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Arbeitsrecht

Wintergeld(MWG und ZWG)

Wintergeld ist eine ergänzende Leistung der Winterbauförderung. Das Mehraufwands-Wintergeld gleicht die Mehrbelastung durch Arbeit bei Winterwitterung aus, das Zuschuss-Wintergeld fördert den Einsatz von Arbeitszeitguthaben statt Kurzarbeit. Beide sind in § 102 SGB III geregelt.

Wintergeld ist der kleinere, aber praktisch wichtige Teil der Winterbauförderung. Es setzt Anreize in zwei Richtungen: weiterarbeiten statt aufhören, und Guthaben nutzen statt Kurzarbeit anmelden.

Mehraufwands-Wintergeld

Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt nach § 102 Abs. 2 SGB III 1,00 Euro je berücksichtigungsfähiger geleisteter Arbeitsstunde in den Wintermonaten. Es wird an Beschäftigte gezahlt, die trotz Winterwitterung auf der Baustelle arbeiten, und deckt den zusätzlichen Aufwand ab, etwa für Kleidung und Erschwernisse.

Zuschuss-Wintergeld

Das Zuschuss-Wintergeld beträgt nach § 102 Abs. 4 SGB III 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, für die zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld ein Arbeitszeitguthaben aufgelöst wird. Es macht es für Betrieb und Beschäftigte attraktiv, zuerst das Arbeitszeitkonto einzusetzen.

Zeitraum

Wintergeld wird nur in der Schlechtwetterzeit gezahlt. Für das Mehraufwands-Wintergeld gilt ein enger gefasster Zeitraum in den Kernwintermonaten; maßgeblich ist der Wortlaut des § 102 SGB III in der jeweils geltenden Fassung.

Nachweise

  • Stundennachweise je Beschäftigtem und Tag mit geleisteten und ausgefallenen Stunden
  • Zuordnung der ausgefallenen Stunden zum aufgelösten Arbeitszeitguthaben
  • Angaben zur Witterung an den betreffenden Tagen

Die Erstattung erfolgt über die monatliche Abrechnung mit der Agentur für Arbeit, üblicherweise zusammen mit dem Saison-Kug.

Häufige Fehler

  • Mehraufwands-Wintergeld für Stunden beantragt, die nicht auf der Baustelle, sondern in der Halle geleistet wurden.
  • Zuschuss-Wintergeld beantragt, ohne dass ein Guthaben tatsächlich aufgelöst wurde.
  • Stunden ohne Tagesbezug gemeldet, sodass die Prüfung sie nicht zuordnen kann.
  • Wintergeld in der Lohnabrechnung nicht getrennt ausgewiesen.

BauGrid führt Zeiten, Zuschläge, Schlechtwetter und das Arbeitszeitkonto im Lohnlauf zusammen und exportiert nach DATEV Lodas (Baulohn, Zeiterfassung).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • SGB III § 102
  • SGB III § 101
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