Regiearbeiten entstehen dort, wo eine Leistung nicht im Vertrag steht und sich nicht sinnvoll in Positionen fassen lässt: Freilegen unerwarteter Bauteile, Unterstützung eines anderen Gewerks, Beseitigung eines Hindernisses. Der Regiebericht macht diesen Aufwand nachweisbar.
Verhältnis zum Stundenlohnzettel
Beide Begriffe werden in der Praxis oft gleichgesetzt. Rechtlich maßgeblich ist der Stundenlohnzettel nach § 15 VOB/B mit seinen Fristen. Der Regiebericht ist die betriebliche Form dieser Aufzeichnung, oft ausführlicher und mit einem Bericht über den Anlass verbunden.
Inhalt
- Datum, Bauvorhaben, Bauteil oder Bereich
- Anlass und Anordnung der Regiearbeit mit Name des Anordnenden
- eingesetzte Personen mit Stunden und Qualifikation
- eingesetzte Geräte mit Vorhaltezeiten
- Material mit Mengen und, wo sinnvoll, Lieferschein-Nummern
- Beschreibung der ausgeführten Arbeiten
- Unterschrift des Auftraggebers oder seines Vertreters
Praxis
Wichtig ist die Anordnung vor Beginn. Ohne Vereinbarung, dass nach Stundenlohn vergütet wird, kann der Auftragnehmer die Leistung nur als Nachtrag nach § 2 Abs. 5 oder Abs. 6 VOB/B abrechnen und muss den Preis aus der Kalkulation herleiten. Der Regiebericht sollte deshalb immer festhalten, wer wann angeordnet hat.
Sinnvoll ist außerdem eine Verbindung zur übrigen Dokumentation: Ein Vermerk im Bautagesbericht und ein Foto der Ausgangslage stützen die Darstellung, wenn später über die Erforderlichkeit gestritten wird.
Häufige Fehler
- Regiebericht ohne Angabe des Anlasses; der Auftraggeber bestreitet die Anordnung.
- Unterschrift eines nicht bevollmächtigten Bauleiters.
- Stunden für Arbeiten aufgeschrieben, die zur Vertragsleistung gehören.
- Zettel erst mit der Rechnung eingereicht, statt zeitnah nach § 15 Abs. 3 VOB/B.
BauGrid belegt Regiearbeiten mit Arbeitern, Material und Geräten, sendet den Stundenlohnzettel an die Bauleitung und dokumentiert den Bautag (Stundenlohnzettel, Bautagebuch).
- VOB/B 2016 § 15, § 2 Abs. 5, Abs. 6
- MiLoG § 17
Regiebericht in der Praxis umsetzen.
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