen und ab welcher Größe abgezogen werden muss. Ein Aufmaß, das sauber gerechnet ist, aber die Übermessungsregel des Gewerks ignoriert, wird gekürzt.
Das Adressschema aus Blatt und Zeile stammt aus der REB-Verfahrensbeschreibung 23.003, der Grundlage der elektronischen Bauabrechnung. Öffentliche Auftraggeber und große Bauherren verlangen die Mengen häufig zusätzlich als DA11-Datei, damit ihre Prüfsoftware die Ansätze nachrechnen kann. Eine Excel-Datei ersetzt diese Datei nicht, bildet den Aufbau aber so ab, dass der Umstieg später leichtfällt.
Muster, keine Rechtsberatung. Welche Abrechnungsregeln in Ihrem Gewerk gelten und was Ihr Vertrag zusätzlich fordert, prüfen Sie im Einzelfall.
Das BauGrid-Aufmaß schreibt in dasselbe Mengenblatt wie die Vorlage, nur mit Plan, Formelcodes und REB-Adressen. Sie messen am PDF oder tragen Ansätze direkt in die Zeile ein.
Das Aufmaß ist selten Selbstzweck. Die Mengen wandern in die Abschlagsrechnung, deren Spalte "Nachweis (Aufmaßblatt-Nr.)" genau auf diese Blätter verweist, und am Ende in die Schlussrechnung. Kommen Leistungen hinzu, die nicht im Vertrag stehen, gehört die Menge zusätzlich in die Nachtragsliste, damit klar bleibt, welche Zeile zum Hauptauftrag und welche zum Nachtrag gehört. Die Positionsnummern selbst kommen aus dem Leistungsverzeichnis.
In BauGrid hängen diese Schritte zusammen: Aus dem Leistungsverzeichnis mit GAEB-Import kommen die Positionen, das Aufmaß liefert die Mengen samt Ansätzen, das Rechnungswesen baut daraus kumulierte Abschläge, und wer eine GAEB- oder XRechnungs-Datei nur schnell ansehen will, nutzt den GAEB-Viewer oder den XRechnung-Viewer im Browser. Die Preise stehen auf der Preisseite.
Laden Sie das Aufmaßblatt als Excel-Datei herunter. Wenn Pläne, Blattnummern und Prüfvorgänge dazukommen, übernimmt das BauGrid-Aufmaß die gleiche Struktur.
Es muss zeigen, wie die abgerechnete Menge entstanden ist. Dazu gehören die LV-Position, die Bezeichnung des Bauteils, der Rechenansatz mit den einzelnen Maßen, das Ergebnis und die Einheit. Nach § 14 Abs. 1 VOB/B sind die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen der Rechnung beizufügen.
Sie adressieren jede Aufmaßzeile eindeutig. Die Rechnung verweist dann nicht auf eine Datei, sondern auf Blatt 0007, Zeile 12. REB 23.003 nutzt dafür das Schema aus Blatt, Zeile und Index. Für die Prüfung ist entscheidend, dass eine Nummer nur einmal vergeben wird.
Als eigene Zeile mit derselben OZ und einer negativen Zahl in der Spalte Anzahl. Das Ergebnis wird dadurch negativ und die Summe je LV-Position zieht den Abzug automatisch ab. Ob eine Öffnung überhaupt abzuziehen ist, regeln die Abrechnungsregeln der jeweiligen ATV in der VOB/C.
Nach § 14 Abs. 2 VOB/B sollen die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen dem Fortgang der Leistung entsprechend möglichst gemeinsam vorgenommen werden. Ein gemeinsam genommenes und von beiden Seiten unterzeichnetes Aufmaß ist im Streit deutlich belastbarer als ein einseitiges.
Nein. DA11 ist ein festes Datenformat der REB-Verfahrensbeschreibung 23.003, das aus einem entsprechenden Programm erzeugt wird. Die Excel-Vorlage bildet den Aufbau nach, ersetzt aber keine DA11-Datei. Öffentliche Auftraggeber verlangen die Datei häufig zusätzlich zum ausgedruckten Blatt.
Das Blatt bietet 30 nummerierte Aufmaßzeilen und eine Zusammenfassung für bis zu acht LV-Positionen. Für weitere Mengen legen Sie ein neues Blatt an, indem Sie den Reiter kopieren und die Blatt-Nummer hochzählen.