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Kalkulation

Alternativposition

Eine Alternativposition, auch Wahlposition genannt, beschreibt eine andere Ausführungsart als die zugehörige Grundposition. Der Auftraggeber entscheidet, ob die Grund- oder die Alternativausführung zum Zuge kommt. Beide Varianten werden bepreist, ausgeführt und abgerechnet wird nur eine.

Alternativpositionen erlauben es einem Auftraggeber, zwei Varianten preislich zu vergleichen, ohne zwei getrennte Ausschreibungen zu machen: Estrich als Zementestrich oder als Calciumsulfatestrich, Fassade verputzt oder verklinkert.

Aufbau

Eine Alternativposition steht immer im Bezug zu einer Grundposition. Beide beschreiben dieselbe Bauaufgabe in unterschiedlicher Ausführung und tragen in der Regel dieselbe Menge. Im GAEB-Datensatz sind sie als Alternativpositionen gekennzeichnet und dem entsprechenden Bezug zugeordnet, damit Programme sie nicht doppelt summieren.

Wertung im Vergabeverfahren

Auch Alternativpositionen unterliegen den Anforderungen an eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung nach VOB/A. Der Auftraggeber muss vorher bekannt geben, wie er sie wertet, damit für alle Bieter dieselbe Grundlage gilt. Werden Alternativen erst nach Angebotsöffnung ausgewählt, entsteht schnell der Verdacht der Manipulation.

Abgrenzung

  • Bedarfsposition: dieselbe Leistung, aber ungewisser Bedarf.
  • Nebenangebot: ein vom Bieter selbst vorgeschlagener anderer Lösungsweg; es wird als eigenes Angebot behandelt und nur gewertet, wenn Nebenangebote zugelassen sind.
  • Zulageposition: Mehraufwand zusätzlich zur Grundposition, nicht statt ihr.

Abrechnung

Abgerechnet wird nur die gewählte Variante. Die nicht gewählte Position bleibt mit Menge 0 im LV stehen, damit die Struktur des Vertrags-LV unverändert bleibt und die prüfbare Rechnung der Reihenfolge des Vertrags folgen kann.

Häufige Fehler

  • Grundposition und Alternative werden beide abgerechnet.
  • Die Auswahl wird mündlich getroffen und nicht dokumentiert; später ist streitig, welche Variante beauftragt war.
  • Der Bieter kalkuliert die Alternative nur grob, weil er annimmt, sie werde nicht gezogen.
  • Alternativen werden in der Angebotssumme mitaddiert und verfälschen den Preisvergleich.

Praxis

Die Entscheidung für eine Variante sollte schriftlich festgehalten und mit Datum im LV vermerkt werden, denn sie hat Folgen für Termine, Material und häufig für angrenzende Gewerke.

BauGrid führt Positionsarten im Leistungsverzeichnis und vergleicht Angebote positionsweise im Preisspiegel (Leistungsverzeichnis, Preisspiegel).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • VOB/A 2019 § 7, § 8
  • GAEB DA XML 3.3
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