Jede Position eines Leistungsverzeichnisses hat zwei Texte. Der Kurztext steht in Tabellen, im Aufmaß und in der Rechnung; der Langtext beschreibt, was tatsächlich geschuldet ist. Diese Trennung ist der Grund für viele Missverständnisse auf der Baustelle.
Kurztext
Der Kurztext ist auf wenige Zeichen begrenzt und enthält typischerweise Gewerk, Bauteil und Hauptmerkmal, etwa "Innenputz Gipsputz 15 mm". Er wird in der prüfbaren Rechnung als Bezeichnung der Position verwendet und muss deshalb eindeutig sein.
Langtext
Der Langtext beschreibt die Leistung erschöpfend: Baustoff, Untergrund, Ausführungsart, Normbezug, Oberflächengüte, Nebenleistungen. Nach VOB/A ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, sodass alle Bewerber sie im gleichen Sinne verstehen. Was im Langtext steht, ist geschuldet; was fehlt, ist im Zweifel nicht beauftragt und kann Gegenstand eines Nachtrags sein.
Viele Langtexte stammen aus Standardleistungsbüchern wie STLB-Bau. Werden sie ergänzt oder gekürzt, entstehen sogenannte Freitextpositionen, die sorgfältiger geprüft werden müssen.
Bedeutung für die Kalkulation
Der Kalkulator muss den Langtext lesen. Ein Kurztext wie "Estrich 60 mm" sagt nichts über Einbauhöhe, Randstreifen, Dämmung oder Ebenheitsanforderungen. Wer nur nach Kurztext kalkuliert, kalkuliert zu billig. Auch Nebenleistungen nach Abschnitt 4 der jeweiligen ATV der VOB/C sind ohne besondere Vergütung enthalten und gehören in die Kalkulation.
Häufige Fehler
- Auf der Baustelle wird nach Kurztext gearbeitet, weil der Langtext nicht mitgedruckt wurde.
- Langtexte gehen beim Austausch verloren, weil ein Programm nur Kurztexte exportiert.
- Ergänzungen des Bieters im Langtext; das gilt als Änderung der Vergabeunterlagen und kann zum Ausschluss führen.
- Kurztext und Langtext widersprechen sich, etwa unterschiedliche Dicken; maßgeblich ist dann der Langtext, aber der Streit ist programmiert.
Praxis
Sinnvoll ist ein Ausdruck des LV mit Langtexten für die Bauleitung und ein Kurztext-Auszug für das Aufmaß. Beide müssen aus derselben Quelle stammen, damit sie nicht auseinanderlaufen.
BauGrid führt Kurz- und Langtext je Position, übernimmt sie aus GAEB und druckt sie in Aufmaß, Angebot und Rechnung (Leistungsverzeichnis).
- VOB/A 2019 § 7 Abs. 1
- GAEB DA XML 3.3
- VOB/C, Abschnitt 4 der ATV
Kurztext und Langtext in der Praxis umsetzen.
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