Mit dem Zuschlag endet die Vergabe und beginnt die Ausführung. Die X86 markiert diesen Übergang: Sie enthält das Leistungsverzeichnis in der Fassung, die Vertragsinhalt geworden ist.
Inhalt
- die bezuschlagte Positionsstruktur mit Ordnungszahlen, Texten und Mengen
- die vereinbarten Einheitspreise und Gesamtbeträge
- vereinbarte Nachlässe und Preisänderungen aus der Aufklärung
- Angaben zum Auftrag, etwa Auftragsnummer und Auftragsdatum
- gegebenenfalls die Zuordnung, welche Lose beauftragt wurden
Warum die X86 wichtig ist
Alles, was danach passiert, misst sich an dieser Datei. Die Mengenermittlung rechnet gegen die Positionen des Vertrags-LV, Nachträge ergänzen es, und die prüfbare Rechnung folgt nach § 14 Abs. 1 VOB/B der Reihenfolge und den Bezeichnungen des Vertrags. Wer stattdessen mit einer älteren Fassung des LV weiterarbeitet, produziert Abweichungen, die erst bei der Rechnungsprüfung auffallen.
Praxis
Bei mehreren Losen oder Teilbeauftragungen entstehen mehrere X86-Dateien. Sie sollten sauber archiviert und im System als Vertragsstand gekennzeichnet werden. Änderungen nach Auftragserteilung laufen nicht über eine neue X86, sondern über Nachträge nach § 2 VOB/B, die getrennt geführt und in der Abrechnung getrennt ausgewiesen werden.
Häufige Fehler
- Weiterarbeit mit der eigenen X84 statt mit der vom Auftraggeber bestätigten X86, obwohl in der Aufklärung Preise korrigiert wurden.
- Nachträge in das Vertrags-LV eingemischt, sodass Vertragsleistung und Nachtragsleistung nicht mehr trennbar sind.
- Mengen im Vertrags-LV nachträglich an das Aufmaß angepasst; damit geht der Nachweis der Mengenabweichung nach § 2 Abs. 3 VOB/B verloren.
Abgrenzung
Die X86 ersetzt nicht den Bauvertrag. Sie ist die Datei zum LV, während der Vertrag aus Auftragsschreiben, Vergabeunterlagen, VOB/B und den technischen Regeln der VOB/C besteht.
In BauGrid werden LV-Stände getrennt geführt, sodass Vertrags-LV und Nachträge im Aufmaß und in der Rechnung auseinandergehalten werden (Leistungsverzeichnis, Nachtragsmanagement).
- GAEB DA XML 3.3, Datenart X86 Auftragserteilung
- VOB/B 2016 § 2, § 14 Abs. 1
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