Die REB entstanden, als die Bauabrechnung der öffentlichen Hand auf elektronische Verfahren umgestellt wurde. Ziel war, dass Auftraggeber und Auftragnehmer Mengen mit denselben Formeln berechnen und Ergebnisse maschinell prüfen können. Die Verfahrensbeschreibungen werden vom Bundesverkehrsministerium herausgegeben und in den Vergabehandbüchern des Bundes für Bauleistungen in Bezug genommen.
Wichtige Verfahrensbeschreibungen
- REB-VB 23.003: Allgemeine Mengenberechnung mit Formelkatalog und Adressierung der Zeilen. Standard im Hochbau und in weiten Teilen des Tiefbaus.
- REB-VB 21.003: Massenberechnung aus Querprofilen, typisch für Straßen- und Erdbau.
Zu den REB gehören auch Festlegungen zum Datenaustausch. Historisch wurde die Mengenberechnung als Datenart 11 (DA11) übertragen, heute zusätzlich als X31 im GAEB-DA-XML-Format.
Wo REB verlangt wird
Bei Bauvorhaben des Bundes und vieler Länder und Kommunen schreiben die Vertragsunterlagen die Mengenermittlung nach REB vor. Im privaten Hochbau ist REB nicht Pflicht, wird aber häufig genutzt, weil die Systematik die Prüfbarkeit der Rechnung nach § 14 VOB/B erleichtert.
Abgrenzung
REB regelt das Rechnen und Adressieren, nicht die Abrechnungsregeln selbst. Welche Maße anzusetzen und welche Öffnungen abzuziehen sind, steht weiterhin in der VOB/C. REB ist auch nicht mit GAEB zu verwechseln: GAEB regelt den Austausch von Leistungsverzeichnissen, REB die Mengenberechnung; beide greifen im Datenaustausch ineinander.
Das Mengenblatt in BauGrid folgt der REB-Systematik mit Blattnummer, Zeile, Index und Formel und exportiert als DA11 und X31 (Aufmaß-Modul).
- REB-VB 23.003 Allgemeine Mengenberechnung
- REB-VB 21.003 Massenberechnung aus Querprofilen
- Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB)
REB in der Praxis umsetzen.
BauGrid bildet VOB, GAEB, REB und die wichtigsten Rechnungsformate direkt im Tool ab. Kostenlos starten mit bis zu 5 Nutzern.