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Digital

GAEB

GAEB steht für den Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen und zugleich für die von ihm herausgegebenen Regeln zum elektronischen Austausch von Bauleistungsdaten. Über GAEB-Dateien wandern Leistungsverzeichnisse, Angebotsaufforderungen, Angebote und Aufträge zwischen Auftraggeber, Planer und Bieter, ohne dass Positionen abgetippt werden müssen.

Ohne GAEB müsste jeder Bieter das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers neu erfassen. Der Standard löst dieses Problem seit Jahrzehnten: Der Auftraggeber gibt eine Datei heraus, der Bieter trägt darin seine Preise ein und gibt sie zurück. Struktur, Ordnungszahlen und Texte bleiben dabei unverändert.

Was GAEB regelt

GAEB beschreibt den Aufbau der Austauschdateien und die Phasen des Vergabeprozesses. Geregelt sind unter anderem:

Nicht geregelt sind die technischen Anforderungen selbst. Was gebaut wird, steht in der Leistungsbeschreibung; wie abgerechnet wird, in der VOB/C.

Datenarten

Die Datenarten bilden den Weg von der Ausschreibung bis zum Auftrag ab:

  • X81: Leistungsbeschreibung, also das LV ohne Preise
  • X82: Kostenanschlag
  • X83: Angebotsaufforderung an die Bieter
  • X84: Angebotsabgabe mit Preisen
  • X85: Nebenangebot
  • X86: Auftragserteilung
  • X31: Mengenermittlung nach REB 23.003

Formatgenerationen

Historisch gewachsen sind drei Generationen. GAEB 90 arbeitet mit Textdateien fester Satzlänge und Endungen wie d81 oder d83. GAEB 2000 folgte mit den p-Dateien. Aktuell ist GAEB DA XML in der Version 3.3, dessen Dateien die Endungen X81, X83, X84 tragen und XML-basiert sind. Viele Auftraggeber geben bis heute beide Welten heraus, weshalb Software beide lesen können muss.

Häufige Fehler

  • Angebot in einer anderen Datenart zurückgegeben, als der Auftraggeber verlangt hat.
  • Positionen im Angebot ergänzt oder gelöscht; die Datei lässt sich dann nicht mehr eindeutig zuordnen und das Angebot ist im Vergabeverfahren angreifbar.
  • Umlaute und Sonderzeichen aus einer GAEB-90-Datei falsch übernommen.
  • Preise nur im Kurztext hinterlegt statt in den vorgesehenen Preisanteilen.

Praxis

Wer regelmäßig an öffentlichen Vergaben teilnimmt, braucht einen sicheren Umgang mit GAEB: Datei einlesen, kalkulieren, Preise eintragen, Datei fristgerecht zurückgeben. Fehler an dieser Stelle kosten nicht Geld, sondern den Auftrag, weil formale Mängel zum Ausschluss führen können.

In BauGrid werden Leistungsverzeichnisse mit Losen, Titeln und eigener OZ-Maske geführt und als GAEB X81 bis X86 importiert und exportiert (Leistungsverzeichnis). GAEB-Dateien lassen sich zusätzlich im kostenlosen GAEB-Viewer im Browser ansehen.

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • GAEB DA XML 3.3
  • VOB/A 2019 § 7
  • STLB-Bau, DIN-Bauportal
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