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Arbeitsrecht

Saison-Kurzarbeitergeld(Saison-Kug)

Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Betriebe des Baugewerbes, die in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März Arbeit ausfallen lassen müssen. Es ersetzt einen Teil des ausgefallenen Nettoentgelts und wird durch Wintergeld und die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ergänzt.

Das Saison-Kug ist die Winterversion des Kurzarbeitergeldes. Es soll verhindern, dass Baubetriebe ihre Stammbelegschaft jeden Herbst entlassen und im Frühjahr neu suchen.

Abgrenzung zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld

Das reguläre Kurzarbeitergeld nach §§ 95 ff. SGB III gilt ganzjährig für alle Branchen. Das Saison-Kug nach §§ 101 ff. SGB III gilt in der Schlechtwetterzeit für die Betriebe des Baugewerbes und der ihm gleichgestellten Zweige. In der Schlechtwetterzeit geht das Saison-Kug vor.

Voraussetzungen

  • Der Arbeitsausfall ist witterungsbedingt oder wirtschaftlich bedingt und unvermeidbar.
  • Der Betrieb hat den Arbeitsausfall angezeigt.
  • Es besteht ein Entgeltausfall.
  • Vorrangig sind Arbeitszeitguthaben aus dem Arbeitszeitkonto einzusetzen.

Anders als beim konjunkturellen Kug gibt es keine Karenzzeit und keine Mindestzahl betroffener Beschäftigter für witterungsbedingte Ausfälle.

Ergänzende Leistungen

  • Mehraufwands-Wintergeld nach § 102 Abs. 2 SGB III: 1,00 Euro je berücksichtigungsfähiger geleisteter Arbeitsstunde in den Wintermonaten.
  • Zuschuss-Wintergeld nach § 102 Abs. 4 SGB III: 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, für die zur Vermeidung des Saison-Kug ein Arbeitszeitguthaben aufgelöst wird.
  • Erstattung der vom Arbeitgeber allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Ausfallstunden.

Nachweise

Die Abrechnung erfolgt über die Agentur für Arbeit auf Basis von Listen je Beschäftigtem und Tag. Gebraucht werden Sollstunden, Iststunden, Ausfallstunden, Ausfallgrund und Wetterdaten. Fehlende oder nachträglich erstellte Aufzeichnungen führen regelmäßig zu Rückforderungen bei der späteren Abschlussprüfung.

Häufige Fehler

  • Der Arbeitsausfall wird zu spät angezeigt.
  • Ausfallstunden werden gemeldet, obwohl zumutbare Arbeit in der Werkstatt möglich gewesen wäre.
  • Arbeitszeitguthaben bleibt unangetastet, obwohl es vorrangig einzusetzen ist.
  • Es fehlt ein tagesgenauer Nachweis der Witterung.

BauGrid erfasst Zeiten tagesgenau je Mitarbeiter und Baustelle und dokumentiert das Wetter im Bautagebuch (Zeiterfassung, Bautagebuch).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • SGB III §§ 95 ff., §§ 101, 102
  • BRTV-Bau § 3
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