E-Rechnung 2027 - jetzt vorbereitenZum Konto
Abrechnung

Obligo

Das Obligo bezeichnet die Summe der bereits eingegangenen, aber noch nicht abgerechneten Verpflichtungen eines Projekts. Dazu zählen offene Bestellungen bei Lieferanten und beauftragte, aber noch nicht in Rechnung gestellte Nachunternehmerleistungen. Es macht künftige Kosten sichtbar, bevor die Rechnung kommt.

Wer nur auf gebuchte Rechnungen schaut, sieht die Kosten eines Projekts zu spät. Bestellungen laufen, Nachunternehmer arbeiten, Rechnungen kommen erst Wochen später. Das Obligo schließt diese Lücke.

Zusammensetzung

  • offene Bestellungen bei Lieferanten, abzüglich der bereits berechneten Teillieferungen
  • beauftragte Nachunternehmerleistungen, abzüglich der bereits abgerechneten Beträge
  • Rahmenverträge, soweit Abrufe verbindlich sind
  • Mietverträge für Geräte über die verbleibende Vorhaltezeit

Berechnung

Für jede Bestellung wird das Obligo gebildet als Auftragswert minus bereits erfasste Wareneingänge oder Rechnungen. Bei Nachunternehmern ist die kumulative Betrachtung wichtig: Der beauftragte Wert einschließlich Nachträge minus der Summe aller bisherigen Abschlagsrechnungen ergibt das offene Obligo.

Nutzen

Zusammen mit den Ist-Kosten aus Rechnungen und Zeiten und dem Soll aus der Kalkulation ergibt das Obligo eine Prognose der Endkosten. Steigt die Summe aus Ist und Obligo über das kalkulierte Soll, ist ein Verlust angelegt, unabhängig davon, was die Buchhaltung heute zeigt.

Für die Liquiditätsplanung ist das Obligo ebenfalls wichtig, weil es die kommenden Zahlungsausgänge abbildet.

Kontrolle bei Nachunternehmern

Ein negatives Obligo, also mehr abgerechnet als beauftragt, ist ein Warnsignal: Entweder wurden Nachträge nicht erfasst oder es droht eine Überzahlung. Bei einer Überzahlung fehlt am Ende die Sicherheit, um Mängel durchzusetzen.

Häufige Fehler

  • Bestellungen werden mündlich erteilt und tauchen nirgends auf.
  • Wareneingänge werden nicht erfasst, das Obligo bleibt zu hoch.
  • Nachträge an Nachunternehmer erhöhen den Auftragswert nicht, sodass das Obligo negativ wird.
  • Gerätemieten laufen weiter, ohne dass die Restlaufzeit im Obligo steht.

BauGrid stellt im Controlling den Auftragsbestand aus dem LV, das Soll aus der Kalkulation, das Ist aus Rechnungen und Zeiten und das Obligo aus Bestellungen gegenüber und warnt bei Überzahlung von Nachunternehmern (Controlling, Nachunternehmer).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • KLR Bau, Kosten- und Leistungsrechnung der Bauunternehmen
  • VOB/B 2016 § 16 Abs. 1
BauGrid

Obligo in der Praxis umsetzen.

BauGrid bildet VOB, GAEB, REB und die wichtigsten Rechnungsformate direkt im Tool ab. Kostenlos starten mit bis zu 5 Nutzern.

Einfach. Mächtig. Sofort startklar.

Wenn Sie eine Email schreiben können, können Sie BauGrid bedienen. Konto anlegen und mit dem ersten Projekt loslegen - kein Onboarding-Marathon, keine Schulungstage.