E-Rechnung 2027 - jetzt vorbereitenZum Konto
Kalkulation

Bedarfsposition

Eine Bedarfsposition, auch Eventualposition genannt, ist eine Position des Leistungsverzeichnisses, deren Ausführung bei Vertragsschluss noch nicht feststeht. Sie wird bepreist, aber erst nach Abruf durch den Auftraggeber ausgeführt und abgerechnet. Nach VOB/A sollen Bedarfspositionen grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.

Bedarfspositionen sind ein Ausweg für den Fall, dass ein Planer eine Leistung nicht sicher vorhersehen kann, etwa den Umfang eines Bodenaustauschs. Sie sind aber vergaberechtlich heikel, weil sie den Preiswettbewerb verzerren.

Regelung in der VOB/A

Nach § 7 VOB/A sind Bedarfspositionen, also Eventualpositionen, grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen. Der Grund liegt im Wettbewerb: Nicht abgerufene Positionen werden meist nicht gewertet, sodass Bieter sie spekulativ hoch bepreisen können, ohne dass es die Angebotssumme belastet. Wird die Position später doch abgerufen, zahlt der Auftraggeber den überhöhten Preis.

Ist eine Bedarfsposition ausnahmsweise erforderlich, muss der Auftraggeber angeben, wie er sie in der Wertung behandelt.

Abruf und Abrechnung

Eine Bedarfsposition wird erst durch Abruf des Auftraggebers zur geschuldeten Leistung. Der Abruf ist eine Anordnung und sollte schriftlich erfolgen, mit Angabe von Menge und Zeitpunkt. Ohne Abruf besteht kein Vergütungsanspruch, auch wenn die Leistung ausgeführt wurde. Umgekehrt hat der Auftragnehmer keinen Anspruch darauf, dass abgerufen wird.

Wird abgerufen, gilt der angebotene Einheitspreis. Für Mengenabweichungen gilt dann wieder § 2 Abs. 3 VOB/B.

Abgrenzung

  • Alternativposition: Wahlweise Ausführung anstelle einer Grundposition.
  • Zulageposition: Mehraufwand zu einer bereits ausgeschriebenen Grundposition.
  • Nachtrag: Leistung, die im Vertrag gar nicht vorgesehen war.

Häufige Fehler

  • Bedarfspositionen werden in die Angebotssumme eingerechnet, obwohl sie nicht gewertet werden sollten.
  • Ausführung ohne dokumentierten Abruf; die Vergütung ist dann streitig.
  • Bedarfspositionen bleiben im Vertrags-LV stehen und werden bei der Schlussrechnung mit Menge 0 abgerechnet, ohne dass jemand prüft, ob sie hätten abgerufen werden müssen.
  • Der Auftragnehmer kalkuliert Bedarfspositionen mit vollen Gemeinkosten, obwohl die Baustelle ohnehin eingerichtet ist.

Praxis

Bedarfspositionen gehören in eine eigene Liste, die im Projekt regelmäßig durchgesehen wird: abgerufen, nicht abgerufen, entfallen. So bleibt bis zur Schlussrechnung nachvollziehbar, was wirklich beauftragt war.

In BauGrid werden Positionsarten im Leistungsverzeichnis geführt und beim GAEB-Austausch mitgegeben (Leistungsverzeichnis).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • VOB/A 2019 § 7 Abs. 1 Nr. 4
  • VOB/B 2016 § 2 Abs. 3
BauGrid

Bedarfsposition in der Praxis umsetzen.

BauGrid bildet VOB, GAEB, REB und die wichtigsten Rechnungsformate direkt im Tool ab. Kostenlos starten mit bis zu 5 Nutzern.

Einfach. Mächtig. Sofort startklar.

Wenn Sie eine Email schreiben können, können Sie BauGrid bedienen. Konto anlegen und mit dem ersten Projekt loslegen - kein Onboarding-Marathon, keine Schulungstage.